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Badischer Landtag, 2. Kammer - digitalisiert : (1835). Karlsruhe
Charge <Studentenverbindung>
Chargierter / ChargierenAmt bzw. Amtsträger in einer studentischen Verbindung; unter "Chargieren" versteht man die Vertretung einer farbentragenden Verbindung bei Feierlichkeiten nach außen (durch "Chargierte" in Wichs), also die repräsentative Tätigkeit einer Charge.