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wo auf beiden Seiten die Bildnisse der höchstseligen Eltern unseres allvcrchrtcn Landesvaters, nämlich des Carl Friedrich und dessen Gemahlin, Caroline Louise, vormaligen Prinzessin Tochter Ludwig VIII., Landgrafen zu Heffen-Darmstadt, aufbcwahrt befinden.
Unten daran ward hingegen eine Gedächtnißta- fel aufgehängt, welche in gedrängter Kürze die Badische Constitution enthält, die jeder gut gesinnte Bürger des Staats als den schönsten Nachklang von jenen, einst von Carl Friedrich geäußerten erhabenen und menschenfreundlichen Gesinnungen billig verehren muß:
„daß nämlich das Wohl des Fürsten mit dem Wohl „des Landes, innigst vereiniget feyn müsse."*) Diese Gedächtnißtafel hatte nun nachfolgende Inschrift:
Das Bild ihres vielgeliebten G' r o ß h e r z o g s Ludwig .weihen dankbare Bürger von
Durlach
dem Andenken Seines
unvergeßlichen Regierungsantritts womit in dunkler Zeit der Stern
glücklicherer Tage wieder aufgieng;
Sie stiften es zur Erinnerung an die unverletzte
») Siehe meine (Carl Friedrichs/ Markgrafen zu Baden) Ant> wort auf die Danksagung des Landes, nach Aufhebung der Leibeigenschaft bom Jahr 178z.