Ehrenamt ist ein öffentliches Amt von gewisser Dauer mit einem bestimmten Kreis von Verwaltungsgeschäften, das von einer natürlichen Person unentgeltlich und nebenberuflich ausgeübt wird; vorwiegend im juristischen Zusammenhang verwendet.
Lahr (Baden) : Demokratische Verlagsgesellschaft mbH, 2. Jahrg., Nr. 78 (14. September 1948)-3. Jahrg., Nr. 118 (13. Oktober 1949) ; damit Erscheinen eingestellt, [1948-1949]