Name in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein für kommunale Bundkörperschaften unterhalb der Kreisebene bestehend aus Vertretern der Mitgliedsgemeinden ohne Selbstverwaltungsgarantie; in anderen Bundesländern haben sie andere Bezeichnungen (z.B.: Baden-Württemberg als Gemeindesverwaltungsverband, in Bayern und Thüringen als Verwaltungsgemeinschaft, in Sachsen als Verwaltungsverband)
In der Schweiz wird als Gemeinderat je nach Gemeinde entweder das ausführende Organ (Gemeindeexekutive) oder das gesetzgeberische Organ (Einwohnerrat) bezeichnet.