370 Verhandlungen der zweiten Kammer,
weil bei NMufftelung des Etats derfelbe Betrag in Natu ralien nit gerechnet war. Wenn man nun diefe Poften, die ſich wohl von felbft rechtfertigen werden, mit der Mehrauggabe vergleicht, fo wird ſich herausſtellen, daß bei der Poſition eigentlich geſpart worden iſt. Was die Kreisdirectorien betrifft, ſo iſt die Ueberſchreitung im Jahr 1824. 24fl. 53 kr. Dieſe Ueberſchreitung betrifft den Beſoldungs⸗Etat. Es war dieß eine Folge der Trennung der Domaͤnen-Verwaltung, weil oft, und wie natuͤrlich, einzelne Diener nicht getrennt werden konnten, ſondern den Kreisdirektorien bei der Auf— rechnung fuͤr den Etat der Hofdomaͤnen-⸗Kammer am Beſoldungsbetrag in Abzug gebracht wurden. Das ſcheint ſchon dadurch anerkannt worden zu ſeyn, daß im Etat von 1825— 1827 der fruͤhere Voranſchlag von 163,000 fl. auf 168,000 fl., alſo um 5,000 fl. hoͤher als ſelbſt die Ueberſchreitung iſt, von Ihnen ſelbſt erhoͤht worden iſt. Die Ueberſchreitung im Jahr 1825 iſt 3780 fl. Dieß wird gerechtfertigt erſtens in der Summe von 2827 fl., als der Betrag von Beſoldungen durch die Veraͤnderung des Anfangs⸗Termines, der Reſt aber durch die nothwendig gewordene Anſtellung eines zweiten Res giſtrators bei dem Kreisdirectorium zu Wertheim .
Was endlich die Ueberſchreitung im Jahr 1826 betrifft, ſo betraͤgt die Summe 3600 fl.
Die Trennung der Steuer⸗Verwaltung von dem Kreisdirectorium hat ſolchem eine Beſoldungslaſt fuͤr einen Kreisrath und 6 Zettelverwalter zugewieſen. Die Beſoldung des Kreisraths betrug 1800 fl. und die der Zettelverwalter kann zu 5000 fl. angeſchlagen werden. Es wurde dagegen ein Zuſchuß von 2400 fl. bewilligt, alſo fuͤr die vorhandene Summe unzureichend um 5, 000 fl.