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E EA EN S EE E EN E NS E F Verhandlungen der erſten Kammer. Achtundſiebenzigſte öffentliche Sitzung am 20. Januar 1849. 5
Das Sekretariat zeigt an, daß 19 Petitionen um| mehr ein leereg Wort, womit man fünftlih den Haf
Auflöfung der Kammern eingefommen find, und zwar|
aus Mauer, Zuzenhauſen , Treſchklingen, Bauerbach , Kirchheim, Mittelſchefflenz, Stebbach, Flehingen, Erlach, Hilsbach , Rappenau , Siegelsbach , Wöſchbach , Stein⸗ bach, Staufen , Gottmadingen , Mainwangen, Weil und Eiterbach,
Beilage Nro. 299 bis 317(ungedruckt).
Dieſelben werden an die Petitionskommiſſion ver⸗ wieſen.
Aufgefordert von dem durchlauchtigſten Präſidenten, begründet Freiherr v. Andlaw ſeine Motion um Be— rufung eines Verfaſſungsausſchuſſes, wie folgt:
Durchlauchtigſte, hochgeehrteſte Herren! Der Augen⸗ blick iſt gekommen, in welchem die erſte Kammer ſich über die nächſte Geſtaltung unſerer Verfaſſungszuſtände
ausſprechen muß.
Vor bald fünf Jahren habe ich auf die Nothwendig— keit hingewieſen, die Zuſammenſetzung der erſten Kammer auf ein Prinzip zu gründen, was der Geſetzgeber ver⸗ ſauumt hat. Hätte ſich mein Vorſchlag der Zuſtimmung der damaligen erſten Kammer, deren Mitglieder nunmehr meift andere find, zu erfreuen gehabt, fo wäre eg viel- leicht niht fo weit gefommen, daß ein Mitglied deg Staatsminiſteriums, Hr. Staatrath Mathy, von ung verlangen fonnte, wir follten ung der Regierung gleidhz fam zu Dant verpflichtet fühlen, daß fie die erfte Kam- mer, wie fo maneg Andere, dem Andrange der Zeit, etwa den Wünſchen oder Beſchlüſſen der Offenburger ſogenannten Volksverſammlung, nicht ſofort zum Opfer gebracht hat.
Wir haben ihr dafür nicht gedankt.
Durchlauchtigſte, hochgeehrteſte Herren! Wir befinden uns, namentlich jene Mitglieder der Kammer, welche aus den ehemaligen Ständen hervorgegangen ſind, mit dieſen letztern in einer eigenthümlichen Lage: man ſpricht von unſern Privilegien, man feindet unſere politiſche Stellung an, man untergräbt aller Orten unſere ökonomiſche Lage. Welche Mittel der Bertheidignng haben wir? Wohl feine andern, alg die Erfüllung unferer Pflicht, wie fie Seder von ung in fih tragt.
Wo find denn unfere Privilegien? Sie find nur
gegen uns zu nähren ſucht.
Was ſind unſere politiſchen Vorrechte? Sie bannen uns in dieſen Kreis und ſchließen für uns hermetiſch überall die Zugänge dahin ab, wo üuber die großen Inter—⸗ eſſen des Vaterlandes und Volkes endgültig entſchieden wird. Fürwahr, ſo wenig wir einen Werth auf die bisherige Stellung gelegt haben, eben ſo gerne werden wir aus dieſer Lage ſcheiden. Mittlerweile wachſen aber die Anſprüche aller Art an uns, geſetzliche und andere, über alles Maß, während zunächſt unſer Recht wie unſer Eigenthum ſeit Jahren ſchutzlos bleibt. Und deſſenungeachtet halt man uns für Anhänger der faum abgelebten Zuſtände; man glaubt uns kein Unrecht an— zuthun, wenn man uns unbedingt als geborne Feinde des Volkes brandmarkt.
Dieſe Stellung haben wir hinnehmen müſſen, weil ſie nicht zu andern war. Sie bildet eigentlich das Ueber⸗ bleibſel unſeres Privilegiums, und Keiner von uns wird ſich ungerne davon trennen. Heute theilen aber dieſes Schickſal mit uns zahlreiche Gefährten, und nicht ohne Verwunderung müſſen wir unter dieſer Zahl Manchen erblicken, welcher einſt muntern Laufes die Bewegung gegen uns willkommen hieß und theilte.
Durchlauchtigſte, hochgeehrteſte Herren! Wir ſtehen jetzt ganz unbefangen da. Wir haben Opfer bringen müſſen und dies erkannt; wir brachten dieſe Opfer ohne Klage, verlangen aber dafür wohl mit vollem Rechte, daß das Mißtrauen ſchwinde und die unnatürliche An— feindung der Söhne des gleichen Landes ende.
Die Begründung meines Vorſchlags ſoll kurz und bündig ſeyn.
Darüber wird wohl kein Zweifel herrſchen, ob unſere Verfaſſung überhaupt unverändert fortbeſtehen könne. Sie bedarf einer materiellen und formellen Reform. Um zu dieſem Ziele zu gelangen, kann es verſchiedene Wege geben. Ich glaube nicht, daß eine Abänderung auf dem Wege der bisherigen Zuſammenſetzung beider Kammern, fey e8 nun fofort oder durh neue Wahlen, rathfam, ja moralifcdh) felbft nur möglich wäre.
Die Einberufung einer fonftituirenden Verſammlung nach der Kopfzahl der Bevölferung widerftreitet, wie id glaube, und wohl niht ohne gute Gründe, den Anfichten