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Der Ortenauer Bote : Offenburger Tageblatt : (4.12.1866) 142. Karlsruhe
  • Gewohnheitsrecht

    Ungesetztes Recht
    Benutzt für das durch langandauernde Übung in der Überzeugung, damit recht zu handeln, von den Beteiligten geschaffene Recht.