N.ro 118.
GroßHerzoglich- Wolloebliches Bezirks Amt!
Nachdem nun auch die von E. E. an den Exequenten Scherer erlassene verfügung, pcto der vollstrekung gegen Bierbrauer Gritzer one alle wirkung geblieben und dem unterzogenen an seiner forderung, zur stunde noch nichts abgezalt worden ist; so findet lezterer sich vermüssiget an E. E andurch die gehorsamste anfrage zu stellen: ob derselbe den Exequenten Scherer bei E. E. puncto denegatae executionis, zum zweiten male? oder vielleicht bei einer hochpreislichen G. H. Regierung des Seekreises zu belangen habe? In erwartung gefälliger Auskunft, geharret hochachtungs- voll E. Wolloebl: G. H. Bezirks Amtes!