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Bekanntmachirngen.
<&i ik in neuerer Zeit wieder mit Besuchen der im diesigen Gefängnisse Verhafteten so viel Mißbrauch getrieben worden, daß ich mich zur Ausrechtballung, sowohl der für alle Wachen bestedenden militärischen Ordnung, als der Hausordnung im Gefängnisse, veranlaßt gesunden habe, Folgendes feftzusetzen:
1 ) Es darf Niemand durch daS Tbor des Gefängnisses m den Hof desselben gelassen werden, der nicht mit einem von der betreffenden Stelle ausgestellten und von mir, aber in meiner Abwesenheit von dem Platzmajor Lieu- .^^lenant zzc.ii Seedach^gegengezeichneten Erlaubniß- ^ . Schein versehen ist.
l)‘ Diejenigen Personen, welche den Verhafteten das Essen bringen, werden fernerhin auch nicht mehr in den Hof gelassen; sie fetzen das Essen an dem Thore, innerhalb desselben, nieder, wo es von dem Gefängnißwäner ober einer andern dazu beauftragten Person in Empfang genommen und den betreffenden Gefangenen überbrachi werden wird.
3) Zn gleicher Weise wird mit dem Abhvlen des leeren Geschirres zu verfahren sein; dasselbe wird an dem Thvre dingestellt und dann in Empfang genommen.
4 ) Das Essen darf nur zu bestimmten Zeitabschnitten gebracht werden, und zwar:
a) das Frühstück zwischen 7 und 7'/- Uhr, d) das Mittagessen » 11 1 /a und 12 Uhr, o) das Abendessen >- 6 V 2 " 7 »
Die Wachmannschaften sind des Gemessensten von mir angewiesen worden, Zeden, der jene Zeitabschnitte nicht pünktlich einhält, zurückzuweisen, und haben es sich die Betheiligten selbst beizumessen, wenn einer oder der andere der Gefangenen hiernach eine Mahlzeit nicht erhalten sollte.
5) DaS leere Geschirr muß allemal eine Stunde später, also
vom Frühstück zwischen 8 und 8V2 Uhr,
» Mittagessen -> 12V- und 1 --
adgeholt werden; dagegen kann das Geschirr vom Abend- Essen erst am andern Morgen beim Frühstück in Empfang genommen werden.
Ich bringe dieses hierdurch zur allgemeinen Rachachtung zur öffentlichen Kenntniß.
Offenburg , den 28. November 1849.
Königlich Preußische Comwandantur. v. Baczko,
Rudolph Hessel von hier ist von mir wegen Tragens einer der revolutionären Parthei als Abzeichen dienenden Kopfbedeckung in eine vierzehnrägige Gefängnißstrafe, unter Der- fällung in die Straferstehungskvsten, verurteilt worden; was hierdurch bekannt gemacht wird.
Offenburg , den 28. November 1849.
Königlich Preußische Commandantur. v. Baczko,
Offenburg . Rro. 33534. Die Reorganisation der Gemeindebehörden betreffend, werden sämmtliche Bürgermeisterämter angewiesen, mit umgehendem Boten ein Per- zeichniß aller in ihren Orten in Folge der provisorischen Gesetze suSpendirten oder ganz entlassene» Gemeindebediensteten mit Bor- und Zunamen derselben anher vvrzulegen.
Man erwartet pünktliche Befolgung dieser Verfügung.
Offenburg , den 27. November 1849.
Großherzogl. Lberamt.
v. Fa der. vdt. Zamm.
Ofsenburg. No. 33388. Die Lolkszählung aus 1849 betreffend, werden sämmtliche Gemeinderäthe bezüglich auf die im Regierungsblatt erschienene Verordnung vom 23. Oct. d. Z. vorläufig in «enniniß gesetzt, daß sie die nach Ver
ordnung vom 31. Oct. 1846 (Reg. Bl. 1846, Gelte 303—313) erforderlichen Impressen von hier auS zugesendet erhalten werden.
Offenburg , den 24. November 1849.
Großherzogl. Oberamt.
v. Fab er. vdt. Jamm.
Achern . (ConscriptionSpfiichtiger.) No. 20621. Eduard Fidel Veitenheimer, Sohn des Lehrers Anton Veitenheimer, geboren zu Sasbachwalden den 30. April 1829, ist für das Jahr 1850 conscriptionSpflichtig. Da der Aufenthalt desselben und seiner Eltern diesseits nicht bekannt ist, so bringen wir Gegenwärtiges zur allgemeinen Kenntniß, damit daSMige Conftriptivnsamt, in dessen Bezirk Eduard Veitenheimer sich befindet, ihn zur Confcription ziehe und Nachricht hierher mittheile.
«chern, den 23. November 1849.
GroßherzoglicheS Bezirksamt.
Hlpvmann.
flj «chern. (Aufstellung eines Sxequemen betreffend.) Rv. 20341—42. Oer bisherige Erequent für hiesigen Amtsbezirk, Melchior Siecher von hier, wurde heute feines Dienstes als solcher entlassen und statt seiner der hiesige Bürger Leonhard Burger als Exequent aufgestellt und verpflichtet.
»chern, den 20. November 1849.
GroßherzoglicheS Bezirksamt.
Hippmann.
Rheinbischofsheim . (Diebstahl.) No. 13!38. De« Handelsmann Baruch Kaufmann von Lichtenan wurden am 15. d. M. auf dem Neufreiftmer Jahrmarkt von seinem Stande drei Wämser von grober Wolle, gewoben, im Werth von 5 fl. 24 kr. entwendet.
Wir bringen diese» behufs der Fahndung auf die ent. wendeten Gegenstände und den unbekannten Thäter zur öffentlichen Kenntniß.
Rheinbifchofshei«, dm 22. Nov. 1849.
GroßherzoglicheS Bezirksamt.
Exter.
Offen bürg. (VermögenSbefchlag betr.) No. 32771.
3. U. S. gegen den Rechtscandidaten
Franz Xaver Hansjakob von hier, wegen Hochverrats, hier
Z. S. Großh. Generalftaatskasse gegen
den Obgenannten,
Bermögensbeschlagnahme betr. Der gegen den flüchtigen Rechtscandidaten Franz Xaver Hansjakob von hier verfügte VermögenSdeschlag wird hiemit als gleichzeitig zu Gunsten des Großh. AerarS angelegt erklärt.
Össenburg, den 19. November 1849.
GroßherzoglicheS Oberamt.
Klein.
Offenburg . (Dermögensbeschlag betr.) Rro. 31787.
Erhard! von Durbach , wegen Hochverrats, hier
Z.S. Großh. Generalstaatskasse gegen
den Obaenannten, Bermögensbeschlagnahme betr. Der Beschlag auf das Vermögen des Oderwundarzte- Ehrhardt von Durbach wird auch zu Gunsten des «erars für angelegt erklärt.
Offenbnrg, den 21. Nov. 1849.
GroßherzoglicheS Oberamt.
Klein.
Kork. (Aufgehob. VermögenSbefchlag.) Ro. 11828/31. Der auf daS Vermögen des Karl Theodor ASmuS, des Handelsmanns Ernst Glückherr, Handelsmanns Zofeph Schick und