Mittwoch, 9. Oktober 1946

Sfidwestdentsche Volkszeitung

Seite S

Die politische Bedeutung der Kreiswahlen

Ein Landesbeirat wird aus den Kreisversammlungen gewählt

Wie das Badische Ministerium des Innern mitteilt, findet am 13. Oktober in der gesamten französischen Zone die Wahl zu den Kreisver­sammlungen statt. Diesen Wahlen kommt in mehrfacher Hinsicht eine besondere Bedeutung zu. Rein politisch sind diese Wahlen orientiert, es werden also im Unterschied zu den Ge­meindewahlen nur die vier demokratischen Parteien zur Einreichung von Wahlvorschlags­listen zugelassen. Es gibt also keine Listen der Wählergruppen und auch keine Listenverbin­dung. Auch sind die Wähler afn die Listen ge­bunden; die Streichung von Bewerbern und die Einsetzung anderer Personen auf dem Stimm­zettel sind unzulässig. Dadurch sollen die Wäh­ler veranlaßt werden, ihre Einstellung zu den zugelassenen demokratischen Parteien eindeu­tig zum Ausdrude zu bringen.

Endlich gewinnen die Wahlen zur Kreisver­sammlung dadurch eine ganz besondere poli­tische Bedeutung, daß aus diesen Kollegien ein Ausschuß gewählt werden soll, der als Landes­beirat mit beratenden Funktionen eine Art Vorparlament darstellen wird. Damit gehen diese Wahlen in ihren politischen Wirkungen weit über den Rahmen gewöhnlicher Kreis­wahlen hinaus Es muß daher von jedem

Wähler erwartet werden, daß er sich der poli­tischen Tragweite dieser Wahlen bewußt wird und dies durch seine Beteiligung an der Wahl ausdrückt.

Gewählt werden — und zwar auf die Dauer von zwei Jahren — die Mitglieder der Kreis­versammlung, deren Zahl je nach der Einwoh­nerzahl des Kreises zwischen 18 und 36 liegt. Eine Besonderheit gegenüber der bisherigen Organisation besteht darin, daß die Stadtkreise in den sie umschließenden Landkreis einbe­zogen werden und mit diesem eine gemein­same Kreisversammlung wählen. Es erhalten also die Stadtkreise Freiburg und Konstanz mit den gleichnamigen Landkreisen, der Stadt­kreis Baden-Baden mit dem Landkreis Rastatt unter dem Vorsitz des jeweiligen Landrats eine gemeinsame Kreisversammlung. Dadurch werden auch die wahlberechtigten Einwohner der Stadtkreise an den Kreiswahlen beteiligt.

Die Voraussetzungen für das Wahlrecht und die Wählbarkeit sind die gleichen wie bei den Gemeindewahlen. Es dürfen nur die amtlichen Stimmzettel benutzt werden, die in den Wahl­räumen aufliegen. Jede Änderung am Stimm­zettel macht die Stimmabgabe ungültig.

Fülle und zu einer Einheit zu kommen, wie sie sich in unseren gegenwärtigen konfessionel­len Gegensätzen nicht verwirklicht, die viel­mehr jenseits unserer aktuellen Gegensätze zu suchen ist.

Zweitens: Wir müssen uns wirklich bemühen, aus dem Austausch Nutzen zu ziehen, der sich dank der ökumenischen Beziehungen vollzieht, und müssen uns aus einer totalen Treue der Wahrheit gegenüber dem auch wirklich öffnen, was wir voneinander empfangen können. Es darf nicht geschehen, daß die Wiederentdek- kung unserer konfessionellen Tradition und des wesentlichen Inhalts unseres Glaubens uns den einen wesentlichen Punkt der ökumenischen Arbeit vergessen läßt,‘daß wir uns nämlich ge­genseitig die uns geschenkten Gaben und Er­leuchtungen mitteilen. Es darf nicht geschehen, daß die Bewegung für uns nur Anlaß ist, uns in unseren eigenen Augen zu rechtfertigen. Ich bin überzeugt, daß auf diesem Wege ein er­heblicher Fortschritt möglich ist.“

Ein ökumenisches Gespräch

Der französische Dominikanerpater M. J. Con- gar veröffentlichte in der Wochenschrift der französischen Protestanten, ..Reforme“, veranlaßt durch eine Bemerkung eines evangelischen Kriti­kers, einige Gedanken über die tatsächliche Wirksamkeit der von der ökumenischen Bewe­gung geleisteten Arbeit.

