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Donnerstag, 5. Januar 1950
SÜDKURIEB
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Nr. 2 / Seiti 8
Festlicher Auftakt der diesjährigen Konstanzer Ballsaison
mit dem besten Jazz-Trompeter Europas
Jazz-Orchester Philippe Brun
Montag, den 9. Januar, 21 Uhr
Einmaliges Konzert im Deutschen Theater
anschlieBend ab 22 Uhr
Großer Presse- und Bnhnenball
Konzertkarten t DM 2.-, 3.-, 4.-
Ballkarte: DM 5.-
Vorverkauf: Theaterkasse und Bodenssee-Reisebüro
Die Bewirtschaftung erfolgt zu zeitgemäßen zivilen Preisen. Das künstlerische Personal
des Deutschen Theaters beteiligt sich an der Ausgestaltung des Balls. Der Reinertrag
ist für den sozialen Bühnenfonds bestimmt. Abendkleid und dunkler Anzug erwünscht.
Ein glückliches und erfolgreiches neues fahr
allen in Stadt und Land!
Auch im neuen Jahr stehen wir gerne zu Ihren Diensten.
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Stand auf dem Wochenmarkt.
In dieser Woche findet der
Wochenmarkt am Donnerstag
statt.
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Karten: OM 3,50, 2,59 u. 1,50 bä Musikhaus Lemper, Konstanz,
Hussenstraße 32.
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Verein für Leibesübungen Konstanz
Am Samstag, 7. Januar 1950, punkt 20 Uhr
findet im oberen Konzilsaal
unser traditionelles
Wintervergnügen
statt
Mitwirkende: Arrak, der Internat. Musik-Clown; Kurt Schmid-
Reuß (Opernsänger); Eva Warweg (Operettensängerin); Herrat
Schreiber u. U. Hindrichs (Rollschuh-Paarlaufen); Lotte und
Lydia (Gitarrenduo); Geigenvirtuose Schatz (Stuttgart); Tur¬
nerinnen vom VfL, Tanzdarbietungen; Helga Zollinger (Step¬
tanz); Kapellmeister Schuhmacher mit seinen zehn Solisten
spielen zum TANZ.
Eintrittskarten im Vorverkauf DM 2.— einschl. Programm,
Tanz und Steuer im Lederwarengeschäft Willy Böß, Kanzlei¬
straße 20, auf der Geschäftsstelle des VfL, Hussenstraße und
für Petershausen in der Konditorei Poldi Müller, Wilhelm-
straße. — Jugendliche unter 16 Jahren haben keinen Zutritt.
Achtung! Achtung!
Blätzlebuebe
Am Montag, den 9. lanuar, abends 6 Uhr helfen sich alle
Blätzlebuebe in der „Oberen Sonne“. Besprechung
wegen Teilnahme am Narrentreifen in Radollzell und
Fasnacht.
Jahresabzeichen können ab sofort bei Herrn ScbOrzen-
Stuhler, Zollernstr. 3 eingelöst werden.
Anmeldungen als Mitglied, sowie zum Narrentreffen
und Auskunft daselbst.
Der Bläizlevatter
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aus Stadt und Land treffen sich
heute Donnerstag abend 8 Uhr
zum Stammtisch „Gasthof Hohenzollern'
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(Nebenzimmer)
Der Einberufer.
DEUTSCHES THEATER
Konstanz, Leitung: Heinz Hilpert
Do. 5. 1. St. IV
Hokuspokus
Fr. 6. 1. St V
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Sa. 7.1. aufcer Ab.
Hokuspokus
So. 8.1. aal. Ab.
Der Biberpelz
Beg. Jew. 20 Uhr. Tel. Kartenbest. 1885
Winterspeisung
Die Stadt Konstanz hat im Restaurant zur „Post“, Markt¬
stätte 7, eine Winterspeisung eingerichtet; die Winterspeisung
beginnt am 2 . Januar 1950.
