Seite
  

fr'.v .yp

- 740 -

Mer Aufhebung der Flußzölie, dann über den Reichs­ tag . Es kam jedoch in dieser Sitzung kein Beschluß durch Abstimmung hierüber zu Stande.

128. Sitzung vom4. Der. Präsidentenwahl: v. Gagern wurde wieder mit 313 unter 415 Stimmen zum ersten Präsi- denten'gewählr; Vicepräfidenten wurden Simson aus Kö - j nigsberg und Beseler aus Schleswig . — Dann Berathung ^ "j über den Reichstag . Art. 1, § 1. DerReichstag besteht E aus zwei Häusern: dem Staarenhaus und dem LVolkshaus. Nauwerck ist gegen ein Staatenhaus, j es sei dies nur ein erweiterter Bundestag; übrigens gesteht ■f er selbst, daß diese Idee vernünftig sei, aber erst dann, wenn ^ Deutschland eine Gestalt gewonnen habe, wodurch ein Staa- ,kenhaus der Freiheit keine Gefahr bringe, v. Watzdorfbe- ZL merkt, daß das Zweikammersystem dem Zufall sein Dasein zu . M verdanken habe. Als vor 500 Jahre» die Zahl der englischen > Volksvertreter zu groß war, um in einem Saale Platz zu

- finden, trennten sie sich; die Volksmänner blieben im untern H Stock (Unterhaus), die Vasallen der Krone zogen in dm 3 obern Stock (Oberhaus). Das Verhälmiß zweier Kammern

oder Häuser zu einander bezeichnet er so: Das eine sagt 2 mal 2 ist 4, das andere 2 mal 2 ist 6; und man vereinigt r . sich dahin, daß 2 mal 2 5 sei. Das Oberhaus hat in England Ji die Emancipakion der Katholiken, die Reform, die Aufhe- W bung der Kornbill verzögert; in Frankreich hat die PairS- : E Versammlung den Sturz des Königshauses und der Verfas- 3sung in 18 Zähren zweimal nicht gehindert. — Jahn: Es . 3 muß in jedem Staate zweierlei geben: ein Gehendes und Mein Stehendes; ein Ruhendes und ein Thuendes; ein Trei- W bendes und ein Bleibendes. — Der Antrag auf Ein Reprä- "i fentantenhaus wird mit 331 gegen 95 Stimmen verwor- * fen. Art. 2 , § 2. Das Staarenhaus wird gebildet ,i aus den Vertretern der deutschen Staaten. Mir ^diesem Paragraphen kommt die Mediansirungsfrage in Ver- H bindung. v. Reden ist entschieden gegen die Aufhebung der i--% selbstständige» kleineren Staaten; die kleineren Staaten ha- den das Reich viel kräftiger und bereitwilliger unterstützt, M- die Reichsgewalt zuerst anerkannt. — M. Mohl will, daß

- 3 bie kleineren Staaten entweder durch ein Reichsgesetz, aus

Gründen des öffentlichen Wohls, sowie wegen nicht erfüllter Bundespfiichren, oder durch den Ausspruch der absoluten Mehrheit der Volksvertreter für reichsunmittelbar er­klärt werden können. — Zimmer mann aus Stuttgart will gar alle Staaten bis auf Einen mediansirt wissen. — Becker von Gotha : Nicht die kleinen Staaten seien das Hinder­niß der Einheit, sondern die großen ; die Nationalvers. solle nicht den kleinen vorschreiben, was sie den großen nicht vor- tßschrciben wage. — Wesendonck beantragt: die Nativ- nälvers. wolle die Lentralgewalt beauftragen, eine gleich­mäßigere Ejncheilung der deutschen Einzelstaaken in der Art zu befördern, daß dabei die Verschiedenheit der deutschen «ramme und der Grundsatz der Selbstbestimmung dieser Wämme maaßgebend lein wird. ;

129, Sitzung vom 5. Dec. Schlußwort des Berichter­statters über die Mediatisirungsfrage. Die Mediatisirung sei egen den Wunsch der einzelnen Staaten, zahlreiche Adressen «zeugten es; auch die Zusammenschmelzung der kleineren Staaten habe ihre Schwierigkeit, die im Finanzpunkt liege; man müsse noch Manches der Zeit anheimstellen. Antrag: Die Nationalvers. beschließt: die Centralgewalt auszufordern, daß: sie die Vereinigung der kleineren Staaten unter sich oder mir größeren Staaten da, wo die Wünsche der Bevölkerung sich deutlich dafür aussprechen, auf dem Wege der Verein­barung mit den betreffenden Regierungen und Volksvertre­tungen vermittle. Nachdem diese Zwischenfrage beseitigt, geht man zu Art. 2, § 2 und 3 des Gesetzes über den Reichstag zurück. § 3 enchält die Vertheilung der Vertreter auf die einzelnen Staaten; nämlich: Preußen 40 Mitglieder; Oester­ reich mit Lichtenflein 36; Bayern 16; Sachsen 10; Han­ nover 10; Württemberg mit Hobenzollern-Hechingen und

