Der Präsident der General-Intendanz der Großherzoglichen Civilliste. Nr. 3717. Karlsruhe, den 31. Mai 1919. Euer Exzellenz beehre ich mich ergebenst mitzuteilen, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog gnädigst bestimmt haben, daß sämtlichen fest angestellten Hofbeamten als Entschädigung für die während der Kriegszeit und der Auflösung der Hofverwaltung ent- standene Mehrarbeit ein Jahresgehalt auszuzahlen ist. Ich habe hiernach die Hofkasse angewiesen, Euer Exzellenz den Betrag von 5550 Mark auszuzahlen. Mit ausgezeichnetster Hochachtung Euer Exzellenz ergebenster vEngelberg An Seine Exzellenz Herrn Galeriedirektor Professor Dr.H.Thoma Hier