Commissionsbericht

über

een Entwurf des Gesetzes über die Verfassung und Verwaltung der Gemeinden.

Erstattet

* von

dem Abgeordneten Mittermaier.

Bei allen Instituten, deren Ursprung in das Dur der Vorzeit zurückreicht, tritt die eigenthümliche Sc rigkeit ein, eingewurzelte Begriffe und VorurS ^ den nothwendigen Fortschritten der bürgerlM schaft in Einklang zu bringen.

Die Mehrzahl unsrer heutigen Gemeinde^ alten freien Vereinigungen mehrerer in ei^» angesiedelter Familien zum wechselseitig- ^ tretung, Handhabung des Frie^ licher Benutzung gew'^ -^'aricte hervorgegang^ Zeugnisse beschichte verdammen den Irrthum, wel- ch^en Ursprung aller Gemeinden den Privilegien der Staatsgewalt zuschreibt, da vielmehr der Staat erst allmählig aus dem Zusammenfchmelzen der Gemeinden gebildet worden ist. Die zahlreichen Gemeindeordnun-- gen des vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderts, vb- wohl man sie von den Vorurtheilen des Gemeinde- Aristocratismus und des Isolirungssystems in politischer Beziehung nicht freisprechen kann, bewähren im Ganzen den praktischen Verstand unserer Voreltern, und ent­halten einen Schatz von weisen, aus langer Erfahrung