Badischer Landtag, 2. Kammer - digitalisiert : (1855). Karlsruhe
  • Agio

    Als Agio bezeichnet man den Betrag, um den der Ausgabepreis bei der neuausgabe von Wertpapieren den Nennbetrag überschreitet bzw. den betrag, um den der Börsenkurs den inneren Wert einer Anlage übersteigt.
  • Zins

    Zinsen
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