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BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG

Nr. 20

Fernsprecher 1003 und 1004.

Wilh.Wolf, Baden-Baden

Fernspr. 1003 und 1004

Beschaffung von Industrie-Krediten

Päckchen und Warenproben höhere Verpackungskosten verschlingt und weil auch für die Einzelsendungen auf­zuwendenden Gesamtgebühren in vielen Fällen die Paket­gebühren erheblich überschreiten. Auch die Inhaltsangabe auf den Sendungen und Paketkarten ist nach Wegfall der Zollschranke nicht mehr erforderlich.

Paketverkehr mit Ländern im Westen von Deutschland .

NachdenUflie Beförderung von Paketen aus dem un­besetzten Deutschland nach Ländern im Westen von Deutschland über die besetzten Gebiete wieder möglich ist, werden gewöhnliche und Wertpakete nach Belgien und Ländern im Durchgang durch Belgien (auch Groß­ britannien und Irland und darüber hinaus) sowie nach Frankreich und Ländern im Durchgang durch Frankreich zur Beförderung wie vor der Ruhrbesetzung — über Köln-Deutz — angenommen. Ferner ist der durch die britische Kontinental-Agentur vermittelte Paketverkehr zwischen Deutschland und Großbritannien und Irland über Köln wieder aufgenommen worden.

Wertpakete nach dem Saargebiet.

Von jetzt an werden Pakete mit Wertangabe bis zu 1000 Goldfranken nach dem Saargebiet angenommen. An Gebühren werden erhoben die Paketgebühr, eine Ver­sicherungsgebühr von 10 c. für je 300 fr. der Wertangabe und eine Behandlungsgebühr von 10 c.

Der Wertbetrag soll auf den Paketen in Goldfranken angegeben werden.

Wiederaufnahme des Brieftelegramm Verkehrs.

1. Vom 20. Oktober an werden im inneren deutschen Verkehr versuchsweise Telegramme zu ermäßigter Gebühr zugelassen, die in den verkehrsschwachen Stunden nach den vollbezahlten telegraphisch an den Bestimmungsort befördert und daselbst an die Post­anstalt abgegeben werden, die sie wie gewöhnliche Briefe auf dem nächsten Zustellgang abtragen oder Abholern in der üblichen Weise aushändigen läßt („Brieftelegramme“).

2. Brieftelegramme unterliegen den Bestimmungen der TO mit folgender Maßgabe: Sie müssen als solche erkennbar und dürfen nur in offener deutscher Sprache abgefaßt sein. Sie erhalten vor der Anschrift den gebührenpflichtigen Vermerk „Bft“. Die Anwendung einer vereinbarten Kurzanschrift und die Bezeichnungen „post-, „telegraphen- oder „bahnhoflagernd“ sind statt­haft Andere Vermerke, wie „dringend“, „Antwort be­zahlt“, „Vergleichung“, „Empfangsanzeige“, „mehrere Adressen“, „einschreiben“, „Bote bezahlt“ usw., sind nicht zugelassen. Bei Eisenbahntelegraphenanstalten dürfen Brieftelegramme nicht aufgeliefert werden. Eine etwa erforderliche Nachsendung geschieht brieflich und ohne Gebührenansatz.

Die Gebühr wird auf Antrag nur erstattet, wenn* das Brieftelegramm durch Verschulden des Betriebs verloren gegangen ist. •

3. Für das Brieftelegramm wird eine Wortgebühr von 0,10 Reichsmark erhoben, mindestens ist für ein Brieftelegramm die für vollbezahlte Femtelegramme des Inlandsverkehrs festgesetzte Mindestgebühr zu entrichten. 1 Der ermäßigte Gebührensatz findet nur auf das Brieftelegramm selbst Anwendung, nicht auch auf gebührenpflichtige Diensttelegramme, die durch ein Brieftelegramm veranlaßt werden oder sich auf ein solches beziehen.

Betragsangaben auf Zahlkarten und Postanweisungen.

Trotz der wiederholt ergangenen Mahnungen an das Publikum sind die Betragsangaben auf den Zahlkarten und Postanweisungen häufig undeutlich. Deutlichkeit der Betragsangaben ist unbedingtes Erfordernis, um fehler­hafte Buchungen oder Auszahlungen zu vermeiden. Ab­sender, die zweifelhafte Zahlen angeben, müssen sich selbst die Schuld zumessen, wenn die Zahlkarten oder Post­anweisungen im Postbetriebe wegen dieser zweifelhaften Beträge angehalten und nicht oder nicht rechtzeitig aus­gezahlt werden.

Ermäßigung der Postanweisungs -, Postscheck- und Postkreditbriefgebühren.

Die’Post hat mit Wirkung vom 1. November an die Gebühren des Geldverkehrs ermäßigt. Für Postan­weisungen ist wieder ein Meistbetrag festgesetzt worden, und zwar 1000 Mk. Die neuen Postanweisungsgebühren betragen bis 25 Mk. 0,20 Mk., bis 100 Mk. 0,40 Mk., bis 250 Mk. 0,60 Mk., bis 500 Mk. 0,80 Mk., bis 750 Mk, 1,20 Mk., bis 1000 M. 1,60 M.

Im Postscheekvevkehr betragen die neuen Gebühren für Einzahlungen mit Zahlkarte bis 25 Mk. 0,10 Mk., bis 100 Mk. 0,20 Mk., bis 250 Mk. 0,30 Mk., bis 500 Mk. 0,40 Mk., bis 750 Mk. 0,60 Mk., bis 1000 Mk. 0,80 Mk. und bei Beträgen von mehr als 1000 Mk. (unbeschränkt) 1 Mk.

Die feste Gebühr für Barauszahlungen im Postscheck­verkehr ist von 20 auf 15 Pf. ermäßigt worden. Damit wird die im jetzigen Tarif bestehende Unstimmigkeit be­seitigt, daß im Postscheckverkehr Barauszahlungen über Beträge bis 25 Mk. um einige Pfennige teuerer sind, als bei Versendung mit Postanweisung.

' Die Auszahlungsgebühr für Postkreditbriefe ist auf die Hälfte ermäßigt. Die neue Gebühr beträgt 10 Pf. für je 100 Mk. des Kreditbriefbetrages, mindestens aber 1 Mk. für jeden Kreditbrief.

Postverkehr nach dem Ausland.

Zwischen Deutschland und Kanada ist ein unmittel­barer Postanweisungsaustausch eingerichtet worden. Die Postanweisungen werden in beiden Richtungen in eng­lischer Währung ausgestellt; Meistbetrag 25 Pfd. Sterling. Ferüer sind Wertbriefe und Wertkästchen nach der Insel Rhodus und den Sporaden-Inseln unter den gleichen Bedingungen wie nach Italien zugelassen. Nachnahme ist nicht zulässig. Leitung über Italien ; für Wertkästchen sind 2 Zollinhaltserklärungen erforderlich.

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