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Erledigt durch Ziffer 2 Abſ. 2 und Ziffer 5 der angeſchloſſenen Verfügung des Finanzminiſteriums

vom 18. Januar 1895 Nr. 154, das öffentliche Verdingungsweſen betr.

Wir wollen nicht unterlaſſen, hier Ziffer 5 der betr. Verfügung nach ihrem Wortlaut anzuführen:

Ziffer 5. Die in unſeren allgemeinen Verfügungen Ziffer 1Abſ. Z vom 9. Mai 1885 Nri 3104 und

Ziffer 4 vom 6. Juni 1890 Nr. 6179 enthaltenen Beſtimmungen über die Bevorzugung Badiſcher Bewerber werden dahin zuſammengefaßt bezw. ergänzt:

a. Soweit leiſtungsfähige und tüchtige Bewerber vorhanden ſind, iſt dieſen bei niedrigeren oder gleichen Angeboten unbedingt- der Vorzug zu- geben,

b. Bei höheren, im Verhältniß zum Geſammtbetrag jedoch nur geringe UnterjHiede zeigenden Angeboten tüchtiger badiſcher Bewerber ſoll die thunlichſte Berückſichtigung dieſer Angebote gegenüber den niedrigeren Forderungen außerbadiſcher Bewerber in der Art eintreten, daß den badiſchen Bewerbern nach Befinden der bauleitenden Behörde ebenfalls der Vorzug eingeräumt wird.

c. Wo nicht nach der Befonderheit der Bauarbeiten eine Ausnahme begründet erſcheint, haben gleichartige Bewerbungen der einzelnen, am Ort der Ausführung oder in deſſen Nähe wohnenden Gewerbtreibenden vor den entfernter Wohnenden den Vorzug.

d. Anträge auf völlige Ausſchließung badiſcher Unternehmer ſind in den Vorlageberichten an die bau— leitende Behörde eingehend zu begründen.

III.

Nachweiſe über die Art der Erledigung derjenigen während des Landtags 1893,94 der Großh. Staats— regierung von der zweiten Kammer überwieſenen Petitionen, welche den Geſchäftskreis des Miniſteriums des Innern berühren. Zuſchrift des Miniſteriums des Innern an das Präſidium der II. Kammer der Stände— verſammlung vom 20. November 1895.

1. Bitte der Wittwe des penſionierten Gendarmen Eduard Weih in Karlsruhe um Aufbeſſerung ihres Wittwen- und Waiſengeldes, bezw. um Zuwendung eines Gnadengehaltes.

Wird an Großh. Miniſterium der Finanzen als in den dortigen Geſchäftskreis gehörig abgegeben

2. Bitte der Gemeinde Happach und Häg , Amts Schönau, um Unterſtützung aus Staatsmitteln.

Nach Erlaſſung des Finanzgeſetzes wurde der Ortsgemeinde Happach zur Beſtreitung ihres Aufwandes für 1894 ein Staatsbeitrag von 200 M. bewilligt.

3. Bitte des Gemeinderaths Todtmoos um Verbeſſerung der Wehrathalſtraße.

In das Budget für 1896,97 iſt für die Verbeſſerung der betr. Straße der Betrag von 86500 M auf— genommen worden.(Tit. XVII B außerordentl. Etat.)

4. Bitte der Schutzmann Franz Haß Wittwe in Karlsruhe um Erhöhung ihres Wittwengeldes.

Dem Seitens der Kammer bei Ueberweiſung der Petition geäußerten Wunſche iſt durch Vorlage des Geſetzesentwurfs, die Abänderung und Ergänzung des Beamtengeſetzes betr., entſprochen worden.

5. Bitte des Bauhandwerkervereins Radolfszell und Umgebung, die Ueberwachung von Neubauten durch die Baukontroleure betr.

Mit der Baukontrole im Beamtenverhältniß ſtehende Perſonen zu betrauen, erſcheint aus organiſatoriſchen und finanziellen Gründen vorerſt nicht thunlich, und es ſpricht für die Beibehaltung der jetzigen Einrichtung auch die Erwägung, daß eine ſachgemäße Ausübung der Baukontrole Kenntniſſe und Erfahrungen vorausſetzt, die nur in fortgeſetzter praktiſcher Thätigkeit im Baufache erworben und befeſtigt werden können. Es erübrigt nur, im Wege der dienſtlichen Aufſicht darauf hinzuwirken, daß die beſtellten amtlichen Baufachverſtändigen in ihrer geſammten Thätigkeit die Rückſichten ſorgfältig wahren, welche ihnen die Betrauung mit einem öffentlichen Dienſte auferlegt. Die Großh. Bezirksämter ſind daher angewieſen worden, 10. Juli 1895 Nr. 19847, neuer— dings den Baukontroleuren und deren Stellvertretern einzuſchärfen, daß ſie der dem 8 48 Abſ. 4 und 5 der W-D. gu Grunde liegenden Abſicht gemäß bei allen Bauten, zu deren Begutachtung und Beaufſichtigung in amtlicher Eigenſchaft ſie beigezogen werden, ſich jeder Art von berufsmäßiger Betheiligung an der Bau—

Verhandlungen der zweiten Rammer 1895/96, 4. Beilageheft. 18