Dienstag, 3. Juni 1952

Unsere liebe Mutter, Großmutter, Schwiegermutter, Schwe­ster, Schwägerin und Tante

Frau Maria Zapf

geb. Scbilli

ist nach einem arbeitsreichen Leben im Alter von fast 78 Jah­ren, versehen mit den Tröstungen unserer heiligen Kirche, heimgegangen.

Offenburg , den 2. Juni 1952.

Klosterstraße 8

Die trauernden Hinterbliebenen.

Rosenkranz Dienstag 19.30 Uhr (Hl. Kreuz). Beerdigung Mittwoch, 15.45 Uhr. 1. Seelenamt Donnerstag 7 Uhr.

Todesanzeige

Unerwartet schnell ist mein lieber Mann, unser lieber Vater und Opa

Anton Acker

Bildhauermeister

im Alter von 71 Jahren am 1. Juni 1952 von uns gegangen. Zell-Weierbach, den 3. Juni 1952.

In tiefer Trauer: c

Frau Barbara Acker Kinder und Anverwandte

Beerdigung am Dienstag, 3. Juni, vormittags 9 Uhr.

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Auf Wiedersehen!

Offenburg , den 3. Juni 1952.

Günter Striebich und Frau Maria Striebich-Mundinger

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Todesanzeige

Der liebe Gott nahm heute meine liebe Schwester, unsere gute Tante und Großtante

Frau Witwe Amalie Groß

geb. Eder

nach schwerer Krankheit, versehen mit der Tröstung der hl. Kirche, im Alter von 86 Jah­ren zu sich in sein himmlisches Reich. Offenburg , den 30. Mai 1952.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Josef Eder, Lindau

Die Beerdigung findet am Dienstag, den 3. Juni, nachmittags 15 Uhr statt.

Seelenamt Mittwoch, 6.15 Uhr in der Hl. Kreuz-Kirche.

„Selig die Toten, die im Herrn sterben, sie ruhen aus von ihrem Leiden.“

Gott der Herr über Leben und Tod hat am 1. Juni 1952 unseren lieben, herzensguten, treusorgenden Vater, Schwiegervater und Opa

Georg Kauf

nach langem, sehr schwerem, mit großer Ge­duld ertragenem Leiden im Alter von 63 Jahren für immer aus unserer Mitte gerissen. Er folgte unserer geliebten Mutter nach drei Mo­naten in die Ewigkeit nach.

Offenburg , den 2. Juni 1952.

Josef-Köhler-Straße 28

In unsagbarem Leid:

Die trauernden Kinder

Beerdigung Mittwoch, den 4. Juni 1952, 14 Uhr. Rosenkranz Dienstag, 3. Juni 1952, 19.30 Uhr.

Gott der Herr hat meine liebe Frau, unsere gute Mutter, Schwiegermutter, Oma, Schwe­ster, Schwägerin und Tante

Ridiarda Lauinger

geb. Fallert

im Alter von 68 Jahren nach kurzem, schwerem Leiden, versehen mit den hl. Sterbesakramen­ten, zu sich in die ewige Heimat gerufen. Rammersweier, den 2. Juni 1952.

In tiefer Trauer:

Josef Lauinger

und alle Anverwandten

Die Beerdigung findet am Mittwochvormit- tag 9 Uhr in Weingarten statt. Abgang Uhr vom Trauerhaus.

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Steuerkalender für den Monat Juni 1952

(Oeffentliche Mahnung)

Es sind fällig zum:

10. Juni 1952: Lohn- und Kirchenlohnsteuer sowie Notopfer Berlin für Monat Mai 1952. Die Lohnsteuer ist monat­lich abzuführen, wenn die einbehaltene Lohnsteuer im letzten Kalendervierteljahr monatlich mehr als 50.- DM betragen hat. Die Kirchenlohnsteuer beträgt für kath. Arbeitnehmer 8 v. H., für evang. und altkath. Arbeitnehmer 10 v. H. der Lohnsteuer. Gleichzeitig ist die Lohnsteueranmeldung für Monat Mai einzureichen. 10. Juni 1952: Die Umsatzsteuervorauszahlungen für Monat Mai derjenigen Pflichtigen, deren Umsatzsteuer im Kalenderjahr 1951 mehr als 800.- DM betragen hat. Zugleich ist die Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Mai 1952 einzureichen.

10. Juni 1952: Die Einkommen- und Körperschaftssteuervoraus­zahlungen für das 2. Viertel 1952 einschl. der Kirchen­steuer und Notopfer Berlin gemäß den ergangenen Einkommensteuerbescheiden für 1950 oder den ergan- ' genen Vorauszahlungsbescheiden für 1952.

Es wird erinnert an die Abschlußzahlungen für die Kalen­derjahre 1950 und früher, die nach den ergangenen Bescheiden im Monat Juni 1952 fällig werden. Der Fälligkeitstag ergibt sich nach den Steuerbescheiden. Ebenso wird erinnert an die Zahlung der Beiträge für die land- und forstwirtsch. Unfall­versicherung, soweit die Forderungszettel zugestellt sind.

Auf die rechtzeitige Erneuerung der Kraftfahrzeugsteuer­karten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer wird hingewiesen.

Diese Erinnerung gilt als Mahnung. Beträge, die bis zum Fälligkeitstag nicht eingehen, müssen zuzüglich der verwirk­ten Säumniszuschläge und Kosten durch Nachnahme erhoben oder beigetrieben werden- Der Säumniszuschlag beträgt 2 v. H. des rückständigen Betrages für den ersten angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab, und 1 v. H. für jeden weiteren ange­fangenen Monat.

Man zahle bargeldlos.

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