Seite

564

txm ßbtablgttt, erwärmenden und aufopfernden Geiste des EhristeothumS entsprang, so wenig hat sie jederzeit auf die Sympathien theokratischer und hierarchischer HerrschaftSge- lüst« zählen dürfen. So mag es sich erklären, daß diS in den Anfang dieses gegenwärtigen Jahrhunderts die Volks­schule noch tief verschüttet darniederlag. Ein Mann wie Pestalozzi hatte sein unvergeßliches Wirken bereits begon­nen, und noch hörte man von sehr berufener Seite die trübe Lage: „daß nur untüchtige und stümperhafte Menschen als Lehrer Vorständen, träge und unwissende Pfarrer die Aufsicht führten, und den unteren Obrigkeiten feiten am Herzen lag, daß die Bauern auch Menschen würden." Die Lehrer wa­ren freilich zum guten Theil verkommene Handwerker, ent­lassene Soldaten, Schreiber — und trieben Nedcngeschäfte, die sie kn den Augen der übrigen Welt nur tief entwürdigen konnten. Dem entsprach denn das Berhältniß der Kirchen und der Gemeinden; die Kirchen behandelten die Schulen mit solchen Lehrern nach dem Maaße der Leistung der Letz­tere« ; die Gemeinden vollends fetzten sich mit einer gewisse» brutalen Konsequenz Allem entgegen, was ihnen selbst Ar­beit und Opfer zumuthete. Die Staaten waren eS ohne allen Zweifel, die neben dem hingedenden Eifer der Einzel­nen in dieser trüben Zeit am meisten gethau haben, die Schule aus ihrer Versunkenheit zu erheben. Geraume Zeit, ehe Baden ein Großherzogthum war, hat Karl Friedrich als Markgraf von Baden-Durlach auch in dieser Richtung Luft und Bahn gemacht. Er hat (1749) den ersten Volksschul­fond gegründet, zum Schulbesuch verpflichtet, eine in ihrer Zeit hervorragende Schulordnung (1754) erlassen, den Unter­richt und die Lchrgegenstände schematifirt (1766), und als ihm erst 1771, dann >803 und 1805 weitere Territorien zu- fieleu, auch diese in den KretS der wohlthätigeu und er- weckenden Anregung hineingezogen, die fein Werk war. DaS gilt von Baden-Baden ebenso gut, wie von den geistlichen, fürstlichen und ritterschaftlichen Territorien, die später seinem Lande einverleibt worden find. An die Schöpfungen von 1603 reiht sich dann weiter die Ihnen bekannte Gesetzgebung an, die fortzudilden und zu erweitern gegenwärtig unsere Ausgabe ist. Mit Dem verglichen, was vor zwei Menschen- altern der Gründer dieses Staates in rohen Anfängen vor­fand, find wir denn doch um ein sehr merkliches Stück vor- «ärts gekommen, und cS mag der Rückblick auf dies Ver­gangene uns wohl auch mit Zuversicht auf die Zukunft er­füllen — vorausgesetzt, daß wir die Bedingungen nicht ver- aeffen, unter denen die Volksschule entstanden und gewach­sen ist. In lebendigem Zusammenhang mit dem Christen- thum ist sie erwachsen, hierarchischen Bestrebungen hat sie niemals Dank geschuldet, wohl aber oft genug den jungen Krim ihres Werdens dadurch bedroht gesehen. Ihre Kom­mission, meine Herren, ist darum einmüthig der Ansicht, daß jene Grundlage niemal« zu verlassen, aber diese zudringliche Einmischung ebenso entschieden abzuwehrcn sei. Sie würde ei tief beklagen, wenn die Schule jemals mit Verleugnung der religiösen, sittlichen und pädagogischen Zwecke nur eine Erwerbung bestimmter Kenntnisse anstreben wollte; aber sie würde es als den Tod der Volksschule betrachten, wenn man sie den maaßlosen Prätensionen gebunden überliefern wollte, die ebenso ungestüm wie ungerecht die Herrschaft fordern über ein Gebiet, um welches sie Verdienste erst noch nachzu- weifen haben."

Tagesgeschichtliche Mittheilungen.

Baden. DaS Großh. Regierungsblatt Nro. 25 ent­hält eine Verordnung der Großh. Ministerien der Justiz und de« Innern, den Gebühreubrzug der Gemcindebeamten und Gemkindedtener betr., — und da« Großh. Regierungs­blatt Nro. 26 eine Verordnung des Großh. Justizministe­riums, die Gebühren der Gerichtsvollzieher und GerichtS- boteo betr. — Rach demselben Regierungsblatt haben Se. Konial. Hoheit der Großherzog mittelst Allerhöchster Ent­schließung au« Großh. Staatsministerium vom 17. Juni Nro. 547/51 gnädigst zu genehmigen geruht: 1) daß die Taxe für sog. OrtSbrtefe im inner» Verkehr des Großherzog» thumS auf 1 kr. pr. Loth herabgesetzt werde; 2) daß Druck­sache«, welche nur au« einem einzigeu Blatte bestehen, wir

