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3) Was nun die Florenzer Fordrung be- trifft, die mir schon seit dem Jahre 1797 bekannt ist, hierauf will ich folgendes bemerken a) Müßen mir eilends alle Original- dokumente zugeschickt werden, um durch deren Vormerkung ein Hypothekrecht zu erlangen, da noch mehr Gläubiger vorhanden, welche kommen dürften. Ich werde noch im besondren Executions - mittel mir vorbehalten. 6 Die Vormerkungstax dürfe bereits 300 f kosten, welche vorgeschossen werden müßen. c) Ist nöthig, daß ich, um alle Execu- tionsgegenstände durchzuspüren, nach Rottenburg gehe, wofür und für