Alleinstehende Personen, deren Einkommen monatlich weni¬
ger als 100 DM beträgt (Nachweis hierüber ist zu erbringen),
empfangen dort gegen Abgabe einer Marke und Bezahlung
von DM —.65 ein verbilligtes Mittagessen. Die erforderlichen
Marken werden beim Städt. Fürsorgeamt Konstanz, Obere
Laube 38, Zimmer 15, IV. Stock, zwischen 8 u. 10 Uhr ausgegeben.
Konstanz, den 16. Dezember 1949
Der Oberbürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
Oeffentliche Bekanntmachung
Lohnsteuer-Jahresausgleich 1949 und Ausschreibung und Einsendung
der Lohnsteuerbelege 1949
1* Lohnsteuer-Jahresausgleich 1949
Der Lohnsteuer-Jahresausgleich 1949 wird auf Grund gesetzlicher
Regelung abweichend von der Vorschrift des § 35 Abs. 2 der Lohn¬
steuer-Durchführungsverordnung wie für das 2. Halbjahr 1948 aus¬
schließlich durch Finanzämter durchgeführt. Aehnlich wie für das
2. Halbjahr 1948 wird auch für das Kalenderjahr 1949 ein über den
allgemeinen Lohnsteuer-Jahresausgleich hinausgehender erweiterter
Lohnsteuer-Jahresausgleich zugelassen. Der Lohnsteuer-Jahresaus¬
gleich, der an sich auf die Fälle unständiger Beschäftigung oder
schwankenden Arbeitslohns beschränkt ist, kann demnach u. a. auch
in Anspruch genommen werden, wenn auf das Kalenderjahr 1949 ent¬
fallende Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Be¬
lastungen noch nicht durch Eintragung auf der Lohnsteuerkarte 1949
berücksichtigt waren. Der Antrag auf Durchführung des Lohnsteuer-
Jahresausgleichs ist bis spätestens 3L März 1950 bei dem Finanzamt
zu stellen, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer am 10 . Oktober 1949
seinen Wohnsitz oder — in Ermangelung eines inländischen Wohn¬
sitzes — seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Für den Antrag sind
amtliche Vordrucke zu verwenden. Diese sind ab Mitte Januar 1950
bei den Finanzämtern erhältlich.
2 . Lohnsteuerbescheinigungen auf «er Lohnsteuerkarte 1949
Der Arbeitgeber hat auf Grund der Eintragungen im Lohnkonto
die auf der zweiten Seite der Lohnsteuerkarte 1949 vorgesehene Lohn¬
steuerbescheinigung für alle Arbeitnehmer auszuschreiben, deren
Lohnsteuerkarte 1949 ihm am 31. Dezember 1949 vorliegt, weil sie von
Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstver¬
hältnis beziehen. Endete das Dienstverhältnis während des Jahres, so
hatte der Arbeitgeber diese Bescheinigung schon bei Beendigung des
Dienstverhältnisses auszuschreiben. Maßgebend für die Bescheinigung
ist der Arbeitslohn (einschl. des Werts der Sachbezüge), der dem
Arbeitnehmer für die Lohnzahlungszeiträume (z. B. Monate, Wochen)
des Kalenderjahres 1949 zugeflossen ist, sowie die davon einbehaltene
Lohnsteuer und Kirchenlohnsteuer. Dabei sind ohne Rücksicht darauf,
ob der Arbeitslohn nachträglich oder im voraus gezahlt ist, zu be¬
rücksichtigen:
L zu Beginn «es Kalenderjahres 1949: Lohnzahlungszeiträume, die
noch im Dezember 1948 begonnen, aber erst im Januar 1949 geendet
haben;
f. am Schluß des Kalenderjahres 1949: die Lohnzahlungszeiträume, die
noch im Dezember 1949 geendet haben. Nicht zu berücksichtigen sind
die Lohnzahlungszeiträume, die im Dezember 1949 begonnen und
erst im Januar 1950 geendet haben.
