Badischer Landtag, 2. Kammer - digitalisiert : (1843). Karlsruhe
  • Glücksspiel

    Großes Spiel / Hasard <Glücksspiel>
    Liegt vor, wenn für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und Entscheidungen über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.