„Sie haben“, so schreibt er an den evangeli­schen Theologen, „sehr richtig bemerkt, daß bei der gegenseitigen Erklärung von Schwierig­keiten, die eine der ersten Aufgaben der öku­menischen Tätigkeit ist, eben die Bemühung, die die sekundären Mißverständnisse beseitigt, die wesentlichen Aussagen in ein um so hel­leres Licht stellt, auf die oft nur mit einem klaren ,non possumus“ geantwortet werden kann. Tatsächlich hat die ökumenische Bewe­gung die Christen der verschiedenen Bekennt­nisse dazu geführt, daß sie sich ihres konfes­sionellen Erbguts und dessen, was sie von den anderen christlichen Kirchen unterscheidet, sehr lebendig bewußt geworden sind. Und dazu kommt, daß die ökumenische Tätigkeit oft von den Jungen in der Kirche ausgeht und daß die Jungen eine Neigung zu radikalen Formulie­rungen haben.

Das ist nur normal. Die ökumenische Aus­einandersetzung soll zunächst einmal dazu füh­ren, daß die falschen Gegensätze aufhören und daß man gegenseitig hinter den Entstellungen einer oberflächlichen Polemik das wahre Antlitz des Bruders sieht, daß man sich der wahren Unterschiede bewußt wird. Das dient, glaube ich, nur zum Besten. Man muß bis auf den Grund der Gegensätze gehen, wenn man sich nicht in irgendeiner Ideologie, sondern in der Wahrheit einigen will. Die Bemühung um die Einheit führt auf diese Weise nicht zu einer Stabilisierung des tatsächlichen Bestandes der Christenheit abzüglich unserer Unterschiede, sondern tatsächlich zum Weiterschreiten in der Erkenntnis Jesu Christi .

Ich möchte jedoch zwei Bemerkungen hinzu­fügen, die beide aus einer Sorge um eine rea­listische Denkweise hervorgegangen sind. Es genügt nicht zu sagen: ,Herr, Herr“, man muß die Einheit auch aufbauen. Ist es nicht ein Är­gernis, daß wir so viele erhabene Gefühle haben, daß wir so viele schöne Dinge schreiben und aussprechen, und daß das alles fast gar keine Wirkung hat?

So möchte ich zunächst etwas zugunsten der sekundären Mißverständnisse sagen. Nicht daß man ihnen einen Wert -beilege, den sie nicht haben, aber man soll tatsächlich auch davon Kenntnis nehmen, daß man über sie hinaus- gekommen ist, oder daß man sie beseitigt hat. Wäre es nicht schon viel, wenn wir unsere Erfolge in der Beseitigung der sekundären Mißverständnisse in unseren Kirchen allgemein und wirksam machen könnten? Ich habe fast die Befürchtung, daß die ökumenische Bewe­gung oft zu einer Art heroischer Haltung führt: nachdem man die sekundären Mißverständ­nisse meist ohne allzu große Mühe weggeräumt hat, spricht man ein um so leidenschaftlicheres ,non possumus“ hinsichtlich der wesentlichen Positionen und endet schließlich in einer Hal­tung, die noch sektiererischer ist also die, von der man ausgegangen war. Man versteift sich in einer heftigen Opposition, von der es kein Zu­rück gibt So möchte ich also wünschen, daß man zunächst einmal den Erfolg des ersten Stadiums der ökumenischen Arbeit, nämlich die Beseitigung der falschen Gegensätze, zur Aus­wirkung bringe. Ich habe z. B. gehört, daß die früheren protestantischen Kriegsgefangenen­seelsorger auf der Generalversammlung des französischen Protestantismus einen Antrag einbringen wollten, man möge in allen prote­stantischen Druckwerken alle die übernom­menen Dummheiten und Bosheiten über de n Katholizismus vermeiden. Über diesen Antrag stand zwar nichts in den Berichten, die ich ge­sehen habe, aber man sollte den Gedanken auf­greifen. Ich kann ihn um so wärmer befürwor­ten, als ich schon einmal einen ähnlichen Vor­schlag gemacht und Beispiele für seine Ver­wirklichung gegeben habe, auch eine Durchsicht der Schulbücher und Handbücher in diesem Geiste gefordert habe.