Sonstige, insbesondere einmalige Bezüge sind Insoweit zu berück¬
sichtigen, als sie im Kalenderjahr 1949 zugeflossen sind.
Der ab 1. April 1949 mit 5 v. H. zu versteuernde Grundlohn für
steuerbegünstigte Mehrarbeit (ohne Mehrarbeitszuschlag) und die da¬
von einbehaltene Lohnsteuer und Kirchenlohnsteuer sind gesondert
anzugeben und mit dem Buchstaben „M“ zu bezeichnen.
Ist Kirchenlohnsteuer nicht einbehalten worden, so ist der ent¬
sprechende Raum in der Lohnsteuerbescheinigung durch einen waage¬
rechten strich auszufüllen.
Die vom Arbeitslohn der Arbeitnehmer einbehaltene Abgabe .,Not¬
opfer Berlin und Kehl** ist nicht einzutragen.
2» Besondere Lohnsteuern escheinlgung (Lohnsteuerüberweisungsblatt)
Der Arbeitgeber hat für die Arbeitnehmer, die bei ihm am 81.
Dezember 1949 beschäftigt waren und für die er die Lohnsteuerbe¬
scheinigung auf der Lohnsteuerkarte 1949 wegen Nichtvorliegens der
Lohnsteuerkarte nicht erteilen kann, sowie für alle Arbeitnehmer,
denen er bei Beendigung des Dienstverhältnisses während des Ka¬
lenderjahres 1949 eine Lohnsteuerbescheinigung auf der Lohnsteuer¬
karte 1949 nicht erteilt hat, eine besondere Lohnsteuerbescheinigung
(Lohnsteuerüberweisungsblatt) auszuschreiben. Für Arbeitnehmer, für
Jieph 1 Lohnkonto nicht zu führen ist, sind Lohnsteuerüberweisungs¬
blatter nicht auszuschreiben. Ein Lohnkonto ist nicht zu führen,
wenn der Arbeitslohn 115 DM monatlich (27 DM wöchentlich, 5 DM
täglich, 3 DM halbtäglich) nicht übersteigt, es sei denn, daß trotzdem
Lohnsteuer einzubehalten ist, weil der Arbeitnehmer Arbeitslohn aus
mehreren Dienstverhältnissen bezieht oder well er seine Lohnsteuer¬
karte dem Arbeitnehmer schuldhaft nicht vorgelegt hat.
4. Lohnzettel
Der Arbeitgeber hat außer der in den Abschnitten 2 und 3 be-
zeichneten Lohnsteuerbescheinigung einen Lohnzettel auszuschreiben:
L ohne besondere Aufforderung für diejenigen seiner Arbeitnehmer,
a) deren Arbeitslohn im Kalenderjahr 1949 den Betrag von 24 000 DM
überstiegen hat,
b) auf deren (erster) Lohnsteuerkarte die Ausschreibung einer zwei¬
ten oder weiteren Lohnsteuerkarte vermerkt ist,
0 ) deren Lohrsteuerkarte als zweite oder weitere Lohnsteuerkarte
bezeichnet ist.
m den Fällen b) und c) ist als Grund für die Ausschreibung des
Lohnzettels auf dem Lohnzettel anzugeben: „Mehrere Lohnsteuer¬
karten“;
K «uf Verlangen eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitslohn im Kalen¬
derjahr 1949 den Betrag von 24 009 DM nicht überstiegen hat, wenn
der Arbeitnehmer nach § 46 des Einkommensteuergesetzes 1949 zur
Einkommensteuer veranlagt wird.
Vordrucke für Lohnzettel und Lohnsteuerüberweisungsblätter (Ab¬
schnitt 3) sind beim Finanzamt erhältlich.
5. Aushändigung der Lohnsteuerbelege an den Arbeitnehmer oder Ein¬
sendung an das Finanzamt.
