Entwurf einer Instruction für Gemeinde-Verrechner nach Großherzoglich Badischen Gesetzen und Verordnungen / von C. L. Th. Rheinländer. Carlsruhe : Braun, 1825
Inhalt
- PDF Vorderdeckel
- PDF Titelblatt
- PDF Vorbericht zur ersten Auflage
- PDF Vorbericht zur zweiten Auflage
- PDF Einleitung
- PDF 6 § 1. Von der Person des Gemeinds-Rechners
- PDF 7 § 2. Von der Wahl eines Gemeinds-Verrechners
- PDF 8 § 3. Anweisung zur Amtsführung
- PDF 9 § 4. Wie sich der Gemeindsverrechner mit seinem Dienst bekannt machen solle
- PDF 10 § 5. Von den Büchern, die der Gemeindsverrechner zu führen hat
- PDF 10 § 6. Vom Abrechnungsbuch
- PDF 13 § 7. Vom Tagbuch (Journal oder Schurnal) auch Kassenbuch genannt
- PDF 16 § 8. Was der Gemeindsrechner bei der Einnahme und Ausgabe zu beobachten habe
- PDF 23 § 9. Von der Naturalien- und Materialien- oder überhaupt Körper-Rechnung
- PDF 25 § 10. Vom Gemeinds-Lagerbuch
- PDF 27 § 11. Wie sich der Gemeindsrechner zu Stellung seiner Rechnung vorzubereiten habe
- PDF 28 § 12. Wann und durch wen die Gemeinds-Rechnung gefertigt werden müsse
- PDF 30 § 13. Was der Gemeindsverrechner zu thun habe, wenn seine Rechnung gestellt ist
- PDF 31 § 14. Von der Controll oder Gegenaufsicht über das Gemeinds-Rechnungswesen und von der Rechnungs-Revision
- PDF 32 § 15. Verantwortlichkeit des Gemeindsrechners und was er thun soll, um diese so klein zu machen als möglich
- PDF 37 § 16. Von der Belohnung des Gemeindsverrechners
- PDF 37 § 17. Von den übrigen Dienstleistungen eines Gemeindsverrechners
- PDF 41 Beilagen
- PDF Register
- PDF Rückdeckel