Meine zweite Bemerkung betrifft das fol­gende Stadium der ökumenischen Bemühungen: die Entdeckung der wahren Unterschiede. Wir müssen versuchen, über das ,non possumus“ hin­auszukommen, zu dem diese Entdeckung zu­nächst einmal führt. Nicht, daß ich die Berge, die sich jetzt noch gegenüberstehen, einebnen möchte. Es handelt sich nicht darum, daß man einen Protestanten dazu einlädt, etwa aus

Freundschaft oder aus falscher Großherzigkeit zu sagen, daß die Rechtfertigung aus dem Glau­ben und die Rechtfertigung durch Verdienste dasselbe sei, oder ähnliche Dinge dieser Art. Das würde ihn uns nämlich gar nicht annähern; denn wir glauben das selber ja auch nicht. Es handelt sich vielmehr darum, die ökumeni­sche Idee in uns lebendig zu halten, und das erfordert zwei Dinge:

Erstens: Unsere Absicht muß sein, zu einer

Erzbi: <’ Or. Gröber beim evangelischen G&iidesbiscfaof Dr. Bender

Kürzlich stattete Erzbischof Dr. Gröber dem evangelischen Landesbischof Dr. Bender in Karlsruhe einen Gegenbesuch ab. Dieser führte zu einer eingehenden Aussprache über eine Reihe schwebender Fragen beider Bekennt­nisse: über die gegenseitige Benützung der Kir­chen dort, wo dies durch die Mischung der Gemeinden mit Ostflüchtlingen dringend ge­worden ist, über das Verhältnis von Kirche und Staat in der kommenden Verfassung von Nord-Baden und -Württemberg, über die Schulfrage, Lehrerbildung, Kirchensteuern, über das Konkordat bzw. den Staatsvertrag zwischen Staat und evangelischer Landes­kirche.

Erzbischof Dr. Gröber war von General- vikar Dr. Hirt begleitet; von der evangelischen Seite nahmen Persönlichkeiten der evangeli­ schen Landeskirche an der Aussprache teil, die in vollständiger Einmütigkeit und herzlichem Verständnis zur beiderseitigen Bereitschaft führte, sich auch in Zukunft über Fragen die­ser Art zu verständigen.

Wir Frauen haben einen Standpunkt

Die erste Wahl ist, besonders was die allge­meine Beteiligung anlangt, recht gut vonstatten gegangen. Es wußten doch sehr viele, worum es geht, nämlich um die Wiederaufrichtung und langsame Gesundmachung unseres aus vielen Wunden blutenden Volkskörpers. Wir Frauen haben ja an diesem Vorgang ein ebenso großes Interesse wie die Männer, und die christliche Frau hat an der Wahlurne gezeigt, daß sie sich dieser Aufgabe bewußt ist. Leider hört man immer wieder Stimmen, die ihre Wahlbeteili­gung so hinstellen, als entspräche sie nicht selb­ständigem Handeln, sondern sei vielmehr durch die Beeinflussung der Geistlichkeit, ja sogar durch einen gewissen Zwang zustande gekom­men. Ich nehme an, daß ich diesen Frauen aus der Seele spreche, wenn ich für sie das Wort ergreife, um ihren Standpunkt klar zu machen.