Arbeitnehmer, die den Lohnsteuer-Jahresausgleich ln Anspruch
nehmen wollen, oder die zur Einkommensteuer zu veranlagen sind,
benötigen die Lohnsteuerbelege zur Vorlage an das Finanzamt. Die¬
sen Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten, die
Lohnsteuerüberweisungsblätter und die nach Abschnitt 4 Ziffer 2
dieser Verfügung auszuschreibenden Lohnzettel auf Verlangen nach
dem 31. Dezember 1949 auszuhändigen. Die ohne besondere Auffor¬
derung auszuschreibenden Lohnzettel nach Abschnitt 4 Ziffer 1 Buchst,
a) bis c) hat der Arbeitgeber dagegen unmittelbar an das Finanzamt
einzusenden.
Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuerbelege, die dem Arbeitnehmer
nicht ausgehändigt worden sind, spätestens am 30. April 1950 an das
Finanzamt einzusenden, und zwar die Lohnsteuerkarten und die
Lohnzettel an das Finanzamt, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte
1950 ausgeschrieben worden ist, und die Lohnsteuerüberweisungsblät-
ter an das Finanzamt der Betriebsstätte.
Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 1949 nicht in einem Dienst¬
verhältnis stehen, sieh deshalb im Besitz ihrer Lohnsteuerkarten be¬
finden und diese nicht zur Vorlage an das Finanzamt wegen des
Lohnsteuer-Jahresausgleiehs oder der Veranlagung zur Einkommen¬
steuer benötigen, haben die Lohnsteuerkarte ebenfalls bis spätestens
30. April 1950 bei dem Finanzamt einzureichen, in dessen Bezirk die
Lohnsteuerkarte 1950 ausgeschrieben worden ist.
Ueber Einzelheiten erteilen die Finanzämter Auskunft.
Freiburg i. Br., den 29. Dezember 1949.
Badisches Ministerium der Finanzen — Abteilung für Stenern u. Zölle.
Oeffentliche Bekanntmachung
Neuregelung der Anmeldung und der Abführung der Lohnsteuer
In den 85 41, 44 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1949
ist die Anmeldung und die Abführung der Lohnsteuer neu geregelt
worden. Danach ist die Lohnsteuer abzuführen:
a) monatlich, wenn die einbehaltene Lohnsteuer im letzten vor¬
angegangenen Kalendervierteljahr monatlich durchschnittlich
mehr als 50 DM betragen hat;
b) vierteljährlich, wenn die einbehaltene Lohnsteuer im letzten
vorangegangenen Kalendervierteljahr monatlich durchschnittlich
nicht mehr als 50 DM betragen hat.
Gleichzeitig ist der Termin für die Abgabe der Lohnsteueranmel¬
dung und die Abführung der Lohnsteuer vom 5. auf den 10. Tag nach
Ablauf eines jeden Kalendermonats bzw. eines jeden Kalenderviertel-
Jahres verlegt worden.
Obige Bestimmungen sind erstmals auf die Anmeldung und Ab¬
führung der Lohnsteuer anzuwenden, die im Dezember 1949 bzw. im
vierten KalendervierÄljahr 1949 einbehalten worden ist.
Freiburg, den 31. Dezember 1949.
Badisches Ministerium der Finanzen
Abteilung für Steuern and Zölle
Oeffentliche Erinnerung
— Steuerentrichtung —
Wir erinnern an die Zahlung folgender Steuern:
1. Lohnsteuer und Kirchenlohnsteuer sowie Notopfer Berlin und Kehl
(Abgabe der Arbeitnehmer) für den Monat Dezember 1949 — bzw.
IV. Kalendervierteljahr 1949 — (Abgabe der Lohnsteueranmeldungen.
Die einbehaltene und abzuführende Abgabe der Arbeitnehmer ist
in der Lohnsteueranmeldung unter der handschriftlich einzufügen¬
den Bezeichnung „Notopfer" gesondert aufzuführen).
