Seite
  

230

BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG

Nr. 20

preis, nach auswärts bei vorheriger Einsendung des Betrages, abgegeben.

Ausleihungen einzelner Patentschriften dürfen nach Vorschrift des deutschen Patentamtes nur auf kurze Zeit an außerhalb der Stadt Karlsruhe wohnende Personen stattfinden.

Der Lesesaal der Bad. Gewerbebücherei in Karlsruhe , Karl-Friedrichstraße 17, II. Stock, ist während des Win­terdienstes, vom 1. Oktober 1924 bis 31. März 1925, zum .Lesen, Entleihen von Büchern und Vorlagen sowie zur Benützung der deutschen Patentschriften geöffnet:

Vormittags: Montag bis Samstag von 10 bis 1 Uhr,

Nachmittags: Mittwoch, Donnerstag und Samstag von 3 bis 6 Uhr.

Abends: Dienstag und Freitag von 4 bis 8 Uhr.

Jeden Montag-Nachmittag und von Gründonnerstag bis Sonntag nach Ostern ist die Gewerbebücherei wegen Reinigung geschlossen.

Benützungsbedingungen: Keine Benützungsge­bühren, Bibliothekordnung unentgeltlich, Entleihungen nur innerhalb des Bad. Staatsgebietes, gegenseitige, bahn- und postfreie Zusendung, Sammelbestellungen durch Ver-. einigungen und Schulen empfehlenswert.

Pflegegebiete: Handwerk, Kunst, Industrie, Tech­nik, Landwirtschaft, Gärtnerei, Frauenarbeiten, Handel, Volkswirtschaft, Rechtskunde, Schulen, Mathematik, Na­turwissenschaften und allgemein bildende Fächer.

Bestellungen: Umschreibung der Wünsche oder genaue Angabe der Werke nach den Katalogbezeich­nungen.

Katalogpreise: Hauptkatalog = 10 Goldmark,

I. Nachtrag = 3 Goldmark, II. Nachtrag = 5 Goldmark.

Der zweite Nachtragskatalog enthält außer den Zu­gängen von 1913 bis 1923 aus allen Pflegegebieten sämt­liche Werke der Gewerbebücherei über Landwirtschaft und Gärtnerei.

- 0 -

Bücherschau.

Goldmarkbilanzen. Von Rechtsanwalt Professor Dr. Heinrich Rheinstrom . Richard Pflaum Verlag A.-G., München . Preis broschiert 2 Mark.

In dieser Schrift, die sich in die Unterabteilungen: Inhalt der Verordnungen über Goldmarkbilanzen und ihre Durchführung, Einzelprobleme und in einen Anhang (Rechtsquellen) gliedert, setzt sich der Verfasser, der als Autorität auf dem Gebiete bekannt ist, mit diesem für unsere Zeit wichtigen Probleme auseinander. An Hand des letzten Materials nimmt er mit großer Klarheit Stellung zu der Frage der Umstellung von Papiermark auf Gold­mark, die für Kapitalgesellschaften und Einzeluntemehmer große Schwierigkeiten mit sich bringt. Er führt den Inhaber und Leiter kaufmännischer Unternehmungen schrittweise in die Absichten des Gesetzgebers ein und setzt sich eingehend mit einer Reihe besonders wichtiger Fragen auseinander. Der Verfasser zeigt so dem Kaufmanne in knappester Form, um was es sich handelt und welche Hauptschwierigkeiten sich bei der Anwendung der Ver­ordnungen ergeben können. Von besonderem Werte, da erschöp­fend, ist die Zusammenstellung der Rechtsquellen im Anhänge. Die Schrift kann jedem Bankfachmanne, Kaufmanne und In­dustriellen empfohlen werden, da sie auch dem, der sich bereits mit der Materie befaßt hat, neue Gesichtspunkte bietet.

Vermögensaufstellung, Handelsbilanz und Goldbilanz zu Steuer- zwecken. Eine vergleichende Darstellung der durch die zweite Steüemotverordnung, die Verordnung über Gold­bilanzen und Ergänzungsbestimmungen zu beiden vorge­schriebenen Bilanzierungen. Von Regierungsrat Dr. Model, Vorsteher des Finanzamts Mühlhausen i. Thür., und Steuer­inspektor Weber, Buchprüfungsbeamter. Verlag von Franz Vahlen in Berlin W 9, Linkstr. 16. Preis 1 Mark.

Ein wertvoller Berater bei Aufstellung der Eröffnungsbilanzen und Inventare wird hier von zwei erfahrenen Fachmännern ge­boten. Die Schrift enthält eine vergleichende Darstellung der durch die 2. Steüemotverordnung, die Verordnung über Gold­bilanzen und Ergänzungsbestimmungen zu beiden vorgeschrie­benen Bilanzierungen, ln einer Tabelle wird der Inhalt der ge­setzlichen Bestimmungen anschaulich gegenübergestellt und im Anschlüsse daran ausgeführt, inwieweit die Vermögensbilanz die Grundlage für die Handelsbilanz und Goldbilanz zu Steuerzwecken bilden kann.

Die neuen Industriebelastungsgesetze vom 30. August 1924 (Gesetz über die Industriebelastung, Gesetz zur Aufbringung der Industriebelastung). Für die Praxis erläutert vonRecfitsanwalt Dr. Koppe, Hauptschriftleiter der „Deutschen Steuer-Zei­tung“,, Berlin . Preis in Halbleinen geb. 7,20 Goldmark. Industrieverlag Spaeth & Linde, Fachbuchhandlung für Rechts! und Steuerliteratur, Berlin C 2. 1924.

