Der genannte Freiherr von Laßberg bietet auf die oben beschriebenen Gebäulichkeiten nebst Schloßbühl die Summe von 10000 f. Zehntausend Gulden jedoch unter der ausdrüklichen Bedingung, daß er die Unterhaltung der Apotheker- Treppe und der Apotheker Brüke nicht übernehmen könne, daß er die Stüz- mauer von der Apotheker-Brüke an, bis an den Garten vom neuen Schlosse nur in so weit unterhalten werde, als sie zur Tragung der Einfahrt-Brüke in das Schloßgebäude erforderlich seie, ferner müße er den Wunsch und die Bitte zu Protokoll niederlegen, daß die Gefangenwärters- Wohnung und der zur Unterbrinngung der herrschaftlichen Weine vorbehaltene Keller bald thunlichst geräumt, ferner müsse er die weitere Bitte stellen, daß