Fälligkeitstag: 10. Januar 1950
2. Monatliche und vierteljährliche Umsatzsteuervorauszahlung (Ab¬
gabe der Umsatzsteuervoranmeldung)
Fälligkeitstag: 10. Januar 1950
3. Vorauszahlung auf die Einkommen-, Kirchen- und Körperschaft¬
steuer sowie Notopfer Berlin und Kehl IV. Viertel 1941
Fälligkeitstag: 10. Januar 1950
4. Soforthilfesonderabgabe
Fälligkeitstag: 2». Januar 1950
Wir erinnern ferner an die Zahlung der im Laufe des Monats auf
Grund der zugestellten Steuerbescheide fällig gewesenen und noch
fällig werdenden Abschlußzahlungen auf Einkommen-, Landeskirchen-,
Körperschaft-, Umsatz-, Vermögen- und Gewerbesteuer.
Eine Einzelmahnung kann nicht mehr erfolgen. Rückstände werden
einschl. Säumniszuschlag (2 v. H. des rückständigen Steuerbetrages
für den ersten angefangenen Monat vom Fälligkeitetage ab gerechnet
und 1 v. H. des rückständigen Steuerbetrages für jeden weiteren an¬
gefangenen Monat) und Kosten im Nachnahme- oder Vollstreckungs¬
verfahren eingezogen.
Unbare Zahlung unter Angabe der Steuernummer ist erwünscht.
Finanzämter: Konstanz, JJonaueschingen, Säcklngen, Singen u. H.,
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„SCHWEIGEN IM WALDE“
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hen, romantische Atmosphäre
HAFENMELODIE
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Kirsten Helberg, als Chanson¬
sängerin eines Hafenvariet£s,
Paul Henkels als Vater eines
verstoßenen Sohnes. Katja
Görna als seine Tochter, Heinz
Engelmann als unterschobener,
Wfg. Lukschy als richtiger Sohn.
Freitag (Dreikömig) u. Sonntag
14, 16, 18, 20 Uhr; Samstag und
übrige Tage 15, 17.30, 20 Uhr.
H-eute
letztmals:
„DIE RÖTEN SCHUHE“
Ab morgen Freitag:
Der packende Krimin'alfüm
vor dem exotischen Hinter¬
grund des Fernen Ostens. —
Kampf auf Leben und Tod,
Schmuggel, Verbrechen. Blonde
Sirene, verwegener Held!
SCHMUGGLER VON SAIGON
mit dem Draufgänger Alan
Ladd und der gefährlich schö¬
nen Veronica Lake in einem
abenteuerlichen u. spannenden
Sensationsfilm.
Freitag (Dreikönig) u. Sonntag
14, 16, 18. 20; Samstag und übri¬
ge Tage 15, 17.30 und 20 Uhr.
Heute
letztmals;
DAS KLEINE HOFKONZERT
Ab morgen Freitag:
Und nochmals ein Strauß-Film
mit Wiener Walzern und
„Fledermaus“-Musik
HEUT SPIELT DER STRAUSS
(Kaiserwalzer)
Melodienerfüllte Episoden aus
dem Leben des Walzerkönigs
mit Michael Bohnen als Strauß,
Paul Hörbiger als Musikverle¬
ger Haslinger, mit Gretl Thei¬
mer und Lee Parry und den
Berliner Philharmonikern. Eine
willkommene Neuaufführung.
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14 Uhr. Monteg u. Dienstag 14,
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Samstag 22 Uhr, Sonntag 11 Uhr
Tausende pilgerten letzten
Sommer nach Schaffhausen,
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Malers zu erleben. — hier er¬
lebt man in einem prachtvol¬
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ler, Elisabeth Flickenschildt,
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Aribert Wäscher. Paul Henkels,
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