Nr. 43

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G Ausgegeben zu Karlsruhe, Dienstag den 22. Dezember 1936.

Inhalt.

Verordnungen: des Staats Ministeriums: über die Neueinteilung der Bezirksverwaltung des Wasser- nnd Straßenbaues und der Landeskultur; des Ministers des Innern: zur Änderung der Verordnung über die Kaminfegerunterstützungskasse; über Papierballons mit Brennstoffantrieb; Die Gebühr für Abhör der Gemeinderechnungen; über Maßnahmen gegen Waffenmißbrauch; des Finanz- und Wirtschafts- ministers: Die Dienstbücher der Schiffsmannschaft auf deutschen Rheinschiffen.

Verordnung

(vom 18. Dezember 1936)

über die Neueinteilung der Bezirksverwaltung des Wasser- und Straßenbaues und der Landeskultur.

Das Staatsministerium verordnet, was folgt:

8 1

Die Wasser- und Straßenbauämter Em- mendingen und Rastatt werden aufgehoben.

8 2

Die bisherigen Wasser- und Straßenbau ämter führen künftig die BezeichnungStra- tzenbauamt" mit Ausnahme der Ämter Kon­stanz, Waldshut und Tauberbischofsheim, die Straßen- und Wasserbauamt" genannt werden.

8 3

Die bisherigen Kulturbauämter führen künftig die BezeichnungKultur- und Wasser­bauamt".

8 4

Das Kultur- und Wasserbauamt Lörrach wird nach Waldshut verlegt.

In Adelsheim und Konstanz werden Kul­tur- und Wasserbauämter neu errichtet.

8 5

Die Verordnung vom 1. März 1924, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41, wird aufge­hoben.

8 6

Die zum Vollzug erforderlichen Anordnun­gen erläßt der Finanz- und Wirtschaftsminister.

Karlsruhe, den 18. Dezember 1936.

Das Staatsministerium.

Köhler

Verordnung

(vom 15. Dezember 1936)

zur Änderung der Verordnung über die Kaminfeger- unterstützuugskasse.

Die Verordnung über die Kaminfeger- unterstützungskasse vom 26. Oktober 1912 (Ge­setz- und Verordnungsblatt Seite 435) wird wie folgt geändert:

8 1

8 4 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

Die Witwen- und Waisenunterstützung beginnt mit dem Aufhören der Nutzung des Kehrbezirks durch die Witwe des Bezirks- schornfteinsegermeisters oder seine minderjähri­gen Kinder."

8 2

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Ja­nuar 1937 in Kraft. Bereits laufende Witwen- und Waisenunterstützungen werden von diesem Zeitpunkt ab eingestellt.

Karlsruhe, den 15. Dezember 1936.

Der Minister des Innern Pflaumer