Ehe zur linken Hand / Morganatische Ehe / Matrimonium ad morganaticam
auch "Trauung zur linken Hand", wird eine Form der Eheschließung im europäischen Adel bezeichnet, bei der ein Ehepartner – meistens die Frau – von niederem gesellschaftlichen Stand war
Anspruch einer Tochter gegenüber ihren Eltern anlässlich ihrer bevorstehenden Heirat auf eine angemessene Aussteuer zur Einrichtung des Haushalts. In Deutschland durch die geschlechtsneutrale Ausstattung (§1624 BGB) abgelöst.
Freiburg, Br. : Ring Dr. u. Verl., 1. Jahrgang, Nummer 1 (3. Juli 1946) - 1. Jahrgang, Nummer 20 (7. September 1946) ; 2. Jahrgang, Nummer 3 (11. Januar 1947) - 7. Jahrgang, Nummer 52 (29. April 1952), 1946-1954