420 nahmen, nach und nach zu befreien und den chriſtlichen Staatsbürgern näher zu bringen. Von Eiſenlohr rührte eine Motion aufzeit⸗ gemäße, mit den Grundſätzen unſerer freiſinnigen Verfaſſung überein⸗ ſtimmende Reform des Zunftweſens her, er war Mitglied der Kommiſſionen für die Motion des Abgeordneten Ziegler auf Offent⸗ lichkeit des Kriminalverfahrens und Einführung der Geſchworenen⸗ gerichte, für den Geſetzentwurf die Landſchaftsſchulden betreffend und für die Motion des Abgeordneten Duttlinger auf Trennung der Juſtiz von der Verwaltung und Einführung des öffentlichen und mündlichen Verfahrens in Civilſachen, ſowie Berichterſtatter der Kommiſſion für Beratung des Geſetzentwurfes über die Aufhebung alter Abgaben. Am umfangreichſten und am meiſten eingreifend war die Thätigkeit des Abgeordneten Griesbach. Gleich zu Beginn der Tagung hatte er den Kommiſſionsbericht über den Bau des Ständehauſes zu er⸗ ſtatten. Die Leitung dieſes Baues war von dem im Jahre 1820 durch die Kammern niedergeſetzten Ausſchuß, wegen anderweitiger In⸗ anſpruchnahme des Oberbaudirektors Weinbrenner und trotz deſſen Widerſpruch, dem Hauptmann und Militärbaumeiſter Arnold über⸗ tragen worden und ſchon jetzt, noch ehe der Bau vollendet war, ergab ſich die Notwendigkeit, die Erhöhung der Baukoſten von 80000 auf 100 000 Gulden zu beantragen und zu genehmigen. Als Mitglied der Kommiſſion für den Entwurf einer Gemeinde⸗ ordnung, in welcher ſeine Kenntniſſe und Erfahrungen auf dem Gebiete des Gemeindelebens ſich als ſehr nützlich erwieſen, erſtattete Griesbach den Bericht über die durch die erſte Kammer vorgenom menen Abänderungen der Beſchlüſſe der zweiten Kammer. Er war ferner Berichterſtatter des landſtändiſchen Ausſchuſſes über die Prüfung der Rechnung der Amortiſationskaſſe und der Kommiſſion für die Prüfung der Zunft⸗ und Gewerbeordnung. In dieſer Frage ſtand er auf einem ſtreng konſervativen Standpunkt, indem er nicht einmal eine An⸗ näherung an die unbedingte Gewerbefreiheit für das Staatsleben förderlich hielt. Trotzdem war er für die im Zunftweſen eingeriſſenen Mißſtände keineswegs blind, ja ſtimmte ſogar für die Aufhebung der Zünfte und ſchloß ſich der Bitte um Erlaſſung einer zeitgemäßen Ge werbeordnung an. Eigene Gewerberäte hielt er nur in größeren Städten für zweckmäßig und wollte nicht, daß ſolche für Diſtrikte gebildet würden, ſondern befürwortete die Übertragung ihrer Funktionen in