Nr. 43
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G Ausgegeben zu Karlsruhe, Dienstag den 22. Dezember 1936.
Inhalt.
Verordnungen: des Staats Ministeriums: über die Neueinteilung der Bezirksverwaltung des Wasser- nnd Straßenbaues und der Landeskultur; des Ministers des Innern: zur Änderung der Verordnung über die Kaminfegerunterstützungskasse; über Papierballons mit Brennstoffantrieb; Die Gebühr für Abhör der Gemeinderechnungen; über Maßnahmen gegen Waffenmißbrauch; des Finanz- und Wirtschafts- ministers: Die Dienstbücher der Schiffsmannschaft auf deutschen Rheinschiffen.
Verordnung
(vom 18. Dezember 1936)
über die Neueinteilung der Bezirksverwaltung des Wasser- und Straßenbaues und der Landeskultur.
Das Staatsministerium verordnet, was folgt:
8 1
Die Wasser- und Straßenbauämter Em- mendingen und Rastatt werden aufgehoben.
8 2
Die bisherigen Wasser- und Straßenbau ämter führen künftig die Bezeichnung „Stra- tzenbauamt" mit Ausnahme der Ämter Konstanz, Waldshut und Tauberbischofsheim, die „Straßen- und Wasserbauamt" genannt werden.
8 3
Die bisherigen Kulturbauämter führen künftig die Bezeichnung „Kultur- und Wasserbauamt".
8 4
Das Kultur- und Wasserbauamt Lörrach wird nach Waldshut verlegt.
In Adelsheim und Konstanz werden Kultur- und Wasserbauämter neu errichtet.
8 5
Die Verordnung vom 1. März 1924, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41, wird aufgehoben.
8 6
Die zum Vollzug erforderlichen Anordnungen erläßt der Finanz- und Wirtschaftsminister.
Karlsruhe, den 18. Dezember 1936.
Das Staatsministerium.
Köhler
Verordnung
(vom 15. Dezember 1936)
zur Änderung der Verordnung über die Kaminfeger- unterstützuugskasse.
Die Verordnung über die Kaminfeger- unterstützungskasse vom 26. Oktober 1912 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 435) wird wie folgt geändert:
8 1
8 4 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Witwen- und Waisenunterstützung beginnt mit dem Aufhören der Nutzung des Kehrbezirks durch die Witwe des Bezirks- schornfteinsegermeisters oder seine minderjährigen Kinder."
8 2
Diese Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1937 in Kraft. Bereits laufende Witwen- und Waisenunterstützungen werden von diesem Zeitpunkt ab eingestellt.
Karlsruhe, den 15. Dezember 1936.
Der Minister des Innern Pflaumer