Wieviele von ihnen wissen ihren Mann, Vater oder Bruder draußen in fremder Erde oder noch in Kriegsgefangenschaft. Wie im Kriege stellen sie auch jetzt „ihren Mann“, nicht nur in der Landwirtschaft, in Geschäften und Betrieben, vor allem auch dem Leben gegenüber, das heute den ganzen Menschen fordert. Schwerwiegende Entschlüsse sind zu treffen, entsagungsvolles Sorgen für die Angehörigen ist nötig geworden, tapferes Auftreten für sich selbst und die Fa­milie. Nicht leicht ist es auch, die zahllosen Aus­wüchse unserer Zeit mit ihren oft recht ver­wirrten Begriffen richtig zu erkennen und ihnen standhafjt zu begegnen. Hat man sich auch schon Rechenschaft darüber gegeben, wie sehr etwa die Ordensschwestern heute im Leben stehen? Auf dem Rad oder im Auto kann man sie bei ihrer unermüdlichen Pflichterfüllung sehen; Tag und Nacht stehen sie im Dienst der Allgemein­

heit. Sie hören, sehen und empfinden wie wir, sind den gleichen Schwierigkeiten ausgesetzt'.

Da wollen nun Leute kommen und behaup­ten, all diese Frauen dächten nicht selbst und wären ohne Standpunkt. Nein, es ist vielmehr so, daß die christliche Frau einen sehr festen Standpunkt hat. Sie ist nämlich durch ihren Glauben in Gott verankert wie die Eiche durch ihre Wurzeln im Erdreich. Der Glaube war die Zuflucht während der schweren Kriegsjahre und wird es bleiben in jeder Not des Herzens und des Leibes. Denn wir wissen, nichts geschieht ohne den Willen unseres Schöpfers. Wir betrach­ten das Gute als Geschenk aus seinen Händen, und das Schwere müssen wir aus eben diesen Händen entgegennehmen, um uns zur reifen Persönlichkeit entwickeln zu können. „Herr! schicke, was du willst, ein Liebes oder Leides; ich bin vergnügt, daß beides aus deinen Händen quillt.“ (Mörike.)

Ohne einen festen Glauben an Gott und die Menschlichkeit können wir Frauen nicht leben. Und wir vertreten den Paulinischen Stand­punkt: „Einer trage des andern Last.“ Denn wir sind der Überzeugung, daß wir nur so die Not unseres Volkes lindem können. Wir müssen die Liebe walten lassen, die nicht an sich denkt, sondern an den Nächsten; so will es Christus. Sollten wir mm aus dieser Gemeinschaft her­austreten und eine Partei wählen, die über un­seren Glauben die Achseln zuckt, wenn sie ihn nicht gar bekämpft? Nein, christlich-so­zial stehen wir einer für den anderen im täg­lichen Leben — ein sozialeres Denken gibt es nicht als das christliche — und so haben wir auch christlich-sozial gewählt und wählen wie­der nach unserer „Frauenüberzeugung“. M. W.

Aus der christlichen Welt

Die „Fuldaer Jugendtage“ erreichten ihren Höhepunkt mit einem Pontifikalamt im Hohen Dom, das der apostolische Visitator für Deutschland, Msgr. A. Muench, in Anwesenheit des Fuldaer Bischofs, Dr. Joh. Dietz, und des Weihbischofs Bolte zelebrierte. Der Fuldaer Bi­schof betonte in seiner Ansprache an die katho­lische Jugend: Es muß wieder die Zeit kommen, wo Deutschlands Jugend eingegliedert wird in die Jugend der Welt. Zur Überwindung der Krisis gehöre die Wahrhaftigkeit als erste Vor­bedingung eines menschlichen Gemeinschafts­lebens. „Seid gerade und aufrechte Menschen“, fuhr Dr. Dietz fort, „denn die in der jüngsten Vergangenheit erwiesene Charakterschwäche ist uns mit Recht von den Siegern vorgeworfen worden.“ Zu der wachsenden Unmoral in Deutschland führte der Fuldaer Bischof die Warnung General Eisenhowers an, daß wir alle im Staube der Atombombe versinken würden, wenn die Sittenlosigkeit in der Welt nicht ver­schwinde.

