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Weger! I, Wegel I., Winter v. C., Winter v. H. und Ziegler; gegen den Beitritt:

Aſchbach, Bader , Blankenhorn, Dörr, Gerbel, Goll, Grether, Herr, Hoffmann, v. Itzſtein Martin, Mülker, Rindeſchwender, v. Rotteck, Sander, Scheffelt, Schinzinger, Sonntag, Trötſchler, v. Tſcheppe, Welcker und Weyſſer.

Sodann wird eine Motion des Abg. Körner angezeigt, betreffend eine an die hohe Regierung zu ſtellende Bitte, um die Vorlage eines Geſetzentwurfs, wonach die Schäͤferei⸗ uͤbertriebsberechtigungen im Großherzogthum nach einem billigen und gerechten Maßſtab abgelöst werden können.

Das Secretariat macht folgende neue Eingaben bekannt:

des Gemeinderaths und Bürgerausſchuſſes in Heinſtetten, um Regulirung der Ablöſung der grundherrlichen Schaf— uübertriebsberechtigung; der Theilungskommiſſääre Schug, Sutter, Merkt und Zimmermann, aus dem Amtsbezirk Waldshut , Reform des Amtsreviſoratsweſens betr.; deg Gemeinderaths der Stadt Huͤfingen , um Aufhebung der Bannrechte; der Gemeinderäaͤthe und Bürgerausſchußmitglieder von Mannheim , Heddesheim , Feudenheim , Wallſtadt und Großſachſen , um Aufnahme der durd) diefe Gemar- fungen ziehenden Strafe nadh Weinheim in den algez meinen Straßenverband; des vormaligen Landwehrſoldaten Chriſtoph Armbruſter in Singen, Oberamtsbezirks Durlach, um Verwendung zu Erlangung einer Penſion; der Gemeinden des Amtsbezirks Stetten am kalten Markt , für den Beitritt zum Zollverein; des Gemeinderaths in Hauſen an der Möhle, um Auf—⸗ hebung verſchiedener alten Abgaben; des Gemeinderaths in Oberrimſingen , in gleichem Betreff. Rutſchmann übergibt, Namens des Abg. Fecht, eine Petition der Gemeinden Schenkenzell , Bergzell und Kalten⸗ brunn, Amtsbezirks Wolfach , um Schutz in ihrem Zunft- und Gewerbsverbande. Duttlinger übergiebt eine Petition von ſieben Ge⸗ meinden des flachen Landes im Oberrheinkreiſe, naͤmlich Mengen, Ebringen , Munzingen , Thiengen, Opfingen , Schall—⸗

Verhandlungen der II. Rammer. XXXVIII. öffentliche Sitzung vom 6. Juli 4835.

ſtadt und Wolfenweiler , die Verbeſſerung der Geſetzgebung in Beziehung auf Häuſerbrandaſſekuranz betreffend.

Der Proponent bemerkt dabei: Aus dieſer Vorſtellung und ihrer officiellen Beilage, nämlich einer Extrabeilage zum Anzeigeblatt des Oberrheinkreiſes ergab ſich eine merkwürdige Thatſache, welche eine reht baldige Abånderung diefer Ges feggebung alg unabweislich darſtellt; dieſe Thatſache bezieht ſich auf das Mißverhältniß, worin die verſchiedenen Gegen⸗ den des Landes von den Laſten, welche dieſe Aſſekuranz mit ſich bringt, getroffen werden. Hiernach ſind in den Jahren 1833 und 1834 die zwei verſchiedenen Theile des Oberrhein⸗ kreiſes in ſolgender Art von den Laſten getroffen worden: das flache Land, welches zum Oberrheinkreis gehört, iſt der größere Theil und umfaßt eine Bevölkerung von 182,000 Seelen, das Gebirgsland dagegen iſt der kleinere Theil, und umfaßt eine Bevölkerung von 450,000 Seelen. Run famen im Jahr 1833 45 Brandfaͤlle vor, wovon 43 auf das flache Land und 32 auf den kleineren Theil des Kreiſes, näämlich auf das Gebirgsland fallen, welch letzteres 48,800 fl. und das flache Land 8,300 fl. von den Entfhådigungen erhielt: Nody auffallender war die Sache im vorigen Jahre, in welchem 68 Brandfaͤlle in dem Oberrheinkreis ſich ereigneten, davon kamen wieder auf das Gebirgsland 43, und von den Entſchaͤdigungen ſind an letzteres 73,984 fl. an das flache Land dagegen nur 7,600 fl. gekommen. Dies it in der That eine Ungleichheit, die man nicht laͤnger beſtehen laſſen kann, und ich ſtelle deßhalb an den Herrn Mi— niſter des Innern die Frage, ob die Vorarbeiten, mit denen ſich die Regierung in Beziehung auf dieſe Reviſion nach feiner eigenen früheren Anzeige beſchaͤftigt, in der Zwiſchen⸗ zeit nicht ſo weit vorgerückt ſind, daß es möglich waͤre, noch auf dem gegenmårtigen Landtage dem gropen algemein anerfannten Bedürfnip, von dem diefe Petition handelt, abr zuhelfen.

Staatsminiſter Winter: Es iſt dies unmöglich. Die Vorarbeiten ſind zwar größtentheils beendigt, allein ein Ge⸗ ſetzesentwurf, ſo wie er vorgelegt werden könnte, iſt noch nicht ausgearbeitet. Außerdem wird dieſer Geſetzesentwurf von einer ſehr bedeutenden Ausdehnung ſeyn. Er ergreift alle die verſchiedenen Intereſſen der verſchiedenen Landes— bewohner in den allerverſchiedenſten Beziehungen. Es handelt ſich hier nicht blos von dem flachen Lande, ſondern auch von dem Gebirge, und überhaupt von Gebaͤuden, die ganz von Stein, halb von Stein, und gang von Holz gebaut ſind, ſo