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Datum
Betreff
Nr.
Seit«
Aus Heft i des Reichsministerialamtsblattes: Nr. 146 „öffentlich-rechtliches Alisbildungsverhältnis der Verwaltungslehrlinge"
Nr. 168 „Versorgung der Fach- usw. Schuler mit bewirtschafteten Stoffen; hier: Chemikalien"
Aus Heft 24 des Reichsministerialamtsblattes von 1941: Nr. 669 „Lehrbücher für die zweite lebende Fremdsprache der
Oberschule"
Nr. 672 „Umschulung von Unfallverletzten Arbeitern und Angestellten"
Aus Heft 8 des Reichsministerialamtsblattes von 1942: Nr. 181 „Ausbildungsbeihilfen aus Mitteln der Reichsfinanzverwaltung"
Aus Heft 9 des Reichsministerialamtsblattes:
Nr. 211 „Benennung von Schulen nach im Kriege gefallenen
Hitlerjungen"
Nr. 220 „Versorgung der Fachschulen mit bewirtschafteten Stoffen; hier: Rechenschieber und Präzisionsmaßstäbe" . .
Aus Heft 10 des Reichsministerialamtsblattes: Nr. 232 „Erholungszeit (sogenannter Heimkehrurlaub) bei Rückkehr aus dem Wehr- oder Reichsarbeitsdienst während
des Krieges"
Nr. 233 „Lenkung des Fremdenverkehrs im Kriege" . . . Nr. 246 „Sonderförderung der Kriegsteilnehmer bei der Durch
führung des Fachschulstudiums"
Nr. 248 „Bau- und Ingenieurschulen. Erleichterte Ausleseprii fung für Kriegsteilnehmer"
Aus Heft 11 des Reichsministerialamtsblattes: Nr. 274 ..Nebentätigkeit der Lehrer an den Kaufmännischen Berufsschulen. Chemie- und Textilfachschulen und Hotelfachschulen"
Nr. 285 „Schüleraufnahmen in die Orchesterschulen mit Schülerheimen"
Aus Heft 12 des Reichsministerialamtsblattes: Nr. 309 „Studentenausweise an den anerkannten Fachschulen"
Aus Heft 13 des Reichsministerialamtsblattes:
Nr. 328 „Reisen in ausländische Kur- und Badeorte" . . . . Nr. 340 „Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Schulgeld an den öffentlichen Höheren Schulen in Preußen
vom 30. März 1942"
Nr. 341 „Schulfarbkästen"
Aus Heft 14 des Reichsministerialamtsblattes: Nr. 363 „Ministerialamtsblatt Deutsche Wissenschaft usw." . .
Aus Heft 15 des Reichsministerialamtsblattes:
Nr. 374 „Luftschutz in Schulen und Hochschulen"
Nr. 392 „Dauer der Berufsschulpflicht bei vorzeitig abgelegter Facharbeiter- oder Gehilfenprüfung" - . .
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