48 Berhandlungen der zweiten Kammer. SGiebenmzehnte dffentlihe Sigung, am 29. Mai 1839.

bin, Iag fogar, wie gu erwarten fteht, für diefe Arbeit gar feine CErmåädytigung deg Minifteriumg vor, Meine Herren! Eg find die Gelder der Bürger, e8 ift der fauer verdiente Er- werb derfelben, welcher auf folde Art vergeudet wird. Die hohe Regierung wird, wie idy hoffe, ermeffen, ob niht diefe unnöthig verurfadyten Koften Demjenigen zur Laft gelegt wer- den mifen, der fie veranlaft hat. Nothwendig waren fie niht, dag mei Jedermann, und Gie, meine Herren, auf den Bånlen der Regierung, mifen am Beften wiffen, ob eg nöthig, ob eg redt war, 8000 big 10,000 fl. auf tie Strafe nadi Mühlburg zu verwenden! Nuf diefe Bemerfungen hin gründe ich einen Antrag, der nothwendig fheint zu dem Antrage, welchen der Berichterſtatter geſtellt hat; ich ſtelle nämlich den Antrag: die Kammer wolfe einen Tadel über die bisherige Berwaltung der Waffers und Etrafenbauz Direktion ausſprechen.

Speyerer: Zur Rechtfectigung des Berichts, der offen— bar nach dem von dem Abg. Itzſtein entworfenen Bilde zu mild ſeyn würde, erlaube ich mir nur, darauf hinzu—⸗ weiſen, daß das Bild mehr entlehnt iſt aus einer ſpätern Zeit, welche der Bericht noch nicht zu berühren berechtigt war. Ich bin denn auch überzeugt, daß der Hr. Abgeordnete dem Berichterſtatter keinen Vorwurf machen wollte, weil er als Mitglied der Kammer ſich ihn ſelbſt machen würde.

v. Itzſtein : Gewiß nicht.

Speyerer: Ich erkläre dagegen ebenſo, daß von meiner Seite dem Hrn. Abgeordneten kein Vorwurf gemacht werden mill, daf er der Zeit, auf welche ſich die Nachweiſung be⸗ ſchränkt, vorgegriffen hat.

Dann glaube ich aber auch, daß die Ausdrücke einer Kom⸗ miſſion mit groͤßerer Zuruckhaltung gewählt werden müſſen, als es der einzelne Redner zu thun braucht, weil der Tadel einer Kommiſſion von 17 Mitgliedern ohnehin ſchon ſchwerer iſt, als von dem Einzelnen.

Miniſterialrath v. Marſchall : Ich geſtehe, daß ich meinerſeits den Bericht Ihrer verehrlihen Kommiffon viel zu ſtreng abgefaßt finde, was ich mir nur dadurch erklären kann, daß ſie, wenn auch nicht in ihren Worten, doch in ihrem Urtheil ebenfalls die ſpätere Periode etwas im Sinne hatte; den Antrag des Abg. v. Itzſtein halte ich aber für uüberfluſſiig nach dem, was der Herr Staatsrath Nebe- nius Ihnen bereits erklaͤrt hat, und da es auch ſonſt an

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Beweiſen nicht fehlt, daß das Miniſterium des Innern eifrig bedacht iſt, bei dieſer Branche dieſelbe Ordnung in der Ver⸗ waltung einzuführen, wie ſie in allen andern ſich bereits findet.

Staatsrath Nebenius: Der erſte Schritt, den wir in dieſer Beziehung gethan haben, beſteht darin, daß eine wirthſchaftliche Controle angeordnet wurde, der zweite darin, daf die Beraniwortlidhfeit der tednifhen Beamten und der techniſchen Aufſichtsbehörde durch eine Verordnung näher be⸗ ſtimmt wurde, ſowohl in Beziehung auf die ſorgfältige und umſichtige Aufſtellung der Voranſchläge und die gewiſſenhafte Einhaltung derſelben, als in Beziehung auf die dem Zwecke der Bauwerke und den Forderungen der Technik entſprechende vollkommene Herſtellung der Bauten. Eine weitere, bereits vorbereitete Maßregel wird darin beſtehen, daß Alles genau beſtimmt wird, was geſchehen muß, ehe man einen Bau wirklich beginnt. Wir ſind zwar vorausſichtlich nicht immer in der Lage, über die in das Budget aufgenommene Bauten ganz genaue Voranſchläge vorzulegen, ſondern müſſen uns bisweilen bei dieſen Vorlagen mit approximativen Anſchlä— gen begnügen, um für den beabſichtigten Bau nicht nahe zwei Jahre zu verlieren. Aber das hindert nicht, daß man vor dem Vollzug die Bauplaͤne und Voranſchläge ſo genau wie möglich vervollftåndigen laft. Wenn man dann findet, daß die Koſten ſich ungleich höher ſtellen, als ſie urſprüng— lich veranſchlagt waren, ſo wird man ſofort erwägen, ob der Mehraufwand ſo bedeutend iſt, daß dadurch die Zweck⸗ mäßigkeit oder relative Nützlichkeit des ganzen Unternehmens in Zweifel geſtellt werden kann. E3 ift richtig, daf die Ber merkungen des Herrn Redners gegenüber ſich größtentheils auf Thatſachen beziehen, die den Nachweiſungen angehören, welche Ihnen erſt auf dem nächſten Landtage vorgelegt wer⸗ den. Ich erlaube mir, in Beziehung auf einige Straßen, deren Bau in der Periode, worüber die Nachweiſungen vor— liegen, begonnen wurden, übrigens zu bemerken, daß die Verwaltung ohne Zweifel zureichende Grunde hatte, die⸗ felben unyerweilt augzufúhren. Dief gilt ingbefondere von der Strafe von Hilzingen nah Gottmadingen , fo wie von jener von Lauchringen nach Riedern, Jeſtetten und Eglisau . Es hat ſich nämlich bei der Bereiſung der Zollgrenzen die Herftelung dtefer Strafen im Zntereffe der Zolorrwaltung als nothwendig gezeigt, um die bedeutenden Koften einer

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