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Erhaltung des Vaterlandes und an den

Vollzug einer freisinnigen Verfassung,

welche die Rechte des Regenten und

der Rcgirten

in fesie und richtige Verhältnisse stellt; Sie bringen es dar bei der erstmaligen Einberufung der

Abgeordneten, um an der

Berathung und Verwaltung des Staats

den Antheil zu nehmen, welcher

dem Volke gebührt'.

Mit^dem Wahlspruch: für Gott ein frommes Herz;

Treue unserem Ludwig;

Liebe bis in den Tod dem

Vaterlande;

Allen guten Badenern Einigkeit, Freiheit, Gerechtigkeit; Gehorsam dem Gesetz; Ehrerbietung dem Recht des Großherzogs;

biederes Festhalten und offene Vertretung der

Rechte des Volkes:

Freiheit

Gehres Durlacher Chronik. 9^