ſchleifer und Pollier erfordert wird, und keiner dem andern auch nur entfernt einen Singriff wagenkann.“ Neben dem Salmen gegen Oſten hat damals die Schmiede des Ratsverwandten Braun geſtanden. Am 24. Juni 1818 hat die Direktion des Pfinz- und Enzkreiſes in Durlach durch das Stadt—⸗amt Marlsruhe dem Salmenwirt Vafner bedeuten laſſen,„daß ihm, wenn er die angeblich von ihrerkaufte, an ſein Baus ſtoßende Schmiede gleich jenem modellmäßig aufbaue, bei dieſer Vergrößerunſeiner Wirtſchaft alsdann die von ihm nachgeſuchte ewige Schildgerechtigkeit ertheilt werde.“ Dazu ies aber zunächſt nicht gekommen. Hafner hat vielmehr am 25. März 1825 um die Erlaubnis gebeter„die geweſene Schmidte zu einem Laden für einen Wurſtler“ einrichten zu dürfen. Die zur Begutachtung aufgeforderte Baudirektion(gez. Fiſcher) hat das Geſuch unter folgenden Bedingungen befüwortet:„J. die in der Sinfahrt vorfindliche Fallthür zum Ueller wegzuſchaffen; 2. das äußerlicmißfällige Anſehen durch eine anſtändige Umwandlung der Straßen Fronte, z. E. Wegſchaffung deVordaches, berohren der Stockwandtung, Erſtellung des äußeren Verbutz nebſt Bauß Anſtrich, zu vebeſſern; 5. an dem obern oder Hauptdach einen Trauf Canal nebſt Ableitungs Rohr anzulegen.“ Ai17. April 1825 wurde ihm unter dieſen Bedingungen die Reparation der Schmiede„zum Behufe deStablierung des Wurſtlers Wipfler“ geſtattet. Da Bafner damit aber die frühere Bedingung demodellmäßigen Aufbauung der Schmiede nicht erfüllt hatte und er ſelbſt inzwiſchen geſtorben war, iſeine Perſonalwirtſchaftsgerechtigkeit als erloſchen betrachtet und ſeinen Erben am 17. Juni 1828 voder Großh. Polizeidirektion eröffnet worden, daß die Wirtſchaft innerhalb von 4 Wochen aufzuhörehabe und der Wirtsſchild abgenommen werde. Auf Einſprache iſt„in Folge höchſter Entſchließunſeiner Uöniglichen Boheit aus Groß. Staatsminiſterium vom 18. Sept. 1828 der Salmenwirth Baneriſchen Witwe und deren älterem Sohn erſter Ehe Louis Hafner der Fortbetrieb der Schildwirtſchaft zum Salmen dahier unter der Bedingung bewilligt, daß ſie das nebenanſtoßende Baus in einevon der Polizey Direction zu beſtimmenden Termin[der dann auf 5 Jahre feſtgelegt wurde] dreyſtöckund modellmäßig aufbaue.“ Als dieſe Bedingung i. J. 1854 noch nicht erfüllt war, wurde die Wirſchaft nur noch als eine perſönliche betrachtet, zu deren Betrieb nur die Hafner'ſche Wittwe bisihrem Ableben befugt ſei. Am 21. Januar 1856 hat dann Louis Hafner, der unterdeſſen zur Erlernurdes Wirtſchaftsbetriebes in Frankreich war und durch Verehelichung ſelbſtändig geworden war, dVerbindlichkeit übernommen, die ehem. Braun'ſche Schmiede aufzubauen, um ſich die Kealgerechtigkeauf das Wirtshaus zum Salmen zu ſichern. Mit Verfügung der Großh. Bad. Regierung des MitteRheinkreiſes d. d. Kaſtadt 5. II. 1856 iſt dann auch die Kealwirtſchaftsgerechtigkeit erneuert wordeund als der alsbald in Angriff genommene Bau beendet war, hat das Großh. Bad. Polizeiamt deGroßh. Stadtbauamt am 26. Juli 1857 mitgeteilt, daß der Bitte des Gaſtgebers Louis Bafner vo25. Juli, das Schild ſeines Gaſthauſes zum Salmen in jenes zum Pariſerhof umändern zu dürfeſtattgegeben werde.