Der Katholische Hochschulring München ist in Verbindung mit dem Kreis evangelischer Studenten als christlicher Hoch­schulring von der Militärregierung lizenziert worden. Der Hochschulring erstrebt Bildung und Formung christlicher Persönlichkeiten, de­ren Weltanschauung und Lebenshaltung durch die Grundsätze des christlichen Glaubens be­stimmt wird.

Das ungarische Nationalfest, der Stephanstag, durfte wider Erwarten mit der althergebrachten Prozession begangen werden. In ihrer Mitte schritt Kardinal Mindzenthy. Auch Vertreter der Regierung, ja sogar der Linksparteien, nahmen daran teil.

Der Erzbischof von York, Dr. Garbett, ist zu einem Besuch nach Deutschland abgereist. Er wird sich zunächst nach Köln begeben.

In einer Kundgebung zur Neuordnung von Staats- und Wirtschaftsleben hat die westfäli­sche Provinzial-Synode zur Frage der Boden­reform Stellung genommen. „Wenn der Staat“, so heißt es hier, „sich gezwungen sieht, der Not des Volkes und der Zerstörung seiner Gemeinschaft durch eine gesetzliche Neuvertei­lung des Grundbesitzes zu begegnen, dann muß er wissen, daß dieser Akt ein hohes Maß staats- männischer Weisheit erfordert, damit er Ge­rechtigkeit schafft statt Unrecht, Hilfe bringt statt neuer Not, Frieden wirkt statt Verbitte­rung. — Wir verurteilen eine ungerechtfertigte entschädigungslose Wegnahme privaten Grund­besitzes. Diebstahl wird auch dann nicht zu Recht, wenn er durch ein Gesetz des Staates begründet wird. An den Geboten Gottes allein erweisen sich Gesetze als gerecht oder unsittlich. — Wir verurteilen ebenso jedes hart­herzige und eigennützige Sichverschließen vor der Not derer, die Heimat und Boden verloren haben. Jedoch hat, wer seinen Besitz gewissen­haft verwaltet, Anspruch auf gerechten Aus­gleich, wenn ihm ein Teil genommen wird. — Eine Neuverteilung mit parteipolitischen oder weltanschaulichen Zielen ist unrecht. Sachliches Können und sittliche Tüchtigkeit allein ent­scheiden über die Einsetzung als Haushalter. Wenn Obrigkeit und Volk hier nicht dem Ge­bot der Gerechtigkeit und der Liebe gehorchen, werden Eigennutz und Verbitterung, Neid und Mißgunst neues Unheil heraufführen.“

Über die amerikanische Presseagentur „Reli- gious News Service" hat der Leiter des evan- gelischen Hilfswerkes, Konsistorial- rat Dr. Gerstemaier, eine Botschaft an die evan­gelischen Kirchen in Amerika gerichtet. In der Botschaft wird die Bedeutung der Spenden der evangelischen Kirchen in den Vereinigten Staa­ten hervorgehoben, die mächtige Helfer im Kampfe gegen die große Not gewesen sind. Von diesen Spenden hätten Tausende von Hungern­den der Verzweiflung entrissen werden können.

