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zugleich Mitteilungen der Handelskammer Karlsruhe
und des Vereins Karlsruher Börse
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Nachrichten für Handel und Industrie.
Verkehr.
Reichsverkehrsmmisterium und Deutsche Reichsbahn - Gesellschaft.
Nachstehend geben wir die uns zugegangene Zuschrift über die Abgrenzung der Zuständigkeiten beider Stellen bekannt:
Am 11. Oktober 1924 übernimmt die neu errichtete Deutsche Reichsbahn - Gesellschaft den Betrieb der Reichseisenbahnen. Mit diesem Tage geht die oberste Leitung in vollem Umfange auf die Hauptverwaltung der Gesellschaft über. Bei Zuschriften und Beschwerden, die für die Leitung der Reichsbahn bestimmt sind, empfiehlt es sich, künftig in allen Fällen die Anschrift:
„Hauptverwaltung
der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft in Berlin W 66“
zu verwenden. Die Hauptverwaltung hat ihren Sitz in Berlin W 66, Voßstr . 35.
Dem Reichsverkehrsministerium obliegen neben der Aufsicht über die Reichsbahn-Gesellschaft auf Grund des Reichsbahngesetzes die Wahrnehmung der Eisen bahn -Hoheitsrechte des Reichs einschließlich der Privatbahnaufsicht, sowie im bisherigen Umfang die Angelegenheiten der Wasserstraßen und des Luft- und Kraftfahrwesens. Die Geschäftsräume des Reichsverkehrsministeriums befinden sich in Berlin W 66, Leipziger Straße 125.
Wir beehren uns, hiervon ergebenst Mitteilung zu machen mit der Bitte um möglichst weitgehende Bekanntgabe an den Kreis der von dort vertretenen Verkehrsinteressenten.
Der Reichsverkehrs- Deutsche
minister Reichsbahn-Gesellschaft
In Vertretung Der Generaldirektor
Dr. Krohne. Oeser.
Drucksachen.
Um der Verkehrswelt die Ausnutzung der in den letzten Jahren immer mehr vervollkommneten, zur Herstellung von Drucksachen verwendetenVervielfältigungsmaschinen zu ermöglichen, sind vom 1. November an zur Versendung im inneren deutschen Verkehr als Volldrucksache (Gebühr 8 Pf. bis 50 gr.) allgemein auch solche Abdrucke oder Abzüge zugelassen, die durch verschiedene Verviel- fältigungsverfahren hergestellt sind. Der Zeitpunkt der Anwendung der einzelnen Vervielfältigungsverfahren spielt also keine Rolle mehr. Es ist bei den Volldrucksachen ferner gestattet, handschriftlich oder mit Schreibmaschine, Stempel, Durchdruck einer Pause- (Kopier-) Presse eine innere, mit der äußeren übereinstimmende Aufschrift anzugeben sowie in. gleicher Weise Firma, Namen, Stand und Wohnort nebst Wohnung des Absenders, seine Fem- sprechnummer, die Telegrammanschrift und den Telegrammschlüssel sowie sein Postscheck- und Bankkonto nachzutragen oder zu ändern. Vom 1. November an können auch noch der Absendungstag sowie sonstige geschäftliche Merk- und Kennworte der Absenderangabe hinzugefügt werden.
Ersatzleistung für Postpakete.
In der Presse ist in der letzten Zeit wiederholt die Mitteilung gemacht worden, daß der Höchstbetrag der zwischen Deutschland und Großbritannien und Irland • Ersatzleistung für Postpakete ohne Wertangabe vom 1. September 1924 ab auf 8 Mk. für je ein Pfund der Sendung und der Entschädigungs betrag für verloren gegangene Einschreibbriefe auf 40 Mk. erhöht worden sei. Diese Nachricht eilt den Tatsachen voraus. Richtig ist, daß die Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht hat. Dieser Gesetzentwurf ist aber in der Reichstagssitzung vom 27. August auf Antrag des Abgeordneten Seppel (SPD .) dem Verkehrsausschuß überwiesen worden, was mit Rücksicht auf die Vertagung des Reichstags eine bedauerliche Verzögerung der Angelegenheit bedeutet. Es bleibt daher bis auf weiteres bei den Entschädigungssätzen von 1,60 Mk. für je ein Pfund eines verloren gegangenen oder beschädigten Pakets und von 30 Mk. für eine verloren gegangene Einschreibsendung.
Postverkehr mit dem besetzten Gebiet.
Nach der Errichtung der Zollgrenze zwischen dem besetzten Gebiet und dem unbesetzten Deutschland sowie Einführung des Binnenzolls durch die Besatzungsmächte sind die Postbenutzer vielfach dazu übergegangen, die Waren nicht mehr in Paketen zu versenden, sondern in Päckchen und Warenproben zu verteilen, um dem hohen Paketzoll zu entgehen. Die große Zahl der umfangreichen Briefsendungen belastet die Bahnposten und die Zusteller in übermäßiger Weise und behindert die glatte Abwicklung des Brief Verkehrs. Nach Aufhebung der Zollschranke ist es wirtschaftlicher, wieder zu der früheren Versendungsart zurückzukehren, weil eine Verteilung von Waren in
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