kein Mensch daran dachte. da» »» s, dazu kommen würde. S» wa» doch vielmehr so. daß der Lehrling Lehrgeld bezahlen mutzte.
Diese Lücke tm Gesetz ist lediglich ein» Folge der fortgeschrittene» Entwicklung, mit der dir Verbesserung de» Gesetzes nicht Schritt hielt, sie ist bei sinn- und zweckmäßiger Auslegung aber nie als Beweismittel gegen die Zulässigkeit der Festsetzung von Vergütungssätzen verwertbar. Das ergibt sich ja schon au» H 103« GO. Wir können als Ergebnis feststellen:
Die von den Handwerkskammern auf Grund de» § 13» der Lehr» lingsvorschriften festgesetzten Vergütungssähe fallen unter die Kompetenz des § 103e GO. und sind zwingender Natur (126b).
Es darf an dieser Stelle auf ein bemerkenswertes Urteil des Ober» ^ndesgerichteS Dresden vom 22. April 1928 hingewiesen werden, daS Ne Ansicht ebenfalls ablehnt, als ob sich da» Recht der Handwerkskammern zur Regelung de» LehrlingSwesenS nur aus den öffentlich-rechtlichen Teil des Lehrvertrags beziehe.
Es wäre schließlich noch die Frage zu beantworten, ob eine privat» Vereinbarung über die Vergütung möglich ist, wie sich die Rechtslage gestalten würde, wenn der Vertreter des Lehrling» bei Abschluß de» Lehrvertrags sich etwa verpflichten würde (durch privaten Vertrag) auf die im Lehrvertrag vereinbarte Vergütung zu verzichten.
Besätze der Lehrherr im Falle einer nachträglich doch erfolgende» Klage auf Zahlung der Vergütung eine Einrede auf Grund deS privaten Vertrags?
Die Antwort ergibt sich schon aus dem vorhergehenden; sie ist z» verneinen. Die Vorschriften zur Regelung deS LehrlingSwesenS, dir diese Vergütungen festsetzten, haben öffentlich-rechtlichen, also GesetzeS- charakter und können durch privat» Vereinbarung weder abgeänoert noch aufgehoben werden. Ein solche» Rechtsgeschäft wäre nichtig (8 134 BGB.). ES müßte also auch in diesem Falle der Lehrherr zur Zahlung verurteilt werden.
Bestände wirklich die Möglichkeit, durch freie Vereinbarung di» Vergütung auszuschlietzen. so wäre die Folg« in den meisten Fällen die: der Lehrherr würde angesichts de» heutigen Überangebot» an Lehrlingen einfach erklären, er nehme den Lehrling nur unter der Bedingung, daß er auf die Vergütung verzichte, und diesem bliebe nichts anderes übrig, als in diesen Verzicht einzuwilligen, denn er mutz ;a froh sein, wenn er bei der heutigen Überfüllung überhaupt unterkommt. Der Verzicht geschähe also lediglich unter dem Druck einer Notlage.
Gerade daS soll aber verhindert werden — soll der Zweck der Ver» aütungssähe nicht überhaupt illusorisch gemacht werden —, und deshalb hat man dem Lehrling den Anspruch auf Vergütung dadurch gesichert, daß man die Vergütungssähe als öffentlich-rechtliche Vorschriften, alS notwendigen Bestandteil des Lehrvertrags erließ, die auch durch freiwillige Vereinbarung nicht umgangen werden können.
Die Lehrlingsvergütungssätze entsprechen in dieser Hinsicht gena» den Tarifverträgen, sie sind unabdingbar, d. h. sie können durch frei» Vereinbarung nicht geändert werden, e» sei denn, daß höher» Sätze alS die festgesetzten vereinbart werden.
Nur dann können di« LehrlinaSvergütungSsätze der Handwerkskammern überhaupt ihren Zweck erfüllen, wenn man ihnen diese Unabdingbarkeit zuerkennt.
I Genoffensihafllkche Mtttekluuse«
Gen »ssenschaftswesen als Lehrgegenstand.
