ſchleifer und Pollier erfordert wird, und keiner dem andern auch nur entfernt einen Singriff wagen kann. Neben dem Salmen gegen Oſten hat damals die Schmiede des Ratsverwandten Braun ge ſtanden. Am 24. Juni 1818 hat die Direktion des Pfinz- und Enzkreiſes in Durlach durch das Stadt amt Marlsruhe dem Salmenwirt Vafner bedeuten laſſen,daß ihm, wenn er die angeblich von ihr erkaufte, an ſein Baus ſtoßende Schmiede gleich jenem modellmäßig aufbaue, bei dieſer Vergrößerun ſeiner Wirtſchaft alsdann die von ihm nachgeſuchte ewige Schildgerechtigkeit ertheilt werde. Dazu i es aber zunächſt nicht gekommen. Hafner hat vielmehr am 25. März 1825 um die Erlaubnis gebeter die geweſene Schmidte zu einem Laden für einen Wurſtler einrichten zu dürfen. Die zur Begut achtung aufgeforderte Baudirektion(gez. Fiſcher) hat das Geſuch unter folgenden Bedingungen befü wortet:J. die in der Sinfahrt vorfindliche Fallthür zum Ueller wegzuſchaffen; 2. das äußerlic mißfällige Anſehen durch eine anſtändige Umwandlung der Straßen Fronte, z. E. Wegſchaffung de Vordaches, berohren der Stockwandtung, Erſtellung des äußeren Verbutz nebſt Bauß Anſtrich, zu ve beſſern; 5. an dem obern oder Hauptdach einen Trauf Canal nebſt Ableitungs Rohr anzulegen. Ai 17. April 1825 wurde ihm unter dieſen Bedingungen die Reparation der Schmiedezum Behufe de Stablierung des Wurſtlers Wipfler geſtattet. Da Bafner damit aber die frühere Bedingung de modellmäßigen Aufbauung der Schmiede nicht erfüllt hatte und er ſelbſt inzwiſchen geſtorben war, i ſeine Perſonalwirtſchaftsgerechtigkeit als erloſchen betrachtet und ſeinen Erben am 17. Juni 1828 vo der Großh. Polizeidirektion eröffnet worden, daß die Wirtſchaft innerhalb von 4 Wochen aufzuhöre habe und der Wirtsſchild abgenommen werde. Auf Einſprache iſtin Folge höchſter Entſchließun ſeiner Uöniglichen Boheit aus Groß. Staatsminiſterium vom 18. Sept. 1828 der Salmenwirth Ba neriſchen Witwe und deren älterem Sohn erſter Ehe Louis Hafner der Fortbetrieb der Schildwirt ſchaft zum Salmen dahier unter der Bedingung bewilligt, daß ſie das nebenanſtoßende Baus in eine von der Polizey Direction zu beſtimmenden Termin[der dann auf 5 Jahre feſtgelegt wurde] dreyſtöck und modellmäßig aufbaue. Als dieſe Bedingung i. J. 1854 noch nicht erfüllt war, wurde die Wir ſchaft nur noch als eine perſönliche betrachtet, zu deren Betrieb nur die Hafner'ſche Wittwe bis ihrem Ableben befugt ſei. Am 21. Januar 1856 hat dann Louis Hafner, der unterdeſſen zur Erlernur des Wirtſchaftsbetriebes in Frankreich war und durch Verehelichung ſelbſtändig geworden war, d Verbindlichkeit übernommen, die ehem. Braun'ſche Schmiede aufzubauen, um ſich die Kealgerechtigke auf das Wirtshaus zum Salmen zu ſichern. Mit Verfügung der Großh. Bad. Regierung des Mitte Rheinkreiſes d. d. Kaſtadt 5. II. 1856 iſt dann auch die Kealwirtſchaftsgerechtigkeit erneuert worde und als der alsbald in Angriff genommene Bau beendet war, hat das Großh. Bad. Polizeiamt de Großh. Stadtbauamt am 26. Juli 1857 mitgeteilt, daß der Bitte des Gaſtgebers Louis Bafner vo 25. Juli, das Schild ſeines Gaſthauſes zum Salmen in jenes zum Pariſerhof umändern zu dürfe ſtattgegeben werde.