. 34. Vernemlassung des freiherren Ioseph von Laszberg, über die einschäzungs Talolle, als Beilage zu Seite... des Feuerver- sicherungsbuches des Gemeinde Meersburg , betreffend die alte Meersburg . Die einschäzungs tabelle vom 20 Januar 1842. wertet den Schloßbau der alten Meersburg , samt der in deren Unfang befindlichen einstökigen Torwarts wonung, auf Gulden 20550. Gegen diese Schäzung hat der Unterzogene Nachfolgendes einzu- wenden: 1. daß er dieses besiztum wie der vorige besizzer, nur zu 6500 fl. versteuert. 2. daß er dasselbe, wie die betreffenden urkunden ausweisen, nicht teurer als um fl. 10000. erkauft und bezalt hat. die 3. daß fragliche alte Meersburg , nach irer lage und isolierten Erhabenheit über alle andere stadtgebaeude, selbst wenn die obere und untere stadt Meersburg in brand geraten würden, doch nie gefar liefe von einer äusseren feuersbrunst ergriffn zu werden. 4. daß der Unterzogene nicht nur bereits einen beträchtlichen teil, der mit der burg erkauften Nebengebäude abge- brochen hat; sonden in begriffe stetet, noch im begriffe stehet einen weitern teil derselben abzubrechen: endlich 5. daß es kein rationelles gesez giebt welches einen hauß- besizzer noetigen kann, dasselbe höher als den ankaufs- brief einer versicherungs anstalt einzeverleiben.