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wo auf beiden Seiten die Bildnisse der höchstseligen Eltern unseres allvcrchrtcn Landesvaters, nämlich des Carl Friedrich und dessen Gemahlin, Ca­roline Louise, vormaligen Prinzessin Tochter Ludwig VIII., Landgrafen zu Heffen-Darmstadt, aufbcwahrt befinden.

Unten daran ward hingegen eine Gedächtnißta- fel aufgehängt, welche in gedrängter Kürze die Badische Constitution enthält, die jeder gut ge­sinnte Bürger des Staats als den schönsten Nach­klang von jenen, einst von Carl Friedrich ge­äußerten erhabenen und menschenfreundlichen Ge­sinnungen billig verehren muß:

daß nämlich das Wohl des Fürsten mit dem Wohl des Landes, innigst vereiniget feyn müsse."*) Diese Gedächtnißtafel hatte nun nachfolgende Inschrift:

Das Bild ihres vielgeliebten G' r o ß h e r z o g s Ludwig .weihen dankbare Bürger von

Durlach

dem Andenken Seines

unvergeßlichen Regierungsantritts womit in dunkler Zeit der Stern

glücklicherer Tage wieder aufgieng;

Sie stiften es zur Erinnerung an die unverletzte

») Siehe meine (Carl Friedrichs/ Markgrafen zu Baden) Ant> wort auf die Danksagung des Landes, nach Aufhebung der Leibeigenschaft bom Jahr 178z.