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Erhaltung des Vaterlandes und an den
Vollzug einer freisinnigen Verfassung,
welche die Rechte des Regenten und
der Rcgirten
in fesie und richtige Verhältnisse stellt; Sie bringen es dar bei der erstmaligen Einberufung der
Abgeordneten, um an der
Berathung und Verwaltung des Staats
den Antheil zu nehmen, welcher
dem Volke gebührt'.
Mit^dem Wahlspruch: für Gott ein frommes Herz;
Treue unserem Ludwig;
Liebe bis in den Tod dem
Vaterlande;
Allen guten Badenern Einigkeit, Freiheit, Gerechtigkeit; Gehorsam dem Gesetz; Ehrerbietung dem Recht des Großherzogs;
biederes Festhalten und offene Vertretung der
Rechte des Volkes:
Freiheit
Gehres Durlacher Chronik. 9^