ceßion für ſeinen Sohn“ vorgelegt. Es ſei in der Erfahrung gegründet, daß in den Straußwirtſchaftender Wein gewöhnlich beſſer und wohlfeiler als in den Gaſthäuſern verzapft werde. Die Gelegenheit zumHehren ſei in den Straußwirtſchaften weniger gegeben, als in den Schildwirtshäuſern. Sine Vermeh—rung der Straußwirtſchaften ſei das Mittel, den verbotenen Weinſchank in Privathäuſern einzuſchrän⸗ken. Die Beamten haben ihren„Beſoldungswein“ nicht ſelbſt getrunken. Am 11. Sept. 1809 hat dasMiniſterium des Innern dem Finanzminiſterium nahe gelegt,„entweder ſolchen Beſoldungs Wein ab⸗zugeben, der ſo viel werth ſey, als er den Dienern aufgerechnet iſt, oder den Tax desſelben herunter zuſetzen und die Geldbeſoldungen zu verbeſſern.“(G.L. A. Carlsruhe, Wirthſchaften Fasc. 1705.) Am51. Juli 1809 geſtattet das Großh. Bad. Oberamt dem Bäckermeiſter Friedrich Bafner„die Forttrei-bung ſeiner bisherigen Straußwirthſchaft unter der Bedingung, daß er bis Iten Aprill künftigen Jahrsſein Vorder Bauß niedergeriſſen und die Anſtalten zu Erbauung eines dreiſtöckig modellmäßigen Bauſesgetroffen haben werde.“ Im Jahre 1810 iſt dieſe Bedingung erfüllt und dem Bafner die ihm zuſtehendeBaugnade erteilt worden. Der Neubau von 1810 wird das Ausſehen der Häuſer Haiſerſtraße Nr. 189Abb. 156. Die Häuſer Kaiſerſtraße Nr. 187, Nr. 189 und Nr. 191 in Varlsruhe.Das Baus Nr. 187 mit der Firma„Geſchwiſter Moos“ war das„Gaſthaus zum Salmen“. Es iſt anStelle von zwei Bäuſern i. J. 1857 in die jetzige Form gebracht worden und hat von da an den SchildPariſer Nof“ geführt. Das anſchließende Baus Nr. 189 iſt im Jahre 1817 für den Bierwirt GeorgJacobi von Maurermeiſter Schwind erbaut worden. Das nächſte Haus Nr. 191 war das Gaſthaus„zumSchwanen“. Es iſt im Jahre 1818 für Johannes Trißler von Maurerballier Feuner erbaut worden.u. Nr. 101 gehabt haben, die abgeſehen von den modernen Ladeneinbauten ihre klaſſiziſtiſche Form be⸗—wahrt haben. Durch Miniſterialverfügung v. 23. Okt. 1816 erhielt Bafner die Schildwirtſchaft„ohnedaß jedoch beſtimmt wurde, ob dieſe Wirthſchaftsgerechtigkeit als ein Perſonal- oder Realrecht verliehenworden ſey.“ Als er ſtarb heiratete ſein Bruder, der Glaſermeiſter Chriſtian Bafner, die Wittwe undwurde Salmenwirt, behielt aber das Glaſergewerbe bei. Am 1. Okt. 1817 eröffnete ihm auf Betreibender Glaſerzunft das Großh. Polizeiamt, daß er auf den 18. des Monats ſeine Glaſerei zu ſchließenhabe, da der Betrieb zweier Gewerbe mit einer wohlgeordneten Gewerbs Polizei unvereinbar ſei. Denmeſigen Glaſern, die auf ihr Gewerbe beſchränkt ſind, werde eine bedeutende Nahrung entzogen, dieer um ſo weniger bedürfe, als er kinderlos ſei und einiges Vermögen habe. Hofgerichtsadvokat Bayergte erfolglos Kekurs beim Miniſterium des Innern ein. Das großh. Polizeiamt vertrat am 15. Nov.(ls die Anſicht,„daß nur dort Gewerbe in ihrer höchſten Blüthe ſtehen, wo die Geſetze jedem Ge—werbsmann nur ein einziges zu führen erlauben und die Gewerbe ſelbſt ſtreng geſchieden ſind. Werhat bisher hierinn England erreicht, wo z. B., um eine Scheere zu machen, ein Schmidt, ein Scheeren-— 40— 5¹