Bei der wissenschaftlichen Betrachtung de» Genossenschaftswesen» bieten sich ein« Reih« Schwierigkeiten. E» gibt wohl kaum eine ander« Bewegung mit dem Doppelcharakter einer wirtschaftlichen und sozialen Massenerscheinung, deren Verständnis in so großem Matze von praktischer Entscheidung und Teilnahme am Genossenschaft»- Werk bedingt wird wie die Genossenschaftsbewe» aung. Dazu kommt die Mannigfaltigkeit der GenoffenschaftSbewegung. die Benutzung der genossenschaftlichen Form für alle wirtschaftlichen Betätigungen. Wurde nun in früheren Jahren dem Genossenschaftswesen nicht die Bedeutung beigemessen, um dasselbe al» Lehrgegenstand in die Lehrpläne der Universitäten. Handelshochschulen, Fortbildungsschulen und andere Schulen einzureihen, so haben sich di« Bev» hältnisse in dieser Beziehung gerade nach dem Kriege wesentlich geändert. Wenn auch jetzt noch die Behandlung de» Genoffenschaftswesen» an manchen Universitäten eine recht stiefmütterliche ist, so greift doch die Kenntnis von der Bedeutung und dem Wert der genossenschaftlichen Organisation auch in jenen Kreisen mehr um sich, die hierfür maßgebend sind. An einer Reih« von deutschen und ausländischen Universitäten besteht ein besonderer Lehrstuhl für da» Genoffenschaftswesen» an anderen Stellen werden regelmäßig oder aber periodisch Vorlesungen über das Genoffenschaftswesen gehalten. Auch an einer ganze» Reihe von Handelshochschulen sind genossenschaftliche Vorlesungen ia der Lehrplan eingegliedert oder e» bestehen besondere Seminare für
Genossenschaftswesen. Auch ln den Handelsschulen und Fortbildungsschulen hat da» Genossenschaftswesen Gingang gefunden. Von den genossenschaftlichen Verbandsorganisationen für die verschiedenen Genosseiw schaftSgruppen werden Kurse für Genossenschaftswesen veranstaltet ode» e» bestehen feste Einrichtungen in Gestalt von Genossenschaftsschule». Der Deutsche Genossenschaftsverband wird in der Zeit vom 4. bi» 14. April d. I. in seinem Geschäftshaus (Schulze- Delitzsch-HauS) wieder einen genossenschaftlichen Lehrkursus abhalten. Der Kursus ist im wesentlichen für die Beamten und Angestellten, abe» auch für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder bestimmt. Die ausgeschriebenen Anmeldungen waren so zahlreich, daß bereits in einige» Lagen die Anmeldung geschloffen werden mußte. Auf diese Weise sorgt auch der Schulze-Delitzsch -GenossenschaftZwsrband für genossenschaftlichen Nachwuchs, der im Interesse de» Besetzung von genossenschaftlichen Ämtern nur zu begrüßen ist.