(G.L.A. Sug. Bez. Amt Karlsruhe 1908 Nr. 25 Fasc. 2095.) In den Akt(G. L. A. Polizei-Direction Carlsruhe Fasc. 2656) ſind zwei Entwürfe eingeheftet, einer konventionbelanglos für ein dreiſtöckiges Baus mit der Unterſchrift„fecit Friedrich Haug“ und eine originelleund gut gezeichnete vierſtöckige Faſſade ohne Beſchriftung(Abb. 157) die zur Ausführung gelangt iMan wird das Vebeneinander klaſſiziſtiſchen und mittelalterlichen Schmuckes gewahr und wittert dFrühlingsluft der Romantik. Das Grundſtück grenzte gegen Süden an den offenen Landgraben. Hafnwollte ihn ſchließen und überbauen. Aus dem Gutachten der Reſidenz-Bauinſpektion vom 6. Febr. 18.(gez. Schwartz) erfahren wir, daß die Hälfte des Flächeninhalts des Landgrabens beiden Ufereigetümern in gleichem Maß gehörte. Wer den Landgraben zuerſt überwölbt, darf nur die Hälfte ddadurch gewonnenen Platzes benutzen, den andern Teil muß er frei zur Verfügung des andern Ufeangrenzers liegen laſſen, es ſei denn, er kauft ihm dieſen Platz ab. Die Koſten der Ueberwölbung trãder anfangende Teil ſo lange allein, bis der andere Teil ſeinen Platz benutzen will. Die Nachbarn vojenſeitigen Ufer, Apotheker Eichhorn Baus Herrenſtraße Nr. 24, jetzt im Beſitz des Kaufmanns EriFinkenzeller) und Bierbrauer Küntzler(VBaus Herrenſtraße Nr. 22) geſtatteten die Ueberwölbung. Eichhoverlangte aber, daß Bafner ihm„die Landfeſte“ abkaufe. Der Preis ſolle„durch eine Expertiſe“ ermtelt werden. Bafner beſtimmte zum Experten für ſich den Maurermeiſter Schumacher, Apotheker Eihorn den Maurermeiſter Singer, und als Obmann wurde von Amts wegen der Maurermeiſter Weilbiernannt. Es wird nicht fehl geraten ſein, wenn wir in Meiſter Schumacher, dem Vertrauensmann Heners, denjenigen vermuten, der das Baus ausgeführt hat, und da i. J. 1856 Beinrich Bübſch ſchSchule gemacht hatte, der neue Stil alſo ſchon Gemeingut war, darf man dem Meiſter Schumackvielleicht auch die Planfertigung zutrauen. Bei dem gegen Weſten anſtoßenden Bauſe(jetzt Kaiſ⸗ſtraße Nr. 189), das Bierwirt Georg Jacobi an Stelle ſeines alten, niederzureißenden i. J. 1817 modemäßig bauen ließ, wird in den Akten Jacobi als„Bauunternehmer“ und Maurermeiſter Schwindals„ſein Bauführer“ erwähnt. Man hat alſo damals vernünftiger Weiſe„Bauunternehmer“ den—jenigen genannt, der einen Bau unternommen hat, alſo den Bauherrn, und„Bauführer“ denjenigeder ihn ausgeführt hat. Mit ſeinem Geſuch um Baugnade iſt Jacobi unter Hinweis auf„die agemeine Aufhebung der Baugnade in hieſiger Reſidenz vom 25. Sept. 1816“ abgewieſen worden.(Akten Baudirektion Kaſt 1 Fach 26 Fasc. 15.) Im nächſten Baus(jetzt Uaiſerſtraße Nr. 100 wardie Wirtſchaft zum Schwanen. Die Wirtſchaft zum Schwanen gehört unter diejenigen, die i. J. 1752aufgehoben werden ſollten. Die Fortführung iſt aber dann bis zum Tode des damaligen Beſitzers, desBäckers Ludwig Steiner geſtattet worden. Als das Baus i. J. 1781 in den Beſitz des Bäckers JohanneTrißler überging, wurde dieſem die Führung der Wirtſchaft nur bis zum Tode der Steiner'ſchen Ehe⸗leute geſtattet. Eine Wirtſchaftsgerechtigkeit ſollte nur noch auf ein modellmäßiges Baus erteilt werden. Die am J. März 1700„ad Sereniſimum gerichtete Vorſtellung um huldreichſte Conferirung derSchild Wirtſchafts Gerechtigkeit für ihn und ſeine Nachkommen auf den Sterbfall der Steineriſchenu.5