Das Nürnberger Urteil

(ut) Das Urteil der Richter in Nürnberg hat länger auf sich warten lassen, als es manchem Deutschen wünschenswert war. Diese Leute waren der Meinung, man hätte die jetzt Ver­urteilten vor mehr als einem Jahr, ais der Zu­sammenbruch da war, an den ersten besten La- temenpfahl aufknüpfen sollen. Ein solches Vor­gehen hätte eine gewisse Justiz bedeuten kön­nen, denn die Schuld der jetzt Verurteilten war mehr oder weniger offenbar. Aber es wäre in diesem Falle eine Bestrafung vorgenommen worden, bevor das Recht gefunden und gespro­chen worden war. Nach den Zeiten der Recht­losigkeit und Ungerechtigkeiten kam es doch ge­rade für uns Deutsche darauf an, daß das Recht gefunden würde und daß das Recht geschähe. Es wäre auch für die Nürnberger Richter nicht schwer gewesen, die Schuld der 21 Angeklagten festzustellen und nach den immer schon gültigen Gesetzen der Strafgesetzbücher zu urteilen. Der Punkt 3 etwa der Anklage, „Kriegsverbrechen“, war in vielen Fällen eindeutig bewiesen. Hier­für hätte es keinen Prozeß von Jahresdauer ge­braucht.

Aber auf dem Schuldkonto der Nürnberger Angeklagten standen noch die Punkte „Ver­schwörung gegen den Frieden“, „Verbrechen ge­gen den Frieden“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit “. Und das sind neue in der in­ternationalen Gerichtsbarkeit und Rechtspflege. Um diese Anklagen zu begründen, bedurfte es einer umfassenden Arbeit, bis das Anklage­material zusammengetragen und gesichtet war und verhandelt werden konnte; immer in der Absicht — das ist zweifellos die intensivste Ar­beit gewesen — nicht die Schuld allein, sondern auch das Recht zu finden, das bisher nirgendwo verankert ist. Es handelte sich ja nicht darum, eine „Rabenmutter“ zu bestrafen, die ihr Kind fortgesetzt mißhandelte und schließlich zu Tode gebracht hat; auch diese Mutter beging ja in gewisser Hinsicht ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit; ein solches Verbrechen trägt je­doch einen ganz persönlichen Charakter, d. h. es ist begrenzt und die Strafe in dem Gesetz­buch ist dafür genau bezeichnet. Bel der Nürn­berger Anklage auf Verbrechen gegen die •Menschlichkeit handelt es sich jedoch um solche, die das Maß des Vorstellbaren weit überschritten.

Es blieb den Nationalsozialisten überlassen, eine solche Schuld zu schaffen, die sich kaum noch messen ließ. Es blieb ihnen Vorbehalten, nicht an einzelnen Menschen, die nicht zur Na­tion, die zu einer anderen Rasse oder zu einer nicht geduldeten religiösen Gemeinschaft gehör­ten, sondern an der Menschheit schuldig zu werden. Freilich mit dem Zusammenzählen der an der Menschheit begangenen Verbrechen wäre das Verbrechen gegen die Menschlichkeit noch keineswegs erfaßt. Denn so wenig die Mensch­heit nur die Summe der Menschen ist, so wenig stellt die Menschlichkeit eine Addition von all­gemeinen Gefühlen und Empfindungen dar, die in der Welt gang und gäbe sind. Man muß siqh des Wortes Humanität erinnern, um ganz klar zu sehen, was mit der Menschlichkeit gemeint ist und wie sehr dagegen verfehlt wurde. Inso­fern geht uns der Urteilsspruch sehr viel an, auch diejenigen, die im Dritten Reich keine per­sönliche Schuld hinsichtlich der vier Anklage­punkte auf sich luden.

