Badischer Landtag, 2. Kammer - digitalisiert : (1885). Karlsruhe
  • Agio

    Als Agio bezeichnet man den Betrag, um den der Ausgabepreis bei der neuausgabe von Wertpapieren den Nennbetrag überschreitet bzw. den betrag, um den der Börsenkurs den inneren Wert einer Anlage übersteigt.
  • Going Public

    Börsengang / Initial Public Offering / IPO
  • Kapital

    Kapitalausstattung
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  • Zins

    Zinsen