Dienstag, 3. Juni 1952
Unsere liebe Mutter, Großmutter, Schwiegermutter, Schwester, Schwägerin und Tante
Frau Maria Zapf
geb. Scbilli
ist nach einem arbeitsreichen Leben im Alter von fast 78 Jahren, versehen mit den Tröstungen unserer heiligen Kirche, heimgegangen.
Klosterstraße 8
Die trauernden Hinterbliebenen.
Rosenkranz Dienstag 19.30 Uhr (Hl. Kreuz). Beerdigung Mittwoch, 15.45 Uhr. 1. Seelenamt Donnerstag 7 Uhr.
Todesanzeige
Unerwartet schnell ist mein lieber Mann, unser lieber Vater und Opa
Anton Acker
Bildhauermeister
im Alter von 71 Jahren am 1. Juni 1952 von uns gegangen. Zell-Weierbach, den 3. Juni 1952.
In tiefer Trauer: c
Frau Barbara Acker Kinder und Anverwandte
Beerdigung am Dienstag, 3. Juni, vormittags 9 Uhr.
am 19.—20. Juni 1952 Fahrpreis 25.— DM incl. Paß und Visum. Anmeldung, bis 12. Juni bei W. Brunner * „Zum Ritter", Durbach Tel. 1115
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„Kein Engel ist so rein'
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Ortenberg, den 3. Juni 1952
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Auf Wiedersehen!
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Todesanzeige
Der liebe Gott nahm heute meine liebe Schwester, unsere gute Tante und Großtante
Frau Witwe Amalie Groß
geb. Eder
nach schwerer Krankheit, versehen mit der Tröstung der hl. Kirche, im Alter von 86 Jahren zu sich in sein himmlisches Reich. Offenburg , den 30. Mai 1952.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Josef Eder, Lindau
Die Beerdigung findet am Dienstag, den 3. Juni, nachmittags 15 Uhr statt.
Seelenamt Mittwoch, 6.15 Uhr in der Hl. Kreuz-Kirche.
„Selig die Toten, die im Herrn sterben, sie ruhen aus von ihrem Leiden.“
Gott der Herr über Leben und Tod hat am 1. Juni 1952 unseren lieben, herzensguten, treusorgenden Vater, Schwiegervater und Opa
Georg Kauf
nach langem, sehr schwerem, mit großer Geduld ertragenem Leiden im Alter von 63 Jahren für immer aus unserer Mitte gerissen. Er folgte unserer geliebten Mutter nach drei Monaten in die Ewigkeit nach.
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In unsagbarem Leid:
Die trauernden Kinder
Beerdigung Mittwoch, den 4. Juni 1952, 14 Uhr. Rosenkranz Dienstag, 3. Juni 1952, 19.30 Uhr.
Gott der Herr hat meine liebe Frau, unsere gute Mutter, Schwiegermutter, Oma, Schwester, Schwägerin und Tante
Ridiarda Lauinger
geb. Fallert
im Alter von 68 Jahren nach kurzem, schwerem Leiden, versehen mit den hl. Sterbesakramenten, zu sich in die ewige Heimat gerufen. Rammersweier, den 2. Juni 1952.
In tiefer Trauer:
Josef Lauinger
und alle Anverwandten
Die Beerdigung findet am Mittwochvormit- tag 9 Uhr in Weingarten statt. Abgang Uhr vom Trauerhaus.
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Steuerkalender für den Monat Juni 1952
(Oeffentliche Mahnung)
Es sind fällig zum:
10. Juni 1952: Lohn- und Kirchenlohnsteuer sowie Notopfer Berlin für Monat Mai 1952. Die Lohnsteuer ist monatlich abzuführen, wenn die einbehaltene Lohnsteuer im letzten Kalendervierteljahr monatlich mehr als 50.- DM betragen hat. Die Kirchenlohnsteuer beträgt für kath. Arbeitnehmer 8 v. H., für evang. und altkath. Arbeitnehmer 10 v. H. der Lohnsteuer. Gleichzeitig ist die Lohnsteueranmeldung für Monat Mai einzureichen. 10. Juni 1952: Die Umsatzsteuervorauszahlungen für Monat Mai derjenigen Pflichtigen, deren Umsatzsteuer im Kalenderjahr 1951 mehr als 800.- DM betragen hat. Zugleich ist die Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Mai 1952 einzureichen.
10. Juni 1952: Die Einkommen- und Körperschaftssteuervorauszahlungen für das 2. Viertel 1952 einschl. der Kirchensteuer und Notopfer Berlin gemäß den ergangenen Einkommensteuerbescheiden für 1950 oder den ergan- ' genen Vorauszahlungsbescheiden für 1952.
Es wird erinnert an die Abschlußzahlungen für die Kalenderjahre 1950 und früher, die nach den ergangenen Bescheiden im Monat Juni 1952 fällig werden. Der Fälligkeitstag ergibt sich nach den Steuerbescheiden. Ebenso wird erinnert an die Zahlung der Beiträge für die land- und forstwirtsch. Unfallversicherung, soweit die Forderungszettel zugestellt sind.
Auf die rechtzeitige Erneuerung der Kraftfahrzeugsteuerkarten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer wird hingewiesen.
Diese Erinnerung gilt als Mahnung. Beträge, die bis zum Fälligkeitstag nicht eingehen, müssen zuzüglich der verwirkten Säumniszuschläge und Kosten durch Nachnahme erhoben oder beigetrieben werden- Der Säumniszuschlag beträgt 2 v. H. des rückständigen Betrages für den ersten angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab, und 1 v. H. für jeden weiteren angefangenen Monat.
Man zahle bargeldlos.
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