Das Kernstück der neuen Reparationsgesetzgebung bilden für die Praxis die beiden Industriebelastungsgesetze (Industrie- belastungs- und Aufbringungsgesetz), die insbesondere für In­dustrie und Handel erhebliche Lasten im Wege der Ausgabe, Ver­zinsung, Tilgung und Sicherstellung von Industrieobligationen vorsehen. Die Belastung baut sich auf der Vermögenssteuer auf. Fehlerquellen bei letzterer wirken sich also bei der neuen Be­lastung in weiterem Umfange aus. Erststellige- Belastungen des Grundbesitzes stehen in Frage. Daneben ist die wichtige Behand­lung der neuen Last bei der Umstellung auf Goldmarkbilanzen von weittragender Bedeutung. Da beide Materien ohnehin zurzeit im Vordergrund des Interesses stehen, wird jeder sorgfältige Ge­werbetreibende seine endgültigen Entschließungen erst dann treffen, wenn er vorher sich genau über die neue Belastung unter­richtet hat. Diesem Zweck soll die vorliegende Ausgabe dienen, die ganz auf die Bedürfnisse der Praxis eingestellt ist.

Ein Weg zur Aufwertung. Von Georg Holtz. Carl Heymanns Verlag , Berlin . Preis 80 Pfennige.

Die vorliegende Schrift bringt praktische Vorschläge zur Lösung der wichtigen Tagesfragen der Aufwertung. Der Verfasser tritt mit Nachdruck für eine weit höhere Aufwertung ein, als sie in der dritten Steuernotverordnung vorgesehen ist, und sucht einen Weg, der sowohl den Gläubigem als auch den Schuldnern gerecht wird. Im einzelnen werden Vorschläge gemacht für die Bewertung von Forderimgen und Grundstücken, für die Auf­stellung der Goldbilanzen und für die Regelung der für die städti­schen Häuser nötigen Meliorationskredite. Die Schrift, wird damit bei Gläubigem wie Schuldnern gleiches Interesse'finden.

Aufwertung öffentlicher Anleihen. Heft I. Handausgabe mit umfassender Einführung, Erläuterungen, Beispielen, Dollar- und Goldmarktabellen. Von Dr. Hermann Stenger , rechts­kundiger 1. Bürgermeister in Immenstadt (Allgäu). 1924. Preis broschiert 2,20 Mark.

Es hegt im Interesse jedes Beteiligten, sich über die wirtschaft­lich schwerwiegenden Bestimmungen der 3. Steüemotverordnung sachgemäß und zuverlässig zu unterrichten. Die vorliegende Arbeit bietet hierzu eine gute Möglichkeit. In ihr behandelt der Verfasser den gesamten Fragenkomplex, der durch die einschnei­denden, vielfach fehlerhaft ausgestalteten Aufwertungsvorschrifffcn aufgerollt wird, und nimmt eindeutig und in leichtverständlicher Sprache Stellung zu allen schwierigen Rechts- und Zweifelsfragen der Aufwertung. Ein Sachregister erhöht die praktische Brauch­barkeit des Buches, das durch den Badischen Kommunalverlag, G. m. b. H., Karlsruhe , bezogen werden kann.

Kredit- und Bankwesen. Von Dr. Wilhelm Lexis f, Professor an der Universität Göttingen . Zweite Auflage. Besorgt von Dr. Karl Muhs, Professor an der Universität Greifswald. Sammlung Göschen Band 733. Walter de Gruyter & Co., Berlin W 10 und Leipzig . 1924. Preis 1,25 Goldmark.

Die zweite Auflage dieses Buches behandelt im ersten Ab­schnitt die verschiedenen Erscheinungsformen des Kredits, seine Bedeutung im Wirtschaftsleben und seine Organisation in den Banken; im zweiten Abschnitt werden die Geschäfte der modernen Depositen- und Effektenbanken einer eingehenden Erörterung unterzogen und in den letzten Abschnitten die Verfassung und Tätigkeit der Notenbanken der europäischen Staaten und der Vereinigten Staaten von Amerika , sowie der Bodenkreditanstalten dargestellt. Die Darstellung ist bis zur Gegenwart fortgeführt; die Einwirkungen des Krieges und der Nachkriegszeit auf die deutschen und internationalen Bank- und WähmngsVerhältnisse insbesondere auch die Umgestaltung des Notenbankwesens in den österreichischen Nachfolgestaaten haben eine sorgfältige Berück­sichtigung erfahren, so daß das Bändchen ein abgerundetes Bild von dem gegenwärtigen Stand des Kredit- und Bankwesens gibt.

Deutsche Aktienkartei, herausgegeben von Dr. jur. et rer. pol. Friedrich Dennert, Berlin . Verlag für Wirtschaft und Ver­kehr, Stuttgart . Preis jeder Karte 5 Pfennige.

Die Kartei stellt ein Handbuch der Aktiengesellschaften dar, das nie veraltet. Wer sich bisher über die Verhältnisse einer Aktiengesellschaft unterrichten wollte, war auf die jährlich er­scheinenden Börsenjahrbücher (Saling usw.) angewiesen, die aber naturgemäß in großen Teilen beim Erscheinen schon wieder über­holt waren. Um sich auf dem laufenden zu halten, war es er­forderlich, sich die Unterlagen mit viel Mühe und Zeitaufwand aus Tageszeitungen, Börsenblättern, Reichsanzeiger, Geschäfts­berichten usw. zusammenzusuchen. Die neue Aktienkartei ver­mittelt nunmehr das gesamte Material in übersichtlicher Weise auf Karteikarten, und zwar wird für jede Aktiengesellschaft sofort nach Erscheinen ihrer Goldbilanz eine Karte herausgeseben. Die einzelnen Karten enthalten genaue Angaben über Firma,