Circulare, PreiScourante, BerlobungS-, HeirathSS-, Ge­burt«- und Todesanzeigen u. f. w., auch ohne Band zur Beförderung im inner» Verkehr de« Äroßherzogthum« ange­nommen werden dürfen, wenn sie unverschlossen und einfach zusammcngefaltet sind; 3) daß Waarenproden und Muster, welche an sich keinen eigenen Kaufpreis haben und fo ver­packt find, daß der Inhalt leicht erkannt werden kann, bet VorauSentrichtung des Porto'S im ganzen Umfang de« Groß- herzogthumS ohne Rücksicht auf die Entfernuug nur eine Taxe von 1 kr. für je 2 Loth zu bezahlen haben. Eine Beigabe handschriftlicher oder durch Druck rc. hcrgestellter Mittheilungen außer den auf der Adresse enthaltenen Noti­zen wird dabei nicht gestattet, und da« höchste Gewicht der­artiger Mustersendungen vorderhand auf 10 Loth bestimmt. Der Vollzug tritt am I. Juli d. I ein. — Für unfrau- kirte OrtSbriefe kommt ein Zuschlagporto von 1 kr. per Loth in Anschlag. Die betreffenden Drucksachen müssen, wir bisher, frankirt werden. Auf den Verkehr im deutschen Post­verein findet obige Bestimmung keine Anwendung. ES sind deßhalb dahin gerichtete Sendungen jener Art auch ferner­hin mit Kreuz- oder Streifbändern zu umgeben.

Gernsbach , 27. Juni. (B. B.) Unser stilles Murg­thal ist in nicht geringer Aufregung wegen der wüthenden Hunde, welche aus dem Württembergischen an verschiedenen Punkten der Grenze zu uns herübergekommen find. In Ber - mcrSbach sind gestern, den 26. d., fünf Kinder gebissen wor­den, und Einsender sah heute' um 12 Uhr einen Knaben in Teppiche gewickelt in den Omnibus verbringen, welcher im Kirschbaumwasen von einem wüthenden Hunde gebissen und von dem Herrn BezirkSarzte dahier mit den entsprechenden energischen Mitteln behandelt worden war. Der Schrecken ist allgemein. Die Kinder werden von den Ellern nicht mehr aus der Stube gelassen, und Hunde sieht man begreiflicher Weise keine mehr auf der Straße. Seitens des Großh. Be­zirksamts find die umfassendsten Maaßregeln getroffen und der Eifer der Jäger und Jagdliebhabcr, ihren Mitmenschen durch Erlegung dieser gefährlichen Thiere einen sehr namhaf­ten Dienst zu erweisen, ist allgemein und nicht genug anzu­erkennen. Hoffen wir, daß wir nicht von weiteren Opfern zu berichten haben werden.

Bruchsal , 25. Juni. (Schwurgericht.) Die Ao- klagesache gegen die Maria Beißwinger von Kuittlin- gen, k. württ. Oderamts Maulbronn , wegen Kindsmorde-, wurde in geheimer Sitzung verhandelt, so daß wir uns auf einig« Andeutungen beschränken müssen. Die Angeklagte ist 34 Jahre alt, ledige Dienstmagd und Mutter eines Kinde« von acht Jahren, sonst gut beleumundet. Am Donnerstag den 4. Febr. d. I. ging sie zu Fuß von Pforzheim fort, wo sie seit Ostern v. I. gedient hatte, und wurde zwei Tage darauf in einem benachbarten Orte wegen Verdacht de« Kindsmorvs verhaftet. Sicher ist nun, daß deren am 4. Fcb- ruar d. I. geborenes Kind nackt und schwer verletzt auf dem Eise am Ufer der Nagold lag, wo es den Tod des Er­frierens gestorben ist. Ob und welches Verschulden der An- geklagten dabei zur Last liegt, war Gegenstand der heutigen Verhandlung und der mündlichen Vorträge des Hrn. Staats­anwalt« Haaß, sowie de« BertheidigerS, Hrn. ObergerichtS- Advokateu Wolff. Nach dem Wahrspruch der Geschworenen war die Angeklagte der fahrlässigen Tövtung ihres neuge­borenen KinveS schuldig, und wurde deßhalb zu einer Strafe von 3 Jahren Arbeitshaus verurtheilt. lKarlSr. Z.)

Württemberg. Stuttgart , 26. Juni. Se. Maj. der höchstfel. König Wilhelm haben im Jahre 1844 dem Gcheimen- rathspräfidium ein versiegeltes Paket übergeben, welches von der Hand Sr. Majestät überschnellen war: „Dem Geheimenraths- Präsident übergeben, um im Falle meine« Todes geöffnet za werden, (gez.) Wilhelm." Auf Höchsten Befehl Sr. Majestät des regierenven König« fand heute die Eröffnung des Paket« im königl. Gcheimenrathe statt, und es fand sich darin nach­stehende Urkunde: „Geschrieben den 20. April 1814. 1) So­wie meine Seele meinen Körper verlassen hat, wünsche ich, außer meiner Familie, wenn sie eS verlangt, nur noch von den Aerzten und dem dienenden Personal gesehen zu werden. 2) Wenn die Aerzte cS für nützlich halten, kann die Obduk­tion meines Leichnams stattfinden. 3) Da mir während mei­ne« Leben« nichts widerwärtiger war, als Ceremonieo «Nh

I