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4 Markgraf Carl II. von Baden-Durlach hatte l hierauf mit dem Markgrafen Philipp von Badcn-

> Baden am 19. April 4572 hierüber einen Vertrag I abgeschlossen, wornach beide Linien mit einander

> dermaßen abwcchfcln sollen, daß nämlich die Münze I sechs Jahre lang zu Durlach, dann solche dagegen I eben so lang zu Baden seyn, der Anfang damit 1 aber zu Durlach gemacht werden solle, weil daselbst ! das Münzwesen bereits schon eingerichtet war. Noch ! in eben diesem Jahre ward auch Durlach vom Kreis­el konvent zu Nürnberg für eine Münzstadt erkannt; ! die vorhin erwähnte Abwechslung hingegen nicht ^ angenommen.

l Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Dur- , lach ließ sich hernach, im I. 1582, mit dem fürstl. ' Hause Baden-Baden, wegen einer gemeinschaftli- ^ chen Münze dergestalt in Unterhandlung ein, so ' daß Gewinn und Verlust mit einander getheilt werden sollten. Die ganze Sache kam jedoch nicht zu Stande.*)

! Von Seiten der schwäbischen Kreisstände zu Ulm wurden Berathschlagungen über die Derbes- ^ scrungen des Münzwesens angestellt. Das fürstl.

^ Haus Baden hatte bis daher, theils für sich, theils ' in Gemeinschaft mit Würtemberg, gemünzt. Vom ^ schwäbischen Kreis ward am 7. Mai 1681 unter an» j dern beschlossen, daß beide fürstl. Badische Häuser eine gemeinschaftliche Münze anordnen, und jenen Ort, über den. sie sich deshalb vergleichen würden,

! den Kreisausschreibendcn Fürsten anzeigen möchten. Das fürstl. Haus Durlach stellte hierauf im Okto­ber dem fürstl. Haus Baden-Baden vor: wie nütz»