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Zulassung von Ausländern, von Volksdeutschen ausländischer Staatsangehörigkeit, von Umsiedlern usw. zum Besuch der Landwirtschaftlichen Fach­schulen und Schulgeld an Fachschulen.

An die Leiter der Berufs-, Berufsfach- und Fachschulen.

Nachstehend gebe ich einen Erlaß des Herrn Reichserziehungsministers vom 4. September 1942 zur Beachtung bekannt. Ich verweise auf die Be­kanntmachung im Amtsblatt 1941 Seite 147.

Karlsruhe, den 3. November 1942.

Der Minister des Kultus und Unterrichts Nr. D 28030 In Vertretung:

Gärtner

Bek. d. RMfWEV. v. 4.9.1942 E V 6031/422.

I. Zulassung.

In meinem Erlaß vom 26. Mai 1941 W V 366 E IV a, E V (b) (MB1WEV. S. 327) habe ich be­reits darauf hingewiesen, daß es bei der Zulassung von Ausländern und Volksdeutschen ausländischer Staatsangehörigkeit bei der durch die Grund­bestimmungen der Höheren Landbauschu­len, der Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau­schulen und der Deutschen Kolonialschule in Witzenhausen vorgesehenen Regelung verbleibt, d.h. daß ich mir in jedem Fall die Entscheidung zur Zulassung vorbehalte.

Ergänzend hierzu bestimme ich, daß die Auf­nahme von Deutschen, die selbst oder deren Eltern in die Abteilung 3 oder 4 der deutschen Volksliste eingetragen sind, oder von Umsiedlern mit dem Schein A (Altreich) bzw. deren Kindern ebenfalls meiner Genehmigung bedarf.

Diese Gesamtregelung dehne ich auch auf die übrigen Landwirtschaftlichen und zweckver­wandten Fachschulen, wie die Bauschulen für Wasserwirtschaft und Kulturtechnik, Höhere Gartenbauschulen, Landwirtschaftsschu- I e n , Landfrauenschulen und die Koloniale Frauen­schule in Rendsburg, aus.

II. Schulgeld.

Durch meinen Erlaß W III b 15342/36 W III a, E IV, M (b) vom 8. Januar 1937 (MB1WEV. S. 30) ist bestimmt worden, daß das Schulgeld für aus­ländische Besucher deutscher Fachschulen abgesehen von den in dem genannten Erlaß na­mentlich aufgeführten Schulen im allgemeinen dem der reichsdeutschen Schüler entsprechen soll. Wird in einzelnen Fällen von Ausländern und Volksdeutschen ausländischer Staatsangehörigkeit ein höheres Schulgeld erhoben, dann übertrage ich die Entscheidung über die Herabsetzung des Schul­geldes und der sonstigen Gebühren den in meinem

Erlaß vom 14. Juli 1942 E IV a 1712 Z III a (MB1WEV. S. 284) genannten Schulaufsichts­behörden.

(MB1WEV. 1942 S. 363.)

Außerordentliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gewerbeschulen (Gewerblichen Berufsschulen).

Die außerordentliche Staatsprüfung für das Lehr­amt an Gewerbeschulen (Gewerblichen Berufs­schulen) am 19. und 20. Oktober 1942 hat be­standen:

Der Berufsschulanwärter B i t s c h, Georg, von Rimbach.

Karlsruhe, den 2. November 1942. Der Minister des Kultus und Unterrichts Nr. D 29159 In Vertretung:

Gärtner

Preis des Amtsblattes 1943.

Für das Jahr 1943 wird der vorauszuzahlende Bezugspreis für das Amtsblatt auf halbjährlich 3,20 RM. ausschließlich der gesetzlichen Post­gebühren festgesetzt.

Karlsruhe, den 13. November 1942. Der Minister des Kultus und Unterrichts Nr. AI 3634 In Vertretung:

Gärtner

IV. Personalnachrichten.

Ernannt:

Zu Uiiiversitätsoberinspektoren die Universitäts­inspektoren: Eugen Grießhaber und Gustav Fuhrmann an der Universität Heidelberg.

Zum planmäßigen Techn. Assistenten der apl. Techn. Assistent: Fritz Geiger an der Univer­sität Freiburg.

Zum planmäßigen Präparator der apl. Präpara­tor: Ernst B o t z.

Zu Betriebsassistenten: Amtsgehilfe Karl Anton Eckert und Oberpedell Oskar Studinger an der Universität Freiburg.

Zum Maschinisten: Heizer Robert Kalten­bach an der Universität Freiburg.

Zum Laboranten: Amtsgehilfe Theodor Rei­chenbach an der Universität Freiburg.

Zum Studienrat: Studienassessor Karl Oeh- mann, z. Zt. beurlaubt.

Zur Lehrerin die apl. Lehrerin: Elisabeth Veil, geb. Fischer an der Hölderlin-Schule, Oberschule für Mädchen in Heidelberg.

Zu planmäßigen Techn. Lehrerinnen die apl. Techn. Lehrerinnen: Mathilde Halder an der Garin Göring - Schule, Höhere Handelsschule und