- Nr. IT -
Zulassung von Ausländern, von Volksdeutschen ausländischer Staatsangehörigkeit, von Umsiedlern usw. zum Besuch der Landwirtschaftlichen Fachschulen und Schulgeld an Fachschulen.
An die Leiter der Berufs-, Berufsfach- und Fachschulen.
Nachstehend gebe ich einen Erlaß des Herrn Reichserziehungsministers vom 4. September 1942 zur Beachtung bekannt. Ich verweise auf die Bekanntmachung im Amtsblatt 1941 Seite 147.
Karlsruhe, den 3. November 1942.
Der Minister des Kultus und Unterrichts Nr. D 28030 In Vertretung:
Gärtner
Bek. d. RMfWEV. v. 4.9.1942 — E V 6031/422 —.
I. Zulassung.
In meinem Erlaß vom 26. Mai 1941 — W V 366 E IV a, E V (b) — (MB1WEV. S. 327) habe ich bereits darauf hingewiesen, daß es bei der Zulassung von Ausländern und Volksdeutschen ausländischer Staatsangehörigkeit bei der durch die Grundbestimmungen der Höheren Landbauschulen, der Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbauschulen und der Deutschen Kolonialschule in Witzenhausen vorgesehenen Regelung verbleibt, d.h. daß ich mir in jedem Fall die Entscheidung zur Zulassung vorbehalte.
Ergänzend hierzu bestimme ich, daß die Aufnahme von Deutschen, die selbst oder deren Eltern in die Abteilung 3 oder 4 der deutschen Volksliste eingetragen sind, oder von Umsiedlern mit dem Schein A (Altreich) bzw. deren Kindern ebenfalls meiner Genehmigung bedarf.
Diese Gesamtregelung dehne ich auch auf die übrigen Landwirtschaftlichen und zweckverwandten Fachschulen, wie die Bauschulen für Wasserwirtschaft und Kulturtechnik, Höhere Gartenbauschulen, Landwirtschaftsschu- I e n , Landfrauenschulen und die Koloniale Frauenschule in Rendsburg, aus.
II. Schulgeld.
Durch meinen Erlaß W III b 15342/36 W III a, E IV, M (b) vom 8. Januar 1937 (MB1WEV. S. 30) ist bestimmt worden, daß das Schulgeld für ausländische Besucher deutscher Fachschulen — abgesehen von den in dem genannten Erlaß namentlich aufgeführten Schulen — im allgemeinen dem der reichsdeutschen Schüler entsprechen soll. Wird in einzelnen Fällen von Ausländern und Volksdeutschen ausländischer Staatsangehörigkeit ein höheres Schulgeld erhoben, dann übertrage ich die Entscheidung über die Herabsetzung des Schulgeldes und der sonstigen Gebühren den in meinem
Erlaß vom 14. Juli 1942 — E IV a 1712 Z III a — (MB1WEV. S. 284) genannten Schulaufsichtsbehörden.
(MB1WEV. 1942 S. 363.)
Außerordentliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gewerbeschulen (Gewerblichen Berufsschulen).
Die außerordentliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gewerbeschulen (Gewerblichen Berufsschulen) am 19. und 20. Oktober 1942 hat bestanden:
Der Berufsschulanwärter B i t s c h, Georg, von Rimbach.
Karlsruhe, den 2. November 1942. Der Minister des Kultus und Unterrichts Nr. D 29159 In Vertretung:
Gärtner
Preis des Amtsblattes 1943.
Für das Jahr 1943 wird der vorauszuzahlende Bezugspreis für das Amtsblatt auf halbjährlich 3,20 RM. ausschließlich der gesetzlichen Postgebühren festgesetzt.
Karlsruhe, den 13. November 1942. Der Minister des Kultus und Unterrichts Nr. AI 3634 In Vertretung:
Gärtner
IV. Personalnachrichten.
Ernannt:
Zu Uiiiversitätsoberinspektoren die Universitätsinspektoren: Eugen Grießhaber und Gustav Fuhrmann an der Universität Heidelberg.
Zum planmäßigen Techn. Assistenten der apl. Techn. Assistent: Fritz Geiger an der Universität Freiburg.
Zum planmäßigen Präparator der apl. Präparator: Ernst B o t z.
Zu Betriebsassistenten: Amtsgehilfe Karl Anton Eckert und Oberpedell Oskar Studinger an der Universität Freiburg.
Zum Maschinisten: Heizer Robert Kaltenbach an der Universität Freiburg.
Zum Laboranten: Amtsgehilfe Theodor Reichenbach an der Universität Freiburg.
Zum Studienrat: Studienassessor Karl Oeh- mann, z. Zt. beurlaubt.
Zur Lehrerin die apl. Lehrerin: Elisabeth Veil, geb. Fischer an der Hölderlin-Schule, Oberschule für Mädchen in Heidelberg.
Zu planmäßigen Techn. Lehrerinnen die apl. Techn. Lehrerinnen: Mathilde Halder an der Garin Göring - Schule, Höhere Handelsschule und