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132 Verhandlungen der Erſten Kammer.

verfügbar und es wäre ſomit infolge des Baues der Bahn das Entſtehen induſtrieller, der Bevölkerung Verdienſt bringender Anlagen nicht ausgeſchloſſen. Die betreffenden Gemeinden ſeien bezüglich des Bahnbaues zu den größten Opfern bereit und ſeien der Anſicht, daß der Bau, da keine Terrainſchwierig— keiten vorhanden ſeien, ſich um 20 bis 25 Prozent billiger ſtellen würde als derjenige der Linie Kro— zingen—Staufen—Sulzburg. Da ein zweites Projeft für eine Bahn mit direktem Anſchluß an Freiburg in Ausſicht ſtehe, ſo dürfe eine endgiltige Entſcheidung noch nicht getroffen werden können.

Die Kommiſſion ſtelle den Antrag:

die vorliegende Petition der Großh. Regierung zur Kenntnißnahme zu über— weiſen.

Der Antrag wurde angenommen.

Namens derſelben Kommiſſion berichtete ſodann Kommerzienrath Krafft über die Petition um Erbauung einer normalſpurigen Nebenbahn von Oſterburken über Merchingen durch das badiſche Bauland.

Beilage Nr. 203(ungedruckt).

Redner erörterte zunächſt den Inhalt der Petition und ihre Begründung und legt ſodann die Stellung der Großh. Regierung zu dieſer Petition dar. Die Kommiſſion, fährt er fort, verkenne nun nicht die große Bedeutung der Bahnen und die Nothwendig— keit ihrer Erbauung in manchen Gegenden unſeres Landes. Der Staat habe die Pflicht, ſich derartiger Gegenden anzunehmen, wenn ſie aus eigener Kraft nicht zu Bahnen kommen könnten und dieſe Ver— pflichtung ſei um ſo größer, wenn der Staat ſelbſt ſich im Beſitze der Hauptbahnen befinde. Die Gegend, aus der die vorliegende Petition komme, ſei gewiß berechtigt, eine Bahn zu erhalten. Es müſſe dies aber durchaus nicht eine Staatsbahn ſein, und wenn die Verhältniſſe ſo lägen, daß das gleiche Ziel auch auf anderem Wege erreicht werden könne, ſo ſprächen viele Beiſpiele im Lande dafür, es mit dieſem an— deren Wege zu verſuchen. Es ſollte daher in jener Gegend einmal zuerſt der Verſuch gemacht werden, ob ſich für die Linie mit dem Anſchluß an die Odenwaldbahn in Roſenberg nicht ein Privatunter— nehmer finden ließe, und erſt, wenn ſich dieſes als unmöglich erweiſen ſollte, ſollte die Hilfe des Staats

Dreizehnte öffentliche Sitzung vom 24. Mai 1902.

in Anſpruch genommen werden. Dann allerdings ſei die Kommiſſion der Anſicht, daß ſich der Staat in dieſen wie auch in anderen Fällen, die ſich in der Zukunft einſtellen würden und ſich auch bereits als unabwendbare Nothwendigkeit ankündigten, der Aufgabe, den Bau der Bahn ſelbſt in die Hand zu nehmen, nicht werde entziehen können. Bevor aber jener Verſuch gemacht ſei, halte die Kommiſſion es für verfrüht, die Petition der Großh. Regierung zur weiteren Prüfung zu überweiſen; ſie ſtelle vielmehr den dem derzeitigen Stand der Sache am Beſten ſich anpaſſenden Antrag

über die Petition zur Tagesordnung

überzugehen.

Graf von Helmſtatt iſt durch dieſen Antrag der Kommiſſion überraſcht, er hätte den Antrag er— wartet, die Petition der Regierung zur Kenntniß— nahme zu überweiſen. Seiner Anſicht nach würde ſich der Bau der in Rede ſtehenden Bahn beſſer rentiren wie derjenige der Bahn von Mosbach

nach Mudau und ſei mindeſtens ebenſo gerechtfertigt

wie dieſer. Redner ſchildert aus eigener Kenntniß die Lage der in Betracht kommenden Landesgegend, die jetzt ſchon bei den ungünſtigen Verkehrsber— hältniſſen mit den größten Schwierigkeiten bezüglich der Verwerthung ihrer landwirthſchaftlichen Produkte zu kämpfen hätte, Schwierigkeiten, die ſich zur Un— möglichkeit zur Verwerthung derſelben herausbilden würden, falls nicht bald Abhilfe geſchaffen, würde. Die Verbeſſerung der Verkehrsverhältniſſe ſei für jene Gegend eine Lebensfrage. Er bitte die Re— gierung, der vorliegenden Frage näher zu treten und ſtelle daher den Gegenantrag, die Petition der Großh. Regierung zur Kenntnißnahme zu überweiſen.

Der Berichterſtatter legt hierauf nochmals ein- gehend den Standpunkt der Kommiſſion dar, er betont, daß auch die Kommiſſion der betreffenden Landesgegend alles Wohlwollen entgegenbringe, daß ſie aber der Anſicht ſei, es ſollen die Petenten zu— nächſt den Verſuch machen, für die Linie mit dem Anſchluß an die Odenwaldbahn in Roſenberg einen Privatunternehmer zu finden.

Graf v. Helmſtatt hat ſich aus den Ausführungen des Herrn Bexrichterſtatters davon überzeugt, daß dieſer ſich mit ihm auf demſelben Boden befinde, und zieht ſeinen Gegenantrag zurück.

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