14V genossenschaftliche Zentral- und Revisionsverbände in Deutschland
Die große Bedeutung des deutschen Genossenschaftswesens mit seinen rund 53 000 Einzelgenossenschaften, über 160 Zentralgenossenschaften zekgt sich auch in einer weitverzweigten Verbandsbildung. Neben de» großen, im Freien Ausschuß der deutschen Genoffenschaftsverbände vereinigten deutschen genossenschaftlichen Spitzenverbänden gibt es eine Anzahl weiterer zentraler Spitzenverbäude, die alle über ein» größere oder kleinere Anzahl von Unterverbänden, Revisionsvcrbänden bzw. Bezirksverbändcn verfügen. So dürfte sich die Zahl der Verbünd« mit IM ergeben. Wie unter den Einzelgenossenschaften in Deutschland noch immer Tausende sich finde.n, die verbands- loS als sogenannte „wilde" Genossenschaften oder „Außenseiter" sich von jeglicher Organisation fernhalten, so gibt es auch eine Reih» „selbständiger Revisionsverbände"» die sich nicht an eine zentrale Hauptorganisation angegliedert haben. Für die deutschen gewerblichen Genossenschaften kommt der Deutsche Ge nossen schaftsber- band, Berlin , die älteste deutsche genossenschaftliche Organisation, in Frage. Für die landwirtschaftlichen Geikossenschaften bestehen zwei große zentrale Verbände, der Generalverband der Deut schen Raiffeisengenossenschaften und der Reichsverband der deut- scheu landwirtschaftlichen Genossenschaften, und neben diesen noch de» Genoffenschaftsverband des Reichslandbundes, sämtlich in Berlin . Für die Konsumgenossenschaften gelten als ze»trale Verbands- organisationen der Zentralverband deutscher Konsumvereine und der Reichsverband deutscher Konsumvereine in Köln . Ferner besteht für die Gruppe Baugenossenschaften in Berlin der Hauptverband deutscher Baugenossenschaften. Zentral organisiert und dem Deutschen Genossenschaftsverband angeschlossen sind auch im Edeka - verband die Kolonial Warenhändlergenossenschaften und dieBäcker. genossenschaften in der Reichszentrale. Der genossenschaftlich« Aufbau in Deutschland ist mustergültig und hat in vielen Fällen dem Ausland für die Schaffung genossenschaftlicher Organisationen als Vorbild gedient.
Die wirtschaftliche Kraft genossenschaftlicher Vereinigung liegt in der Selbsthilfe der an ihr beteiligten Mitglieder. Der genossenschaftliche Leitgedanke: „Einer für alle und alle für einen" ist kein leerer Wahn. Mit Schulze-Delitzsch ' Worten sei daran erinnert, daß die Natur alle Menschen mit gleichen Trieben und Anlagen ausgestattet hat. In seinen Vorträgen an die Handwerker und Arbeiter vor 60 Jahren betonte Schulze-Delitzsch : „Nimmt man dem Menschen di» Sorge um die Existenz, so nimmt man ihm zugleich die beste Freud» daran, die Freude am eigenen Schaffen und an dessen Früchten, überhebt man sie der Verantwortlichkeit für sie, beraubt man sie zugleich der Freiheit. Dadurch aber schädigt man sie, aber nicht nur an ihrer sittlichen Würde, sondern auch an ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit." Daß die eigene Kraft durch gemeinsames Einsetzen auf dem Boden genossenschaftlicher Arbeit unter der Devise: Einigkeit macht stark" nicht überall in der Zeit genossenschaftlicher Anfänge als durchschlagend für die Besserung der wirtschaftlichen Lage der Beteiligten angesehen wurde, da» beweisen die vielen Widerstände, mit denen Schulze- Delitzsch zu kämpfen hatte. Bald aber zeigten sich die Erfolge, und der erwerbstätige Mittelstand, vor allem die kleinen Handwerker und Landwirte. sahen die Vorteile der Association, wie man damals die Genossenschaften nannte. Sie wurden zu dem, als was Schulze-Delitzsch sie bezeichnet«: Innungen der Zukunft. Wenn aber vor mehr als sechs Jahrzehnten ein bekannter Arbeiterführer a« die Stelle der Selbsthilfe die Staatshilfe treten lassen wollte, indem er folgerte: wie müßten erst die Genossenschaften sich mit der Staatshilfe entwickeln, wenn schon di» Selbsthilfe sie so fördern kann, da konnte Schulze-Delitzsch seinen denkwürdigen Satz prägen: „Die nicht subventionierten Associationen sind gelungen, nicht trotzdem, sondern weil sie auf die eigene Kraft der Mitglieder, auf die Selbsthilfe gegründet waren. „Die lang» Leben», und Tätigkeitsdauer vieler Hunderten von deutschen Genossen- schäften, die auf der Basis der Selbsthilfe der beteiligten Mitglieder seit 80. SO. 75 Jahren für den kreditbedürftigen Mittelstand gesorgt und immer noch sorgen, find der beste Beweis für daS gesunde Prinzip de» genossenschaftlichen Form, di« durchaus geeignet ist, andere Unternehmungsformen in Leistung und Anpassungsfähigkeit zu überdauern.
Otto Ibscher
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