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amt zu entrichten versprochen haben. Nicht minder ward eben dieser Compagnie h) der Genuß von acht Morgen Aecker ebenfalls auf 45 Jahre lang von Seiten der Stadt unter der Bedingung zugestanden, daß die Compagnie dafür und zwar für die ersten 15 Jahre jährl. 1 fl. 30kr.; nach Derfluß derselben hingegen 2 fl 20 kr., und für die letzten 15 Jahre jährlich 3 fl. per Morgen in die Stadtkasse zu bezahlen schuldig und verbun­den seye, wogegen

c) erwähnter Seidenbau-Compagnie auch dane­ben gestattet worden, auf ihr vorheriges jedesma­liges Anmelden bei Gericht und Rath die Ertre- mitaten und Raine der städtischen Allmenden und Gräben mir Maulbeerbäumen zu besetzen, jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß ste ck) von jedem tausend Stück der an vorbemeldte Plätze gepflanzt werdenden Maulbeerbäumen ein jährliches Recognitionsgeld von 30 kr., nebst dem Abfall und der Mästung für das Vieh, in so weit es die Seidenbau-Compagnie in ihrer eigenen Oeko» nomie nicht selbst benutzen könnte, zum Besten der Stadt zu verabfolgen habe.

Zu desto mehrerer Emporbringung und über­haupt auch zur wesentlichen Beförderung dieser Seidenzucht-Unternehmung ward der desfallsigcn Compagnie von Seiten der Landesherrschaft auch der freie Genuß der Maulbeerblätter sowohl von jenen Bäumen die auf herrschaftliche Kosten einst auf dem fürstlichen Kammergut Gottesaue gepflanzt wurden, als auch von jenen im fürstl. Fasancn- garten und in den angelegten herrschaftl. Pflanz- schulcn befindlichen jungen Maulbeerbäumen, auf 10 Jahre lang unentgeltlich überlassen, wo hinge­gen die Seidenbau-Compggnie die auf dem Kam-