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belief fih im Ganzen auf 18 968870 Kilogramm. Der Berfandt im Bimmenverfeğr beträgt 3346 880 Kily- gramm, der Verfandt im direften Berfehr 4308 510 Kilogramm, während ver: Empfang im Binnenverkehr ſich auf 5782790 Mo, im direkten Berfehr auf 5530690 M. beziffert. Die Gefammteinnahme aug dem Güter- verfehr ift 150 400 M.

Dieſer für eine Güterſtation einer Gebirgsbahn ſehr erhebliche Verkehr iſt, abgeſehen von den Holztrans— porten zum größten Theile auf die lebhafte Fabrikationsthätigkeit von Schramberg zurückzuführen, das im Norden und Oſten durch das Gebirge von den Stationen der württembergiſchen Bahn abgeſchloſſen, auf die Station Schiltach angewieſen iſt und muß hier außer den bedeutenden Verſandten der Uhrenfabrikation in Schramberg der koloſſale Bedarf und Verſandt der bekannten Steingutfabrikation(Villeroy u. Boch) hervor— gehoben werden. Der größte Theil dieſes Verkehrs bewegt ſich in der Richtung nach Offenburg und dem Kohlengebiet der Saar und iſt Ihre Kommiſſion daher auch vollkommen mit der Großh. Regierung darin einverſtanden, daß nicht nur die freundnachbarliche Rückſicht auf die Entwicklung der bedeutenden Fabrikſtadt Schramberg , die durch ihre Lage von andern Bahnverbindungen abgeſchloſſen iſt, ſondern auch das eigene Intereſſe die Foͤrderung des Verkehrs auf den badiſchen Staatsbahnen es rechtfertigen, der Württembergiſchen Regierung durch die in dem vorgelegten Staatsvertrag bezeichneten Vergünſtigungen entgegenzukommen; wobei es jedenfalls nur von untergeordnetem Intereſſe iſt, daß nach Erſtellung der Bahn bei Einrichtung eines direkten Güterverkehrs auf der Station Schramberg für die badiſche Bahn nur die Streckentaxe ganz zur Einnahme gelangt, dagegen an Expeditionsgebühren beim Verſandt an badiſche Stationen die halbe Gebühr, beim direkten Verſandt an außerbadiſche Stationen die ganze Gebühr in Wegfall kommt und damit die Einnahme der Station Schiltach , wo jetzt für alle Güter von Schramberg mindeſtens die halbe Expeditionsgebühr zur Vereinnahmung für Rechnung der badiſchen Staatsbahn gelangte, ſich nicht unerheblich mindern werden.

Die größte Konzeſſion, die nach der Vorlage der Königl. Württembergiſchen Verwaltung gegenüber gemacht werden ſoll, iſt jedenfalls die Einräumung der unentgeltlichen Benutzung der von Schiltach nach Schramberg führenden Staatsſtraße und bedarf insbeſondere dieſer Punkt einer ſorgfältigen Erwägung. Nach der Vorlage ſind die Verhandlungen hierüber noch nicht abgeſchloſſen.

Es handelt ſich, wie aus dem der Vorlage beigelegten Plan erſichtlich iſt, um zweierlei Projekte; entweder die Schienen in die Straße ſelbſt zu verſenken, ſo daß die ganze Straße, wenn die Züge dieſelbe paſſirt haben, für den Achsverkehr frei bleibt; oder aber auch die eine Böſchung der Straße zur Anlage eines eigenen erhöhten Bahnkörpers zu überlaſſen. Das letztere Projekt würde, inſoweit die Wagen der Züge über den Bahnkörper auf der Straßenſeite hinausragen, den Verkehr auf der Straße etwas einengen, aber auch nur für die Zeit, in welcher die Züge dieſelbe paſſiren.

Für den gewöhnlichen Verkehr mit einfachen Fuhrwerken und Laſtwagen wäre es ohne erhebliche Bedeu— tung, ob das eine oder das andere Projekt angenommen wird. Für den Verkehr mit Langholz aber, welcher auh nad-Eröffnung des Betriebs der Bahn noh auf der Straße, wenigſtens inſoweit noch ſtattfinden wird, als es ſich um die in der Nähe von Schiltach und Lehengericht gelegenen Waldungen handelt, iſt es von ſehr erheblichem Intereſſe, ob die Bahn auf verſenkten Schienen auf die Straße, oder auf einem neben der Straße ſich hinziehenden eigenen Bahnkoörper ſich bewegt.

Auch bleibt zu berückſichtigen, daß die Koſten der Straßenunterhaltung viel größer ſind, wenn die Bahn auf die Straße gelegt würde, als wenn ſie einen eigenen, lediglich auf Koſten der Württembergiſchen Staats— verwaltung herzuſtellenden und zu unterhaltenden Bahnkörper erhält.

Nach Artikel 5 des Staatsvertrags iſt es vorbehalten, über dieſe Verhältniſſe eine beſondere Vereinbarung zu treffen. Obwohl die in Artikel 5 vorgeſehene beſondere Uebereinkunft über die Art und die Bedingungen der Benutzung der Straße noch nicht abgeſchloſſen beziehungsweiſe beim Landtage noch nicht vorgelegt iſt, ſo ſoll doch hieraus Anlaß zur Vertagung der Berathung und Verweigerung der Zuſtimmung zu dem Staatsver— trage bis zur definitiven Regelung dieſer Frage nicht genommen werden, da wir zur Großh. Regierung das volle Vertrauen hegen, daß ſie ſowohl die fiskaliſchen als Verkehrsintereſſen der badiſchen Verwaltung genügend be— rückſichtigen wird.

Die weiteren der ſtändiſchen Zuſtimmung unterliegenden Konzeſſionen an die Württembergiſche Verwaltung, daß nämlich, ſoweit die Bahn nicht den Straßenkörper benutzt, ſondern die Erwerbung beſonderen Geländes auf