(G.L.A. Sug. Bez. Amt Karlsruhe 1908 Nr. 25 Fasc. 2095.) In den Akt (G. L. A. Polizei-Direction Carlsruhe Fasc. 2656) ſind zwei Entwürfe eingeheftet, einer konvention belanglos für ein dreiſtöckiges Baus mit der Unterſchriftfecit Friedrich Haug und eine originelle und gut gezeichnete vierſtöckige Faſſade ohne Beſchriftung(Abb. 157) die zur Ausführung gelangt i Man wird das Vebeneinander klaſſiziſtiſchen und mittelalterlichen Schmuckes gewahr und wittert d Frühlingsluft der Romantik. Das Grundſtück grenzte gegen Süden an den offenen Landgraben. Hafn wollte ihn ſchließen und überbauen. Aus dem Gutachten der Reſidenz-Bauinſpektion vom 6. Febr. 18. (gez. Schwartz) erfahren wir, daß die Hälfte des Flächeninhalts des Landgrabens beiden Ufereige tümern in gleichem Maß gehörte. Wer den Landgraben zuerſt überwölbt, darf nur die Hälfte d dadurch gewonnenen Platzes benutzen, den andern Teil muß er frei zur Verfügung des andern Ufe angrenzers liegen laſſen, es ſei denn, er kauft ihm dieſen Platz ab. Die Koſten der Ueberwölbung trã der anfangende Teil ſo lange allein, bis der andere Teil ſeinen Platz benutzen will. Die Nachbarn vo jenſeitigen Ufer, Apotheker Eichhorn Baus Herrenſtraße Nr. 24, jetzt im Beſitz des Kaufmanns Eri Finkenzeller) und Bierbrauer Küntzler(VBaus Herrenſtraße Nr. 22) geſtatteten die Ueberwölbung. Eichho verlangte aber, daß Bafner ihmdie Landfeſte abkaufe. Der Preis ſolledurch eine Expertiſe erm telt werden. Bafner beſtimmte zum Experten für ſich den Maurermeiſter Schumacher, Apotheker Ei horn den Maurermeiſter Singer, und als Obmann wurde von Amts wegen der Maurermeiſter Weilbi ernannt. Es wird nicht fehl geraten ſein, wenn wir in Meiſter Schumacher, dem Vertrauensmann He ners, denjenigen vermuten, der das Baus ausgeführt hat, und da i. J. 1856 Beinrich Bübſch ſch Schule gemacht hatte, der neue Stil alſo ſchon Gemeingut war, darf man dem Meiſter Schumack vielleicht auch die Planfertigung zutrauen. Bei dem gegen Weſten anſtoßenden Bauſe(jetzt Kaiſ⸗ ſtraße Nr. 189), das Bierwirt Georg Jacobi an Stelle ſeines alten, niederzureißenden i. J. 1817 mode mäßig bauen ließ, wird in den Akten Jacobi alsBauunternehmer und Maurermeiſter Schwind alsſein Bauführer erwähnt. Man hat alſo damals vernünftiger WeiſeBauunternehmer den jenigen genannt, der einen Bau unternommen hat, alſo den Bauherrn, undBauführer denjenige der ihn ausgeführt hat. Mit ſeinem Geſuch um Baugnade iſt Jacobi unter Hinweis aufdie a gemeine Aufhebung der Baugnade in hieſiger Reſidenz vom 25. Sept. 1816 abgewieſen worden. (Akten Baudirektion Kaſt 1 Fach 26 Fasc. 15.) Im nächſten Baus(jetzt Uaiſerſtraße Nr. 100 war die Wirtſchaft zum Schwanen. Die Wirtſchaft zum Schwanen gehört unter diejenigen, die i. J. 1752 aufgehoben werden ſollten. Die Fortführung iſt aber dann bis zum Tode des damaligen Beſitzers, des Bäckers Ludwig Steiner geſtattet worden. Als das Baus i. J. 1781 in den Beſitz des Bäckers Johanne Trißler überging, wurde dieſem die Führung der Wirtſchaft nur bis zum Tode der Steiner'ſchen Ehe⸗ leute geſtattet. Eine Wirtſchaftsgerechtigkeit ſollte nur noch auf ein modellmäßiges Baus erteilt wer den. Die am J. März 1700ad Sereniſimum gerichtete Vorſtellung um huldreichſte Conferirung der Schild Wirtſchafts Gerechtigkeit für ihn und ſeine Nachkommen auf den Sterbfall der Steineriſchen u. 5