Badischer Landtag, 2. Kammer - digitalisiert : (1839). Karlsruhe
  • Gesetz

    Gesetzliche Regelung / Gesetze
    Verwendet für das Recht: Jede Rechtsnorm, hoheitliche Anordnung eines gesetzgebenden Organs, die für eine unbestimmte Vielzahl von Personen allgem. verbindl. Regelungen enthält (G. im materiellen Sinne); jeder Beschluss, der im verfassungsmäßig vorges. förml. Gesetzgebungsverfahren ergangen ist (G. im formellen Sinne).
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  • Gesetzentwurf

    Gesetzesentwurf
  • Gesetzgebende Gewalt

    Legislative / Gesetzgeber
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  • Gnadenrecht

    Begnadigung / Begnadigungsrecht
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  • Innere Sicherheit

    Sicherheitspolitik <Innenpolitik> / Staatssicherheit / Öffentliche Sicherheit
  • Landtag

    Länder / Parlament / Landesparlament / Landstände / Versammlung
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  • Pressefreiheit

    Presse / Freiheit
  • Verfassung (1820)

    Deutscher Bund (Körperschaft)
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  • Vollziehende Gewalt

    Ausführende Gewalt / Exekutive