Es ist kein Zufall, daß fremde Mächte in Nürnberg zu Gerichte saßen. Wir treiben auch keine Sinndeuterei, wenn wir in diesem Zusam­menhang darauf hinweisen, daß ein internatio­naler Gerichtshof uns die Arbeit und die Ver­antwortung des Gerichtes abnahm (mit gutem Grund schalten wir hier ein, daß es einem ein­zelnen Siegervolke schwerlich gelungen wäre, das Recht zu finden, was eben mehr ist, als ein Urteil fällen). Das bedeutet kein Mißtrauen ge­gen die deutsche Justiz und ihre Vertreter, wenn wir so sprechen. Aber die geschichtliche Tat­sache, daß andere Völker hier Recht sprachen, könnte von späteren Historikern und Rechts­geschichtlern durchaus als eine geschichtliche Notwendigkeit erkannt werden.

So betrachtet, ist vieles von Nürnberg aus an die deutsche Adresse gerichtet worden; aber nicht nur an diese. Die Tatsache, daß die Ver­antwortung einer Nation hinsichtlich ihres in­ternationalen Verhaltens zum ersten Mal in der Geschichte vor ein internationales Gericht ge­stellt wurde, weist auf Folgerungen hin, die gar nicht abzusehen sind. Wir bezweifeln noch, daß, wie auch eine französische Zeitung meint, hier ein Dogma geschaffen worden sei; es handelt sich wohl mehr um einen Präzedenzfall, der nach der ausdrücklichen Erklärung des Nürn­berger Richterkollegiums allerdings Schule machen soll, damit die Menschlichkeit, und zwar nicht als letzte Macht, die internationalen Be­ziehungen der Völker bestimme.

Der Südwestfunk sendet:

Mittwoch, 9. Okt.. 8.10 u 1.15 Morgenkonzert; 7.35'. Froher Klang zur Morgenstunde - 11 45: Lokales Pro­gramm der einzelnen Sender; 13 15 Musik nach Tisch; 14: Wir Jungen Menschen; 16.30: Naehmittagskonv.ert; 18.45: Französisch; 19.00: Unterhaltungsmusik; 19.15: Amerikanisches Theater — gestern und heute: 20.15: Das Prisma, Konzert des Großen Orchesters des Süd­westfunks; 21J5: Heiteres Kabarett; 22 15: Tanzmusik; 23.15: Das Kleine Orchester des Südwestfunks.

Donnerstag, 10. Oktobei., 6 l r und 7.15. Morgenkon­zert; 7.35: Froher Klang zur Morgenstunde; 7.50; Fa- milienlunk: Uber die Hautpflege; 12.00: Lokales Pro­gramm der einzelnen Sender; 13.15: Musik nach Tisch; 14.00: Die Stimme aus dem Märchenland: 16.30: Musik zur Teestunde; 18.45: Französisch; 19.00: Unterhaltungsmusik; 21.15 Frühe Ged:chte von Wolfgang Lohmeyer ; 21.25: Kammermusik; 22.15: In­times Brettl; 23.00; Unterhaltungsmusik.

Freitag, 11. Oktober: 6.10 und l.li M ugenkonzert; 7.35: Froher Klang zur Morgenstunde; ll 45: Lokales Programm der einzelnen Sender; 13.15: Musik nach Tisch; 14.00: Unterhaltungskonzert - 16.30. Musik, Mu­sik, Musik! 18.45: Französisch; 19.00: Unterhaltungs­musik; 19.15: Dämonie ohne Mythos; 20 15 Kammer­musik; Dazwischen: Georg Schwarz : Der Träumer Eduard Möricke; 22.15 Tanzmusik, 23 0« Unterhal­tungsmusik.

Samstag, 12. Oktober: 6.10 und 7.15 - Morgenkon­zert; 7.35: Froher Klang zui Morgenstunde; 12.00 Lo­kales Programm der einzelnen Sender; 1315: Musik nach Tisch; 14.001 Wir jungen Menschen; 16.30: Mu­sik und Dichtung; 18,45 Französiscn rtFiederho.ung»; 19.00: Unterhaltungsmusik: 19 15 - D. ktuelle Th^ma; 20.15: „Vom Sehwarzwald hinüber zum Rhein “; 22.15: TanzmusUc.