Für den am Dienstag, den 31. d. M., vormittags im 9 Uhr, in der Schloßkirche abzuhaltenden Gottesdienst werden die Mitglieder der ersten Kammer eingeladen ...
Mit Rücksicht auf die Beitragspflicht der Standesherrschaften Salm-Krautheim, Leiningen-Billigheim, Leiningen-Neudenau und des vormaligen reichsunmittelbaren Adels