Sigmaringen 10; Baden 8; Kurheffen 6; Großherzogch. Heft sen mit Hessen-Homburg 6; Holstein (Schleswig, siehe Reich § 1) u. Lauenburg 6; Mecklenburg-Schwerin u. Mecklenburg- Strelitz 6; Luxemburg mit Limburg 2; Braunschweig 4; Nassau 4; Sachsen-Weimar , Sachsen-Coburg -Gvtha, Sach- sen-Meiningen -Hildburghausen , Sachsen-Alrenburg, Schwarz­ burg-Rudolstadt , Schwarzburg-Sondershausen , Reuß ältere Lime, Reuß jüngere Linie 8; Oldenburg 2; Waldeck , Schaum­ burg-Lippe , Lippe-Detmold 1; Anhalt-Dessau , Anhalt-Bern­ burg , Anhclt-Köthen 1; Lübeck 1; Frankfurt 1; Bremen 1; Hamburg 1; — zusammen 176 Mitglieder. — Buß, der eben eingetreten ist: Es grenze an Unbescheidenheit, daß er, der heute erst eingetreten, schon die Tribüne besteige und sich dem Ausschuß enrgegenstelle; — er will für Oesterreich, das er sehr geschont wissen will, so viel Stimmen wie Preußen. Die einzelnen Anträge wurde« durch Annahme des Antrages der Ausschußmehrheit beseitigt.

DeutscheReichsgewalt. Das 7. Stück des deutschen Reichsgesetzblattes bringt folgende Verordnung, die baare Vergütung für die Verpflegung der Reichstruppen betreffend. Der Reichsverweser verordnet: Zu diesem Zwecke werden 1,750,000 fi. «ach der bestehenden Bundesmatrikel ausgeschrieben u. s. w.

Kaiser Ferdinand i. hat den 1. Der. zu Olmütz di« Krone niedergelegt und seinen Neffen Erzherzog Franz Joseph zum Nachfolger ernannt. Der Kaiser ist noch an demselben Abend nach Prag gereist, wo er seine Residenz halten wird. Der Bruder des Kaisers, Erzherzog Franz Karl , hat auf die Thronfolge zu Gunsten seines äl­testen Sohnes Franz Joseph verzichtet; dieser ist den 18. Aug. 1830 geboren. — Die ungarischen Angelegenheiten, welche den Kaiser in Widersprüche zu verwickeln drohten, haben ihn zu diesem Schritte vermocht. Diese Botschaft wurde schon am 2. Dec. dem Reichstage in Kremsier mikgecheilt und dem neuen Kaiser von der Versammlung ein Hoch ge­bracht. Oer nunmehrige Kaiser hat das früher bekannt ge­machte Programm des neuen Ministeriums , das die Er­rungenschaften des März gewährleistete, zu dem seinigen ge­macht; eine ausgedehnte Amnestie wird eine seiner ersten Regierungshandlungen sein, und es wird wohl auch dem Kriege mit Ungarn durch friedliche Ausgleichung ein Ziel ge­setzt werden.

Der König von Preußen hat nun seinem Volke selbst eine Verfassung gegeben und die gesetzgebende Versammlung, die zur Vereinbarung einer Verfassung sechs Monate ven sammelt war, ohne nur mit dem Werke zu beginnen, au ft gelöst.

Badischer Landtag. Sitzung der 1. Kammer vom 30. Nov. Berathung über die Gefthworncn-Gerichte. Es handelt sich hier um die Bestimmungen der Wahlfähigke« und Wählbarkeit: ob letztere überhaupt durch einen Lew sus, d. h. durch Besitz eines steuerbaren Vermögens, und wie groß, bedingt werden solle. Der Bericht der Com­mission will keinen Eensus, nur sittliche und geistige Befähi­gung zu einem Geichworenen. v. Marschall ist für den Cenius. Prälat Hüfsel will auch die Geistlichen wahlfähig wissen; dagegen glaubt Geh. Rath Klüber, daß sich das Amt eines Geschworenem mit dem Beruf des Geistlichen nicht vereinigen lasse, weil dieser, ein Bote des Friedens, leicht den Bitten des Angeklagten zugänglich sein könnte. Non einer Mißachtung des geistlichen Standes sei beim Commissions-Antrag auf Ausschließung der Geistlichen nicht die Rede gewesen; die Gründe, welche die Commission lej- teten, gereichten den Geistlichen vielmehr zur Ehre.

115. Sitzung der 2. Kammer vom 4. Dec. Aus der vorigen Sitzung tragen wir noch als Merkwürdigkeit nach, daß die Gemeinde Nordrach durch den Abg. Christ eine Beschwerde über Gemeinde-Umlagen erhob, die sich in jener Gemeinde, auf 6 fl. 19 kr. vom Hundert Steuerkapital be­laufe! Blankenhvrn wollte den Beamten, der solche «n-