Südkurier : Tagblatt für Bodensee, Schwarzwald und das obere Donaugebiet : (24.4.1952) 65. Konstanz
  • Rechtswidrigkeit

    Widerrechtlichkeit
    Jede Handlung, die der Rechtsordnung widerspricht, ohne dass ein Rechtsfertigungsgrund vorliegt, ist rechtswidrig