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REGIERUNGSBLATT
DER REGIERUNG WÜRTTEMBERG-BADEN
1948 Ausgegeben Stuttgart, Dienstag. 30. November 1948 Nr. 20
Inhalt:
Bekanntmachung Nr. 351 des Innenministeriums über die Neufassung des Gesetzes über die Erschließung von Bauland durch Umlegung und Grenzregelung (Baulandgesetz) vom 24. September 1948. S. 157. - Berichtigung. S. 164.
Bekanntmachung Nr. 351 des Innenministeriums über die Neufassung des Gesetzes über die Erschließung von Bauland durch Umlegung und Grenzregelung (Baulandgesetz)
Vom 24. September 1948
Auf Grund der Ermächtigung in § 19 Abs. 2 des Aufbaugesetzes vom 18. August 1948 (Reg.Bl. S. 127) wird die Neufassung des nach § 19 Abs. 1 dieses Gesetzes jetzt auch im Landesbezirk Baden geltenden Baulandgesetzes vom 18. Februar 1926 (Reg.Bl. S. 43) bekanntgegeben.
Stuttgart, den 24. September 1948
Ulrich
Gesetz
über die Erschließung von Bauland durch Umlegung und Grenzregelung (Baulandgesetz)
1. Teil. Umlegung von Bauland
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Begriff § 2 Zuständigkeit
§ 3 Wirkungen des Umlegungsbeschlusses § 4 Umlegungsgebiet § 5 Zuteilungsbezirke
2. Abschnitt
Vereinigung der Grundstücke § 6 Gesamtmasse
§ 7 Abzug der Flächen für öffentliche Zwecke; Verteilungsmasse
§ 8 Abzug der Flächen für öffentliche Zwecke an den Grundstücken
§ 9 Einrechnung früherer Leistungen der Grundeigentümer § 10 Bisherige öffentliche Wege § 11 Kleinstücke
3. Abschnitt
Neueinteilung der Grundstücke § 12 Aufteilung
§ 13 Verteilung nach der Größe, Ausgleichung von Wertunterschieden
§ 14 Lage und Gestalt der Ersatzgrundstücke § 15 Ersatzgrundstücke und Verkehrsflächen § 16 Zusammenlegung getrennter Grundstücke § 17 Öffentliche Grundstücke § 18 Kleinstücke
§ 19 Die neuen Verkehrs- und Erholungsflächen § 20 Dienstbarkeiten. Öffentlich-rechtliche Lasten
4. Abschnitt
Geldentschädigungen § 21 Fälle der Geldentschädigung
§ 22 Geldentschädigung zum Ausgleich von Wertunterschieden (§ 21 Ziff.3)
§ 23 Geldentschädigung der Mieter, Pächter und Inhaber von Rechten (§ 21 Ziff. 6)
§ 24 Berechnung der Geldentschädigung
§ 25 Feststellung und Leistung der Geldentschädigungen, Rechtsweg
5. Abschnitt Umlegungsplan
§ 26 Aufstellung und Inhalt
§ 27 Bekanntgabe des Planes an die Beteiligten. Öffentliche Auflegung. Einsprachen
§ 28 Genehmigung des Planes
§ 29 Bekanntgabe des genehmigten Planes
§ 30 Rechtsmittel. Tag des Inkrafttretens des Planes
§ 31 Wirkungen und Vollzug des genehmigten Planes
§ 32 Änderung des vorzeitig in Kraft getretenen Planes