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XXT. öffentliche Sitzung der zweiten Kammer der Landftånde.
Karlöruhe, den 12, Februar 1848.
Zn Gegenwart der Herren Regierungscommiſſäre:
Staatsminifter v. Duf und Staatsrath Bekk,
ſowie
der Mitglieder der Kammer, mit Ausnahme der Abgeordneten:
Böhme, Fauth, Goll, Helbing, Helmreich, Kern
Unter dem Vorſitze des Präſidenten Mittermaier.
Heder übergibt 1) eine Petition der Gemeinden Grofpfadfen, Heddesheim und Wallftadt um Mufnahme der Strafe von Weinheim nah Mannheim in den allgemeinen Strafpenverband.
SHheffelt 2) eine Pitition mehrerer Gemeinden des Amtsbezirks Lörrach um Aufhebung des Jagd— rechts auf den Gemarkungen der Gemeinden, insbeſon— dere auf dem Privateigenthum.
Peter : 3) vieler Studirender an der Hochſchule zu Heidelberg um Aufhebung der academiſchen Ge— ſetze.
4) Eine dringende Beſchwerde des Gemeinderaths und Buͤrgerausſchuſſes der Stadt Heidelberg über die Miniſterialverfügung vom 17. Februar 1837, das Ausliefern von Leichnamen an das anatomiſche Theater betreffend.
Ferner:
5) Herſtellung der Preßfreiheit;
6) Wiederherſtellung der Religionsfreiheit;
7) Einführung einer volksthümlichen Landwehr und Beeidigung des Militärs auf die Verfaſſung;
8) Vereinigung der Volks⸗
ſchulen; 9) Erlaſſung eines Polizeiſtrafgeſetzbuchs und Ueber—
tragung der Polizeiſtrafgewalt an die Gerichte;
10) Einführung einer Gewerbeordnung;
11) Anhäufung von Grundſtücken in todter Hand be— treffend;
12) Einführung von Geſchwornengerichten;
13) Vertretung des Volkes beim Bundestag;
14) Abſchaffung der Todesſtrafe.
Weller uͤberreicht dreizehn Petitionen vieler Bür— ger und Einwohner der Stadt Mannheim , welche, wie er bemerkt, ſowohl die allgemeinen Intereſſen des deutſchen Vaterlandes, als jene von Baden betreffen, und auch auf einige beſondere Wünſche der Stadt Mann— heim übergehen.
Die Petitionen betreffen:
15) Die verfaſſungsmäßigen Zuſtände, Badens. Der Antrag geht dahin:
Die hohe zweite Kammer wolle mit aller
Kraft und allen ihr zu Gebot
ſtehenden verfaſſungsmäbi—
gen Mitteln dahin wirken, daß das
Recht des Volkes auf Preßfreiheit auf perſön—
Confeſſtonsſchulen zu
insbeſondere
liche Freiheit und Gewiſſensfreiheit, die Mi—
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