Rr. IV.
Gesetzes- und Verordnungs-Watt
für das Großherzogtum Baden.
Ausgegeben zu Karlsruhe, Samstag den 2. Februar 1907.
Inhalt.
Bekanntmachungen und Verordnungen : des Ministeriums derIustiz, des Kultus und Unterrichts: die Führung der Grund- und Pfandbücher in der Zwischenzeit betreffend; Auseinandersetzungen betreffend; des Ministeriums des Innern: das Abdeckereiweseu betreffend; die Wahlordnung für die Landwirtschaftskammer betreffend; Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend; des Ministeriums der Finanzen: die Annahme von Sicherheiten für gewährte Kredite oder für die Erfüllung sonstiger Verbindlichkeiten im Bereiche der Finanzverwaltung betreffend.
Bekanntmachung.
(Vom 9. Januar 1907.)
Die Führung der Grund- und Pfandbücher in der Zwischenzeit betreffend.
Die Zwischenverordnuug vom 4. Mai 1900 (Gesetzes- und Verordnungsblatt Seite 619) ist in folgenden Grundbuchbezirken in Kraft getreten:
am 1. November 1906 vom Amtsgerichtsbezirk Schönau
in Zell,
vom Amtsgerichtsbezirk Tauberbischofsheim
in Werbachhausen,
am 1. Dezember 1906 vom Amtsgerichtsbezirk Pforzheim
in Kieselbronn,
vom Amtsgerichtsbezirk Tauberbischofsheim in Gerchsheim und Dienstadt.
Karlsruhe, den 9. Januar 1907.
Großherzogliches Ministerium der Justiz, des Kultus und
In Vertretung:
Hübsch.
Unterrichts.
Or. Erb.
Gesetzes- und Verordnungsblatt l907.
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