natürlich in Ihrem Sinne
geantwortet haben. Recht-
lich liegt die Frage übri-
gens wohl so, daß Sie das
Reproduktionsrecht des
Bildes besitzen, nach er-
folgtem Verkaufe aber
nur mit meiner Geneh-
migung in der Lage sind,
photographische Aufnahmen
machen zu lassen. Denn
ich brauche natürlich kei-
nem Photographen Zu-
tritt in meine Räume
zu gestatten. Es dürfte
daher für Sie ratsam sein,
um Ihre Rechte stets wirk-
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transkribiert von Dimtsch, Rona