Mit Rücksicht auf die Beitragspflicht der Standesherrschaften Salm-Krautheim, Leiningen-Billigheim, Leiningen-Neudenau und des vormaligen reichsunmittelbaren Adels
Ueber Eheverträge, Schenkungen unter Lebenden, Testamente, Vermoegens-Uebergaben und das gesetzliche Erbrecht. Nach dem Code Napoleon als Badisches Landrecht