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XXT. öffentliche Sitzung der zweiten Kammer der Landftånde.

Karlöruhe, den 12, Februar 1848.

Zn Gegenwart der Herren Regierungscommiſſäre:

Staatsminifter v. Duf und Staatsrath Bekk,

ſowie

der Mitglieder der Kammer, mit Ausnahme der Abgeordneten:

Böhme, Fauth, Goll, Helbing, Helmreich, Kern

Mez, Nokk , Nombride, Reichenbach, Richter und Rieſterer.

Unter dem Vorſitze des Präſidenten Mittermaier.

Heder übergibt 1) eine Petition der Gemeinden Grofpfadfen, Heddesheim und Wallftadt um Mufnahme der Strafe von Weinheim nah Mannheim in den allgemeinen Strafpenverband.

SHheffelt 2) eine Pitition mehrerer Gemeinden des Amtsbezirks Lörrach um Aufhebung des Jagd— rechts auf den Gemarkungen der Gemeinden, insbeſon— dere auf dem Privateigenthum.

Peter : 3) vieler Studirender an der Hochſchule zu Heidelberg um Aufhebung der academiſchen Ge— ſetze.

4) Eine dringende Beſchwerde des Gemeinderaths und Buͤrgerausſchuſſes der Stadt Heidelberg über die Miniſterialverfügung vom 17. Februar 1837, das Ausliefern von Leichnamen an das anatomiſche Theater betreffend.

Ferner:

Zehn Petitionen einer gropen Anzahl von Bürgern und Ginwohnern in Heidelberg , betreffend:

5) Herſtellung der Preßfreiheit;

6) Wiederherſtellung der Religionsfreiheit;

7) Einführung einer volksthümlichen Landwehr und Beeidigung des Militärs auf die Verfaſſung;

8) Vereinigung der Volks⸗

ſchulen; 9) Erlaſſung eines Polizeiſtrafgeſetzbuchs und Ueber—

tragung der Polizeiſtrafgewalt an die Gerichte;

10) Einführung einer Gewerbeordnung;

11) Anhäufung von Grundſtücken in todter Hand be— treffend;

12) Einführung von Geſchwornengerichten;

13) Vertretung des Volkes beim Bundestag;

14) Abſchaffung der Todesſtrafe.

Weller uͤberreicht dreizehn Petitionen vieler Bür— ger und Einwohner der Stadt Mannheim , welche, wie er bemerkt, ſowohl die allgemeinen Intereſſen des deutſchen Vaterlandes, als jene von Baden betreffen, und auch auf einige beſondere Wünſche der Stadt Mann— heim übergehen.

Die Petitionen betreffen:

15) Die verfaſſungsmäßigen Zuſtände, Badens. Der Antrag geht dahin:

Die hohe zweite Kammer wolle mit aller

Kraft und allen ihr zu Gebot

ſtehenden verfaſſungsmäbi—

gen Mitteln dahin wirken, daß das

Recht des Volkes auf Preßfreiheit auf perſön—

Confeſſtonsſchulen zu

insbeſondere

liche Freiheit und Gewiſſensfreiheit, die Mi—

we